Darlehen Auflösen

Ich habe seit zwei Jahre eine Eigentumswohnung und will in verkaufen. Natürlich habe ich ihn mit hilfe der Benk gekauft.Kann jemand mir sagen welche kosten muss ich übernemen wenn ich dieses Kredit auflösen möchte?
Danke.

verkaufen. Natürlich habe ich ihn mit hilfe der Benk
gekauft.Kann jemand mir sagen welche kosten muss ich übernemen
wenn ich dieses Kredit auflösen möchte?

Du wirst eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Wie hoch diese ist, kann Dir nur Deine Bank sagen.

verkaufen. Natürlich habe ich ihn mit hilfe der Benk
gekauft.Kann jemand mir sagen welche kosten muss ich übernemen
wenn ich dieses Kredit auflösen möchte?

Du wirst eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Bei der Zinsentwicklung der letzten zwei Jahre? Eher unwahrscheinlich. Eine Bearbeitungsgebühr in dreistelliger Höhe wird aber anfallen.

Gruß
Christian

Bei der Zinsentwicklung der letzten zwei Jahre? Eher unwahrscheinlich.

Abwarten ! Für die Entschädigung wird die Differenz zwischen Darlehenszins und Wiederanlagezins heraangezogen. Bei allen Fällen, die ich bisher erlebt habe, war der Wiederanlagezins geringer als der Darlehenszins.

Der Wiederanlagezins IST der aktuell zu erzielende Darlehenszins.

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Der Wiederanlagezins IST der aktuell zu erzielende Darlehenszins.

Das stimmt leider nicht. Ich habe schon mehrere Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung gesehen und da war der Wiederanlagezins immer in einer ganz anderen Größenordnung als der Darlehenszins. Ich kann Dir nicht sagen, welcher Zinssatz als Wiederanlagezins verwendet wird und ob alle Banken denselben Zins nehmen, aber der Zins für grundbuchlich gesicherte Darlehen war es in meinen Fällen nicht.

Da macht es unter Umständen Sinn, die davon betroffenen Kunden zu einer Verbraucherzentrale zu schicken :wink:
Denn die Banken dürfen sich nicht an dieser Entschädigung bereichern. Man frage nicht nach der gesetzlichen Grundlage, aber soweit ich mit meinem gefährlichen Halbwissen informiert bin, kann die Bank lediglich den Betrag als Vorfälligkeitsentschädigung ansetzen, der ihr als Verlust entstehen würde, wenn der Kunde inklusive aller vereinbarten Sondertilgungen bis zum Ende der Zinsbindung bzw. des 10. Jahres nach Auszahlung des Darlehens durchgehalten hätte.
Und da stimmt die Aussage schon etwas, dass beim derzeitigen Zinsverlauf die Entschädigung rein rechnerisch eher gering ausfallen dürfte :wink:

Das stimmt leider nicht. Ich habe schon mehrere Berechnungen
zur Vorfälligkeitsentschädigung gesehen und da war der
Wiederanlagezins immer in einer ganz anderen Größenordnung als
der Darlehenszins. Ich kann Dir nicht sagen, welcher Zinssatz
als Wiederanlagezins verwendet wird und ob alle Banken
denselben Zins nehmen, aber der Zins für grundbuchlich
gesicherte Darlehen war es in meinen Fällen nicht.

Also, jetzt bin ich noch mehr verloren als heute Vormittag. Es klingt blöd aber ich bin Spanisch und habe nur die Hälfte verstanden. Gibt es einem Erklärung ein bisschen leichter zu verstehen? Einen Beispiel, vielleicht? Wenn nicht, muss ich dann sehen, ob ich meinen Bank Frage, aber letzten haben Sie nicht so viel gesagt. Darum habe ich mich hier angemeldet.
Danke trotzdem.

ich versuche es mal… :wink: Ich verwende ein einfaches „Äpfel und Birnen“ Beispiel und vereinfache hier und da. Das Prinzip sollte aber stimmen.

