Darlehen aufstocken oder komplett neu Finanzieren

Man nehme an man möchte eine ETW verkaufen und ein Haus kaufen. Das bestehende Darlehen saldiere bei ca. 200´ (1% Tilgung, keine Sondertilgungen möglich) und man bräuchte weitere 100´und hätte 100´Eigenkapital. Das Haus würde nach der Sanierung auch ca. 400´ wert sein.
Das bestehende Darlehen war mit 15 Jahre Laufzeit aus 2003, d.h. in 2013 wäre eine Rückführung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Der Online Rechner dieser Bank werfe bei sofortiger Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung von 16.600 € aus.
Ich hab jetzt mal ein wenig hin und her gerechnet. Wenn die 16.000 mitfinanziert werdeh würden, so würde trotz Anhebung der Tilgung auf 2% eine geringere Rate zu zahlen sein als wenn nur die weiteren 100´als neues Darlehen aufgenommen würden (durch die niedrigen Zinsen).
Insofern müsste es sich doch in jedem Fall lohnen eine komplett neue Finanzierung abzuschließen oder? Wie kann man errechnen ob sich der Wechsel theoretisch lohnt? Hab ich mich irgendwie verhauen`?
Danke für Meinungen

hi mitch2000,

könnte man konkret so nicht beantworten, da bekannt sein müßte, welche zinsen beim alten darlehn gelten und welche beim neuen gelten würden. tilgung ist bzgl. der kosten erstmal irrelevant, da diese „nur“ die höhe der annuität beeinflussen, nicht aber die kosten.

theoretisch, also ohne kenntnis der genauen sätze, könnte man antworten:

  1. ausrechnen, was das alte darlehn kosten würde (zinsen) bis zur möglichkeit der regulären kündigung, nebst ermittlung restschuld
  2. ausrechnen, was das neue darlehn kosten würde - einmal mit, einmal ohne die mitfinanzierung der restschuld des bisherigen darlehns
  3. differenz daraus ziehen
  4. fertig.

zu bedenken dabei: man könnte heute noch nicht sagen, zu welchen konditionen man die restschuld, würde sie denn bis 2013 beglichen, finanzieren könnte - dieser unsicherheitsfaktor müßte eingepreist werden.

ganz generelle frage: ich weiß ja nicht so recht, wie eine bank ein darlehn weiterlaufen läßt, ohne daß die geforderte sicherheit noch vorhanden ist. oder habe ich da falsch verstanden, daß die etw verkauft werden soll, um damit das efh zu finanzieren?

grüße, boris

jaja. die ETW würde verkauft werden, aber das zu kaufende EFH wäre dann ja die neue Sicherheit für das bestehen bleibende Darlehen…

Ich denke ich muß den Taschenrechner nochmal anwerfen.

Das gute an dem bestehenden Darlehen ist ja, dass es mit 15 Jahren abgeschlossen war (5,35%), so kann ab 2013 bis 2018 eine Tilgung erfolgen ohne vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Es ist nur ungewiss ob in den nächsten 7 Jahren mal wieder ein derart niedriges Zinsniveau vorherrschen wird.
Inflationspredigen von 10% usw. in den kommenden Jahren aufgrund des exzessiven Finanzpolitik zur Zeit lassen mich das unwahrscheinlihc erscheinen.
Gruß

wenn das efh als sicherheit für das darlehn der etw gelten sollte, dann kämen zu einer möglichen vorfälligkeitsentschädigung noch die kosten für die austragung/umschreibung/eintragung im grundbuch nebst notarkosten dazu. das müßte man dann auch noch berücksichtigen.
achja, und banken könnten dazu noch kosten für die begutachtung und wert-schätzung des efh verlangen (passiert manchmal).
all diese ganzen kosten schmälern die sinnhaftigkeit einer vorfälligen darlehnsablösung (was nicht hieße, daß sie sie unmöglich machten)…

gruß, boris