Vor ca. 15 Jahren haben A und B (damals verheiratet) von C - der Mutter von B - 50000 DM als Darlehen für den Bau eines Hauses bekommen. Dazu gab es einen Darlehensvertrag, der besagte, dass das Geld an C sofort ausgezahlt würde, falls es benötigt wird. Wenn nicht, wird es jährlich mit 600 DM zurückgezahlt. Eine Rückzahlung ist nie erfolgt. B und A sind vor 5 Jahren geschieden worden. Vor zwei Jahren ist die Mutter von B verstorben. Vor ein paar Wochen ist B der Darlehensvertrag in die Hände gefallen und nun verlangt B von A die Hälfte des Darlehens zurück. Muss A zahlen? Wie wird das ganze vor Gericht ausgehen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Vergleich kommt?
Muss A zahlen?
kommt darauf an, ob a vertragspartner ist.
Wie wird das
ganze vor Gericht ausgehen?
warum sollte die sache vor gericht kommen ?
Wie hoch ist die
Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Vergleich kommt?
17,83%
Muss A zahlen?
kommt darauf an, ob a vertragspartner ist.
Ja, A ist Vertragspartner
Wie wird das
ganze vor Gericht ausgehen?warum sollte die sache vor gericht kommen ?
Wenn B bei A die Hälfte des Darlehens einklagt?!
Wie hoch ist die
Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Vergleich kommt?17,83%

Muss A zahlen?
kommt darauf an, ob a vertragspartner ist.
Ja, A ist Vertragspartner
also wenn ich die sache richtig verstehe, dann möchte B, weil sie (allein-)erbin von C wurde, nun den (hälftigen) darlehensrückzahlungsanspruch gegenüber A geltend machen ?
das kann sie auch grundsätzlich, da der rückzahlungsanspruch grds. in den nachlass fällt.
nun ist zu beachten, dass bei der ratenrückzahlung ein zeitraum von 83,3 jahre (50000DM / 600DM) vorgesehen war, d.h. eine vollständige verjährung der forderung scheidet gegenwärtig aus.
wenn keine klare regelung über den tod von C getroffen wurde, dann kann man vertreten, dass B ebenfalls das recht zur gesamtfälligstellung innehat und dieses nun geltend macht.
der zweite stolperstein ist, ob der gesamte (hälftige) betrag fälliggestellt werden kann oder ob hinsichtlich der offenen ratenforderungen der letzten 12 jahre verjährung eintrat. dazu muss man die regelung im DV näher betrachten bzw. argumente für/gegen diese auslegung finden.