Du hast mit der Bank doch einen Vertrag abgeschlossen. Sagen wir, dass Du für 10 Jahre 100000€ zu 4% Zinsen leist und 2% tilgst. Die 2% sind für Dich, aber die 4%, also 4000€ pro Jahr hat die Bank fest als Gewinn eingeplant (naja, nicht ganz, denn sie leiht das Geld auch irgendwo oder refinanziert sich aus eigenen Einlage (z.B. Geld was auf meinem Sparbuch liegt und 2% bringt).
Wenn Du jetzt die 100000 zurückzahlst ist zwar das Geld wieder da, aber die Bank hat eben nur 2 Jahre (8000€) und nicht 10 Jahre (40000€) verdient (und kann so den protzigen Neubau nicht bezahlen :wink: ).
Nun wäre es nicht fair, Dir 32000€ Strafe (=Vorfälligkeitsentschädigung) aufzubrummen, da die Bank das Geld ja (sicher!) anlegen könnte und somit wenigstens einen Teil des Gewinns trotzdem machen kann. Dazu gibt es verschieden Verfahren den Habenzins zu berechnen, z.B. aus der Verzinsung gewisser Pfandbriefe. Sagen wir, die Bank bekommt am Markt 3%. Also über die letzten 8 Jahre Deiner Kreditlaufzeit 24000€.
Bleibt eine Differenz von 8000€, die Dir die Bank (vereinfacht gerechnet) in Rechnung stellen wird. (in Wirklichkeit wird noch etwas besser für Dich gerechnet. Lies doch mal bei wikipedia nach.
Einen Online-Rechner findest Du auch bei Google. (z.B. http://www.bautipps.de/ratgeber/vorfaelligkeitsrechn… Hoffe, das ist keine Werbung, habe den Link willkürlich ausgewählt)

Falls Du der Berechnung Deiner Bank nicht traust empfiehlt es sich zB bei Verbraucherzentralen oder Warentestern (gegen eine kleine Gebühr) nachrechnen zu lassen.

Wenn es dieses Prinzip nicht gäbe würde ja jeder bei fallenden Zinsen seinen Vertrag durch einen günstigeren erstetzen können und Banken hätten gar keine Planungssicherheit.

Du musst Deine Wohnung also mit mind. 8000€ Gewinn verkaufen, damit es sich lohnt. (und wenn mir jetzt jemand meine Frage 2 bis 3 Threads weiter unten beantworten könnte… wäre das klasse :wink: )

Alternativ kann Dir die Bank das Darlehen auch Dein neues Objekt (wenn es darum geht) „übertragen“.

Hoffe, das hilft etwas.

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Wiederanlagezins - Varianten
Ich habe Deine Antwort mal zum Anlaß genommen, ein bißchen zu recherchieren und siehe da: es gibt zwei Varianten des Wiederanlagezinses. Einerseits der aktuelle Darlehenszins und andererseits die aktuelle Verzinsung von Pfandbriefen. Letzterer ist in der Tat etwas geringer.

Im aktuellen Fall sollte es aber dennoch ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablaufen:
Durchschnitt für Wohnimmobilien im März 2006 4,50% (Februar: 4,40%)
Rendite Pfandbriefe RLZ 8 Jahre: 4,40-4,60%

So oder so: wieder was gelernt.

