Ich habe vor einem Jahr meinem Arbeitgeber ein Darlehen ohne Vertrag gegeben. Da es momentan zu Unstimmigkeiten kommt, will ich das jetzt nachholen.
Kann ich nach einem Jahr noch einen Vertrag schreiben, oder gibt es dafür Verjährungsfristen?
Sagen wir mal so:
wenn Ihr sowieso schon Unstimmigkeiten habt, dann kann es mir nicht vorstellen, dass dein Arbeitgeber (Darlehensnehmer) jetzt noch mit dir einen Vertrag macht.
Da würde er sich ja verschlechtern…
Das ist nicht die Antwort die ich haben wollte.
Es geht nicht darum ob der Arbeitgeber das will!
Meine Frage geht dahin: OB man nach einem Jahr noch einen Vertrag
erstellen kann, gibt es hierbei auch eine VERJÄHRUNGSFRIST ???
…
Hallo „Schätzelein“,
wieso stresst du gleich rum ?
Wenn dein Chef so nett ist, und mit dir nachträglich einen Vertrag abschließt, dann musst du doch nicht das aktuelle Datum schreiben !!!
Schreib doch irgendwas, halt den Tag, an dem du ihm das Geld gegeben hast.
Ist doch schnuppe, ob das Verjährt oder nicht, so oder so, wenns darauf ankommt, du hast sowieso bestimmt keine Zeugen !!!
Auch wenn das nicht verjährt ist (kennst ein cooles Wort, benutz doch gleich), ist doch sch. egal, wenn er das abstreitet.
Schreib einfach einen Vetrag, halt ihm das vor die Nase, schreib von mir aus XX.XX.2008
wenn er übehaupt das Datum sieht, dann sagst halt, dass du ihm das Geld an dem Tag gegeben hast !!
P.S.: Nicht gleich rummotzen, wenn man mal die Frage missversteht oder du dich mit der Antwort nicht zufrieden bist…
wenn jeder so „freundlich“ wäre wie du, dann hat niemand mehr bock hier das Wissen oder die Ratschläge zu teilen !!
ausserdem solltest deine Frage lieber im Rechtsforum stellen, hier gehts um Zahlen, nicht darum, wer von wem woraus wieso…
gute n8
Hi Schätzelein,
die normale Verjährungsfrist gem. BGB beträgt 3 Jahre.
Bei der Verjährung geht es allderdings darum, einen bestehenden Anspruch (z.B. die Zahlung einer bestimmten Leistung, z.B. der Darlehensschuld) durchzusetzen. Die Frage stellt sich hier aus meiner Sicht nicht.
Das Thema, ob der Darlehensnehmer verpflichtet ist, im nachhinein einen Kreditvertrag zu unterschreiben, wäre aus meiner Sicht eine Frage für`s Forum Recht.
VG akrz