Darlehen an Vereinsmitglied in der Bilanz

Hallo,
wir haben in unserem gemeinnützigen Verein ein zinsloses Darlehen an ein Mitglied gewährt.
Satzungskonform ist die Sache, soweit kein Problem.

Mein Vorgänger hat das entsprechenden Sachkonto in der Software als „normale“ Ausgabe angesetzt. Jedoch kam es in seiner Amtszeit nie dazu, dass der Titel genutzt wurde.

Jetzt „fehlt“ mir aber im Jahresabschluss in der Bilanz der entsprechenden Betrag, da er ja als Ausgabe gebucht wurde. Und das Sachkonto ist logischer Weise auch wieder auf Null gesetzt.

Nun die Frage(n).
Eigentlich ist ein Darlehen doch eine Forderung, die auch nach Jahreswechsel weiter übernommen werden sollte und entsprechend in der Bilanz auftaucht?
Oder kann man es auch als Ausgabe verbuchen? Aber wie buche ich dann die Rückzahlung?

Ich sehe es so, dass das Sachkonto in der Bilanz als Forderung auftauchen muss. Dann wird diese auch automatisch in das neue Jahr übernommen, ich kann auch die Rückzahlungen darauf buchen und sehe, wenn es auf Null geht.

Vielen Dank im Voraus
Mirko Ullrich

Hallo Hr.Ullrich,
Es ist so, wie Sie vermuten. Ein gegebenes Darlehen ist eine Forderung, und muss auch in der Bilanz als Forderung ausgewiesen werden.
Würden Sie es als Ausgabe verbuchen, wäre dieser Betrag gewinnmindernd, was nicht richtig wäre.
Also das Darlehenkonto als Bilanzkonto (Forderungen) anlegen und nicht als Ausgabe (Gewinn-u.Verlust-Konto).
Im nächsten Jahr die Rückzahlungen gegen dieses Konto buchen (Bank oder Kasse/an Darlehen). Somit vermindert sich das Forderungskonto bis es auf Null steht.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Bei Rückfragen bitte melden.
MfG, Evelin

Hallo,

ist etwas für einen Steuerberater, der ich nicht bin

Hallo Mirko,
Deine Annahmen sind völlig richtig. Natürlich ist ein gewährtes Darlehen keine Ausgabe-logisch.Ich würde den Darlehensbetrag im Soll auf „gewährte Darlehen“ und im Haben auf das ursprüngliche „Ausgabenkonto“ buchen.
Ich gehe davon aus, das der Verein weder Körperschafts-
steuer- noch Gewerbesteuerpflichtig ist. Das Problem ist also Vereinsintern zu regeln, weil die G+V des ent-
sprechenden Jahres nicht stimmt.
(Aber die Idee Deines Vorgängers ist interessant - wie
kommt man auf so eine Idee??)
Herzliche Grüße
Nina

Guten Morgen Mirko,

du hast völlig Recht, die Darl.Forderung gehört auf die Aktivseite der Bilanz und durfte nicht nur als Ausgabe gebucht werden. Die Rückzahlungen laufen dann dagegen, was letztlich immer den aktuellen Stand dokumentiert. Also wenn möglich die erste Buchung rückgängig machen und als Forderung buchen.

VG
Ulrike

Hallo Nina,
danke für deine Antwort.
Nachdem ich nun vier gleichlautende Antworten habe, die sich mit meiner Ansicht decken, werde ich die Buchhaltungssoftware entsprechend umbauen.

Stellt sich nur die Frage, wie der Haushaltsplan für dieses Jahr angepasst werden muss, Sprich ob die Forderungen separat ausgewiesen werden müssen oder es reicht, wenn das Gesamtvermögen laut Bilanz angesetzt wird.

Wie mein Vorgänger (selbst Bankkaufmann) darauf kam, keine Ahnung. Meines Wissens kam es in seiner Amtszeit nie dazu, dass dieses Darlehen abgerufen wurde. In der gesamten Vereinsgeschichte von über 50 Jahren kam es wohl mit dem aktuellen Fall nur zweimal vor.
Ich nehme an, er hat einfach nicht darüber nachgedacht, bei der Anlage der Sachkonten.

Danke
Mirko

Hallo, da bin ich leider nicht schlau genug zu diesem Thema. sorry

Hallo Mirko,

deine Einschätzung ist absolut korrekt.
Ein Darlehen ist als Forderung zu buchen.

Sobald das Darlehen zurückbezahlt wurde, ist das Konto dann wieder auf 0.

Gruß
tadelmann