Von drei Geschwistern ist „S“ die älteste und hat während den letzten 10 Jahren jährlich zwischen 15 000 € und 20 000 € an ihre Eltern bezahlt, damit sie ihren persönlichen Unterhalt uns diesen des Hauses bestreiten können.
Es ist vereinbart worden, dass wenn beide Elternteile gestorben sind, ‚S‘ um den von ihr geleisteten Beitrag höher entschädigt werde.
Jetzt durch das Ableben einer der Eltern stellt sich heraus dass diese ein Testament verfasst haben und „S“ enterbt wurde zu Gunsten von ihren beiden Brüdern.
Die Erklärung des Überlebenden Elternteils ist: die Ausbildung von „S“ bis zum 19 Lebensjahr hätte schliesslich auch Geld gekostet.
Frage: welche Möglichkeiten und Wege gibt es, damit „S“ wieder an ihre ca. 180 000 € kommt?
Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten
Frage: welche Möglichkeiten und Wege gibt es, damit „S“ wieder
an ihre ca. 180 000 € kommt?
Wenn die erwähnte Vereinbarung in schriflicher Form vorliegt, sollte es relativ einfach sein. Falls nicht, wird es schwierig. Bei dieser Summe sollte auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden.
Leider ergit sich aus der Fragestellung nicht verständlich, wofür die S ein jährlichen Beitrag leistete.
Eine behauptetes Darlehen an die Eltern wäre aber IMHO nun nicht beweislich.
Ebenso unklar ist, ob hier eine Vereinbarung getroffen wurde oder ob es sich nicht vielemehr um eine _ Verfügung _ von Todes wegen handelt.
Denn dem Inhalt „wenn beide Elternteile gestorben sind, ‚S‘ um den von ihr geleisteten Beitrag höher entschädigt werde“ nach erkenne ich eher auf eine verfügte Ausgleichspflicht unter den Erben - nur von der Erbfolge wurde S ja gerade ausgeschlossen.
Wenn die Darlehnsvereinbarung beweisbar ist, dürfte es bekanntlich kein Problem darstellen. Die Regeln sind eindeutig. Die Durchsetzung verlangt dann nach einem Anwalt, wenn es Zweifel und/oder Streit gibt.