Darlehen für berufsb. Studium von Steuer absetzen

Hallo,

Es gibt berufsbegleitende Studiengänge die allerdings ausschließlich durch eine Firma finanziert werden können. Diese würde jedes Semester den entsprechenden Beitrag an die Hochschule überweisen und dafür mit dem Arbeitnehmer einen Darlehensvertrag eingehen. In dem Darlehensvertrag ist vermerkt, dass es sich um einen Kredit handelt !!!zur Weiterbildung bzw. für das Studium!!!
Das Darlehen kann man die nächsten 6 Jahre abbezahlen.
Es ist also theoretisch möglich, den Betrag zu dem Zeitpunkt an die Firma zu überweisen, wenn diese auch die Überweisung an die Hochschule durchführt. Die Kosten können dem Arbeitnehmeer also direkt zur Studienzeit anfallen und !!!nicht nachträglich!!!
Ist es möglich diese Darlehenstilgung, jährlich von der Steuer irgendwie abzusetzen?

Hallo!

Ein Darlehenstilgung kan niemals steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Zinsen die evtl. in der Annuitätenrate enthalten sind aber schon.

In dem Zeitpunkt in dem der Darlehensgeber die Kosten an die Hochschule überweist stellen diese (unter gegebenen Umständen) Werbungskosten dar. Aber nicht bei Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensnehmer.

Gruß

derschwede77

Hi,

Mal angenommen die Rechnung geht dem Arbeitnehmer zu und leitet diese zur Bezahlung an den Arbeitgeber weiter. Unter dieser Voraussetzung greift der abgekürzte Zahlungsweg und der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber getragen Kosten in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Evtl. greift auch der abgekürzte Vertragsweg mit dem selben Resultat wie beim abgekürzten Zahlungsweg.