Gruß
Christian

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Also nee,
diese Rechnung ist ja völliger Mumpitz! Erstens zahlt der Kunde nicht 8.000€ Zinsen, weil er zwischendurch tilgt.
Zweitens fehlen hier komplett die Sondertilgungen. Wenn diese nämlich als Option vereinbart sind, müssen diese für den Rest der Laufzeit (Ende 10. Jahr) in voller Höhe auch eingerechnet werden. Unabhängig davon, ob der Kunde je welche in Anspruch genommen hat oder sich das leisten kann.
So einfach ist die Rechnung nicht.
Ich versuch mal, das Ganze etwas am Beispiel zu beschreiben:
Die Bank kann nur das einkalkulieren, was sie einnimmt, wenn der Kunde alle Optionen zieht.
Beispiel 100.000€, 4% Zins, 2% Tilgung, 5.000€ Sondertilgung pro Jahr.
Anhand des Rechners unter http.//www.n-heydorn.de nimmt die Bank bis zum Ende des 10. Jahres also 25.020€ Zinsen ein. Am Ende des 2. Jahres soll nun gekündigt werden (nach Verkauf).
Der Zins, den die Bank jetzt für ein vergleichbares Darlehen nehmen kann, beträgt 3% (ich übertreib mal ein wenig), die Tilgung weiter 2%.
Jetzt würde die Bank bis zum Ende des 8. Jahres Zinseinnahmen einplanen können.
Restschuld: 85.605€
bereits gezahlte Zinsen: 7.605€
Zinsen am Ende des 8. Jahres (2 sind ja schon vorbei): 18.784€

Macht nach Adam Ries und Eva Zwerg also eine Summe von 18.784+7.605=26.389€.
Also macht die Bank hier sogar Gewinn. Wozu also Vorfälligkeitsentschädigung?
Bevor man jetzt aber in Jubelschreie ausbricht, sollte man bedenken, dass dies nur eine ganz einfache Rechnung ist. Da gibt es noch andere Faktoren, wie zum Bleistift die Verrechnung der Tilgung erfolgt, was für Bearbeitungsgebühren darin enthalten sind und so weiter …
Die Bank wird das natürlich ganz anders sehen und etwas anders kalkulieren. Mit dieser Kalkulation kann man anschließend zur Verbraucherzentrale rennen und dort überprüfen lassen. Sowas sol sich ziemlich oft lohnen :wink:

Also, jetzt bin ich noch mehr verloren als heute Vormittag. Es
klingt blöd aber ich bin Spanisch und habe nur die Hälfte
verstanden

Hallo Jose,
ich versuche es, einfach zusammenzufassen:

Du musst einige hundert Euro Gebühren bezahlen.

Wenn die Zinsen, die man für ein neues Darlehen bezahlt, jetzt niedriger wären als damals deine Zinsen, müsstest du eine Entschädigung zahlen. Weil die Bank weniger Zinsen für ihr Geld bekommt, wenn sie es neu verleiht.

Aber die Zinsen sind gestiegen und du musst wohl nur die Gebühren zahlen, keine Entschädigung.

Grüße,
Sebastian

Danke an alle!!! Hat mir sehr geholfen. :smile:

aus wikipedia: „Beim Mumpitz handelt es sich um eine Schreckgestalt für Toren“

Herrje, ich hatte doch deutlich gesagt, dass ich vereinfache. Es geht doch nur ums Prinzip. Der Bank entsteht ein Schaden, der aber durch Wiederanlage gemindert werden kann und im Extremfall sogar negativ werden kann (gut für den Kunden, wenn die Bank denn richtig rechnet oder der Kunde aufpasst). In anderen Volkswirtschaften übrigens (unsere Schweizer Nachbarn) wird im letzeren Fall übrigens ggf an den Kunden gezahlt.

Deine 2 Punkte (zwischendurch tilgen und Sondertilgungen) machen es pseudo-exakter aber sind ja auch nur Sonderfälle:

  1. nicht jedes Darlehen ist ein Annuitätendarlehen (das meinst Du wohl mit „zwischendurch tilgen“
  2. Sondertilgungen sind eben „Sonder“-Tilgungen und eben nur eine Option - die dann, positiv für den Kunden verwendet werden kann.

Meine Finanzierung z.B. ist weder ein Annuitätendarlehen noch kann ich sonder-tilgen. Für die Vorfälligkeit gilt aber genau das gleiche.

