Hallo, allerseits!
Ich habe eine Frage: Ein Kreditnehmer hätte gerne Kohle und schließt einen Kreditvertrag ab. Da ein BSV existiert, möchte er diesen weiter ansparen und dann mit dem ausgezahlten BSV den Kredit zurückzahlen.
Im Kreditvertrag ist eine Zinsbindung bis zum Jahr 2012 festgelegt; als Zahlungstermine finden sich „Tilgungsbeträge erstmals am x.y.2026 zu zahlen“, weiterhin „Das Darlehen ist am x.y.2026 zurückzuzahlen“ und unter „Besondere Vereinbarungen“ steht „Die Rückführung erfolgt durch den an den Kreditgeber abgetretenen Tilgungs-BSV bei A über b Euro spätestens am x.y.2026“.
Nun folgende Situation: Entsprechend der Kalkulation ist mit Ende der Zinsbindungsfrist (oder sogar schon früher) der BSV fällig. Wann kann er frühestens zurückgezahlt werden? Diese Formulierungen „spätestens“, „genau“ und „frühestens“ klingen doch nach „GENAU am“? Oder ist eine frühere Rückzahlung ohne Sonderkosten möglich?
Weiterhin besteht das Kündigungsrecht, gekoppelt mit der Zurückzahlung des Kredites. Wenn der Vertrag gekündigt wird, entstehen dann weitere Kosten?
Vielen Dank schon einmal,
Gruß, Manfred
, aber das ist ein ganz anderes Thema.