Hallo,
Es gibt berufsbegleitende Studiengänge die allerdings ausschließlich durch eine Firma finanziert werden können. Diese würde jedes Semester den entsprechenden Beitrag an die Hochschule überweisen und dafür mit dem Arbeitnehmer einen Darlehensvertrag eingehen. In dem Darlehensvertrag ist vermerkt, dass es sich um einen Kredit handelt !!!zur Weiterbildung bzw. für das Studium!!!
Das Darlehen kann man die nächsten 6 Jahre abbezahlen.
Es ist also theoretisch möglich, den Betrag zu dem Zeitpunkt an die Firma zu überweisen, wenn diese auch die Überweisung an die Hochschule durchführt. Die Kosten können dem Arbeitnehmeer also direkt zur Studienzeit anfallen und !!!nicht nachträglich!!!
Ist es möglich diese Darlehenstilgung, jährlich von der Steuer irgendwie abzusetzen?