  1. Ersatzgeschäfte für die Bank sind die Neuausleihung oder eben auch die Anlage in Hypothekenpfandbriefen. Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird IMHO letzteres verwendet.

Grüße,
b

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Na huch, beim „einfacher-machen“ solltest du es aber das nächste mal nicht komplizierter machen :wink:
Nicht ich habe 2% Tilgung ins Beispiel geschrieben, sondern du. Wenn du es in die Ausgangssituation reinnimmst, solltest du auch damit rechnen.
Und viele Leute wissen nicht, dass die vereinbarten Sondertilgungen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht unerheblich beeinflussen.
Ein kleiner Tipp am Rande: wenn man VOR der Absichtsbekundung einer Vertragskündigung eine Erhöhung der Tilgung bekommt, sinkt die Entschädigung auch ganz nett :wink:

Hallo Dirk,

Nicht ich habe 2% Tilgung ins Beispiel geschrieben, sondern
du. Wenn du es in die Ausgangssituation reinnimmst, solltest
du auch damit rechnen.

Hatte ich doch, oder? Mein Punkt war, dass es nicht unbedingt ein Annuitätendarkehen sein muss (bei dem die Tilgung über die Laufzeit steigt). Wenn ich mich recht erinnere hatte ich einfach eine konstante Tilgung angenommen. Ich habe z.B. ein Darlehen, bei dem ich indirekt tilge.
Mein Darlehen erlaubt auch keine Sondertilgungen (keine Angst, hat dafür andere Vorteile - ist ein Fremdwährungsdarlehen, für mich die Lösung der Wahl, da ich in „Fremdwährung“ verdiene). Für diese Fälle ist die Rechnung eben so einfach. (und, kleine Plauderstunde, auch recht unflexibel, wenn es an vorzeitige Ablösung geht. Die Fremdwährung bietet niedrige Zinsen in der Wiederanlage, daher leide ich gerade unter der „Androhung“ hoher VFE)

Und viele Leute wissen nicht, dass die vereinbarten
Sondertilgungen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht
unerheblich beeinflussen.
Ein kleiner Tipp am Rande: wenn man VOR der Absichtsbekundung
einer Vertragskündigung eine Erhöhung der Tilgung bekommt,
sinkt die Entschädigung auch ganz nett :wink:

guter Tipp (leider nicht für mich :frowning: )

Na jetzt wird kompliziert

Wenn ich mich recht erinnere hatte ich
einfach eine konstante Tilgung angenommen. Ich habe z.B. ein
Darlehen, bei dem ich indirekt tilge.

Dann solltest du das auch so rüberbringen. Oder ich es so verstehen. Also zahlst du immer die gleichen Zinsen und bringst 2% des Kreditbetrages auf eine Anlage, die hoffentlich mehr erwirtschaftet als der Zins- und Steueraufwand des Kredits. Das nennt sich dann bloß nicht mehr „Tilgung“, verwirrt ein wenig :wink:

Mein Darlehen erlaubt auch keine Sondertilgungen (keine Angst,
hat dafür andere Vorteile - ist ein Fremdwährungsdarlehen, für
mich die Lösung der Wahl, da ich in „Fremdwährung“ verdiene).
Für diese Fälle ist die Rechnung eben so einfach. (und, kleine
Plauderstunde, auch recht unflexibel, wenn es an vorzeitige
Ablösung geht. Die Fremdwährung bietet niedrige Zinsen in der
Wiederanlage, daher leide ich gerade unter der „Androhung“
hoher VFE)

Ist aber hier in Deutschland?

Und viele Leute wissen nicht, dass die vereinbarten
Sondertilgungen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nicht
unerheblich beeinflussen.
Ein kleiner Tipp am Rande: wenn man VOR der Absichtsbekundung
einer Vertragskündigung eine Erhöhung der Tilgung bekommt,
sinkt die Entschädigung auch ganz nett :wink:

guter Tipp (leider nicht für mich :frowning: )

Man(n) kann nicht alles haben