Darlehen an den Sohn

es hat jemand für seinem Sohn ein Darlehen in Höhe v.75.000 € aufgenommen und über eine Grundbucheintragung abgesichert. Das Darlehen wurde auch direkt auf das konto des Sohnes von der Versicherung ausbezahlt und über einen Abgeschlossenen Bausparvertrag zusätzlich abgesichert.
Der Sohn hatte sich damals bereiterklärt, dass er den Bausparvertrag und die Zinsen bei der Versicherung übernimmt.Leider wurde diese mümdliche vereinbahrung natürlich nicht schriftlich vereinbahrt. Bisher hat er aber werder Zinsen noch Zahlungen an die Bausparkasse geleistet. zuzeit kommt der Bekannter für die Zinsen des Darlenhens auf mehr kann er nicht zahlen, da er Rentner ist.
Die Frage lautet. Wie kann man diesen betrag beim Erbe abziehen,da im Testament jemand anderes als Erbe eingesetzt wurde und der Sohn nur den Pflichtteil bekommen wird, natürlich sollte das Darlehen mit Zinsen davon abgezogen werden lassen. Wie stellt er da ein Schriftstück auf damit alles in ordnung geht.

Wie soll das Darlehen vom Erbe abgezogen werden, wenn der Schuldner auf den Pflichtteil gesetzt wurde?

Entweder stellt der Gläubiger lebzeitig den Darlehensbetrag mangels Rückzahlung sofort fällig oder überlässt es den eingesetzten Erben, diese Forderung einzufordern und dem Nachlass zuzuführen.

G imager