angenommen ein Selbständiger, der seinen Gewinn per EÜR ermittelt, vergibt aus dem Betriebsvermögen ein Darlehen an einen nahen Angehörigen, der damit für ein eigenes Gewerbe einen Firmenwagen anschaffen will.
Hierzu wird wie unter Fremden ein Darlehensvertrag aufgesetzt.
Gilt dann die Darlehenssumme als Betriebsausgabe für den Selbständigen oder ist das eine Privatentnahme?
die Gewährung eines Darlehens ist nie Betriebsausgabe. Der Selbständige gibt auch als E-Ü-Rechner Kapital hin, um eine darlehensforderugn zu erwerben. Beides wirkt sich in der E-Ü-rechnung nicht aus.
Soweit die darlehensforderung dem Betrieb zuzuordnen wäre, wären die Zinseinnahmen eine freiberufliche Einnahme, ansonsten eine Einnahme nach § 20 EStG