Darlehen aus dem Ausland

Hallo,

angenommen, ein deutscher Existenzgründer soll von einem ausländischen (auch außerhalb der EU) Geldgeber ein Darlehen bekommen. Wie würde dieses Darlehen, sobald die Summe den deutschen Steuerraum erreicht, versteuert werden?

Hat jemand eine Idee?

LG
ostia

Servus,

was sollte da versteuert werden müssen?

Der Erhalt von Darlehen zählt nicht zu den steuerbaren Einkünften. Die Rückzahlung von Darlehen mindert die Einkünfte auch nicht.

Die Gerüchte, Darlehen aus dem Ausland seien steuerbare Einkünfte, stammen von Kneipenwirten und Taxiunternehmern, die grundsätzlich jeden unplausiblen Geldeingang auf dem Bankkonto als Darlehen von der Oma aus Gospic oder Trapani oder Ioannina bezeichnen. Das kann schon auch mal die Oma sein, von der sie ein Jahr vorher noch nachgewiesen haben, dass sie ihr jeden Monat fünfhundert Euro überweisen müssen, damit sie sich nicht von Kartoffelschalen und Baumrinde ernähren muss.

In solchen Fällen kostet das „erhaltene Darlehen“, das in Wirklichkeit nicht aufgezeichnete Einnahmen sind, den gewöhnlichen Grenzsteuersatz des jeweiligen Steuerpflichtigen. Und wenns um ausreichend hohe Beträge geht, im Extremfall einen Pauschalurlaub in gesiebter Luft - je nachdem, was für Vorstrafen da sind bzw. was für Bewährungen offen sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder