Darlehen an einen Familienangehörigen

Hallo!

Vor kurzem habe ich meinem Schwager Geld geliehen. Ich habe schon öfters meinem Schwager Geld geliehen und es auch immer wieder zurück erhalten. Diesmal sieht es leider anders aus!

Ich habe das Geld überwiesen mit dem Betreff „Auto“, da er es für eine Autoreperatur benötigt hat.

Ich habe keinen schriflichen Vertrag.

Wie stehen die Chancen, dass ich mein Geld wieder bekomme? Macht es Sinn meinen Anwalt einzuschalten? Immerhin handelt sich hier um eine nicht geringe Geldmenge.

Gruß Fritz

Hallo Fritz,

sinnvoll wäre eine schriftliche Vereinbarung zu machen oder wenigstens in der Überweisung „Darlehen wg Auto“ einzutragen.
Jetzt ist unklar, ob es sich um ein zurückzuzahlendes Darlehen oder eine nicht zurückzuzahlende Schenkung handelt. Bei einem Darlehen wäre auch noch interessant wann die Rückzahlung fällig ist.
Jetzt kann Dein Schwager behaupten, dass es sich um geschenktes Geld handelt und somit gar nicht zurückzuzahlen ist. Dann steht Aussage gegen Aussage. Selbst wenn es als Darlehen anerkannt wird (aus den früheren Darlehen könnte man das schließen), kann er sagen, dass die Rückzahlung noch gar nicht fällig ist und er somit nicht im Verzug ist. Der Verzug wäre aber die Voraussetzung, damit die Rückzahlung eingeklagt werden kann.

Grundsätzlich kann eine Beratung durch einen Anwalt nicht schaden. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt diese auch bei vereinbarter Selbstbeteiligung häufig die Kosten einer Erstberatung.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, sollten sich die Kosten für eine Erstberatung in Grenzen halten.

Gruß
Jürgen

Hallo Jürgen,

was wir haben ist ein Chatprotokoll mit seiner Verlobten, dass sie das Geld bereits in der zweiten Januarwoche zurückzahlen wollte. Ist nicht viel, aber immerhinn so ein kleiner Nachweis, dass eigentlich eine Rückzahlung bereits erfolgt sein sollte.

Den Vermerk auf der Überweisung, dass es ein Darlehen ist, wussten wir leider im Vorfeld nicht, dass es so wichtig sein würde. Wir waren leider zu gutgläubig.

Ist so ein Chatprotokoll brauchbar?
Leider sehen wir momentan keine Möglichkeit, dass wir anders etwas schriftliches von ihm bekommen, da er sämtliche E-Mails und SMS nicht mehr beantwortet.

Vielen Dank für die Antwort.

Schöne Grüße

Fritz

Antwort:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Privatdarlehen-ohne-…

http://www.anuber.de/kredit-privatleute.html

Googeln Sie doch einfach mal, Suchbegriff, bitte genau so eintragen wie vorgeschrieben:
Kreditvertrag + mündlich.

Dann sollten Sie ausreichend informiert sein.

Grüsse
Bracco

Hallo Fritz,

besser als nichts ist es allemal.
Ob es im Zweifel vor Gericht anerkannt wird steht auf einem anderen Blatt, da Protokolle schnell manipuliert werden können.
Geh zum Anwalt.

Gruß
Jürgen

Hallo, das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt!
Ich denke ohne Kreditvertrag wird es schwer den Nachweis zu erbringen, dass es sich um einen Kredit handelte.
MFG
Dirk Wenzel