Darlehen-Termine

Hallo, allerseits!

Ich habe eine Frage: Ein Kreditnehmer hätte gerne Kohle und schließt einen Kreditvertrag ab. Da ein BSV existiert, möchte er diesen weiter ansparen und dann mit dem ausgezahlten BSV den Kredit zurückzahlen.

Im Kreditvertrag ist eine Zinsbindung bis zum Jahr 2012 festgelegt; als Zahlungstermine finden sich „Tilgungsbeträge erstmals am x.y.2026 zu zahlen“, weiterhin „Das Darlehen ist am x.y.2026 zurückzuzahlen“ und unter „Besondere Vereinbarungen“ steht „Die Rückführung erfolgt durch den an den Kreditgeber abgetretenen Tilgungs-BSV bei A über b Euro spätestens am x.y.2026“.

Nun folgende Situation: Entsprechend der Kalkulation ist mit Ende der Zinsbindungsfrist (oder sogar schon früher) der BSV fällig. Wann kann er frühestens zurückgezahlt werden? Diese Formulierungen „spätestens“, „genau“ und „frühestens“ klingen doch nach „GENAU am“? Oder ist eine frühere Rückzahlung ohne Sonderkosten möglich?

Weiterhin besteht das Kündigungsrecht, gekoppelt mit der Zurückzahlung des Kredites. Wenn der Vertrag gekündigt wird, entstehen dann weitere Kosten?

Vielen Dank schon einmal,
Gruß, Manfred

Hallo Manfred

Hallo, allerseits!

Ich habe eine Frage: Ein Kreditnehmer hätte gerne Kohle und
schließt einen Kreditvertrag ab. Da ein BSV existiert, möchte
er diesen weiter ansparen und dann mit dem ausgezahlten BSV
den Kredit zurückzahlen.

Im Kreditvertrag ist eine Zinsbindung bis zum Jahr 2012

Was ist das für ein Kredit? Hört sich an wie ein normaler Ratenkredit. Den kannste nach 6 oder 9 Monaten, je nachdem wat da drinsteht jederzeit zurückzahlen ohne Zusatzkosten.
Sollte dat Teil mit einer Hypothek mit Grundbuch sein, dann kommste erst mit Ablauf der Zinsbindung ohne Koste raus, entweder tilgen oder umschulden.
Diese Ablöseformulierungen kann ich nicht nachvollziehen…

festgelegt; als Zahlungstermine finden sich „Tilgungsbeträge
erstmals am x.y.2026 zu zahlen“, weiterhin „Das Darlehen ist
am x.y.2026 zurückzuzahlen“ und unter „Besondere
Vereinbarungen“ steht „Die Rückführung erfolgt durch den an
den Kreditgeber abgetretenen Tilgungs-BSV bei A über b Euro
spätestens am x.y.2026“.

Nun folgende Situation: Entsprechend der Kalkulation ist mit
Ende der Zinsbindungsfrist (oder sogar schon früher) der BSV
fällig. Wann kann er frühestens zurückgezahlt werden? Diese
Formulierungen „spätestens“, „genau“ und „frühestens“ klingen
doch nach „GENAU am“? Oder ist eine frühere Rückzahlung ohne
Sonderkosten möglich?

Weiterhin besteht das Kündigungsrecht, gekoppelt mit der
Zurückzahlung des Kredites. Wenn der Vertrag gekündigt wird,
entstehen dann weitere Kosten?

Vielen Dank schon einmal,
Gruß, Manfred

LG
der Kater Mikesch

Hallo Manfred,

auf Basis der vorliegenden Informationen vermute ich, dass 2012 neu „gewürfelt“ wird.
Am Ende der Zinsbindung wird im Prinzip ein neuer Vertrag gemacht. Entweder kann der kreditnehmer hier schon (teil)tilgen und/oder eine passende neue Laufzeit vereinbaren, die zum Fälligkeitstermin des BSV passt. (Eventuell auch mit einem weiteren sechsjahres-Zwischenschritt)
Das Enddatum 2026 ist wohl eher eine formale Geschichte, damit eben ein Ende im Vertrag steht.
Das mit der Tilgung erstmals in 2026, weit nach dem Ablauf der zinsbindung, scheint mir seeehr merkwürdig.
Ist das ein Vertrag mit einer „normalen“ Bank?

Gruß Schorsch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Schorsch!

auf Basis der vorliegenden Informationen vermute ich, dass
2012 neu „gewürfelt“ wird.

Zumindest werden dort die Zinssätze neu verhandelt. Die aber egal sein sollten, wenn das Geld zu dem Zeitpunkt zurückgezahlt wird, weil dann ja die festgeschriebenen Zinsen vom BSV greifen. Das war jedenfalls der Plan.

Am Ende der Zinsbindung wird im Prinzip ein neuer Vertrag
gemacht. Entweder kann der kreditnehmer hier schon
(teil)tilgen und/oder eine passende neue Laufzeit vereinbaren,
die zum Fälligkeitstermin des BSV passt.

Mit oder ohne Zusatzkosten?

Das Enddatum 2026 ist wohl eher eine formale Geschichte, damit
eben ein Ende im Vertrag steht.

Das hoffe ich mal…

Das mit der Tilgung erstmals in 2026, weit nach dem Ablauf der
zinsbindung, scheint mir seeehr merkwürdig.
Ist das ein Vertrag mit einer „normalen“ Bank?

Ja, so normal eine Sparkasse eben ist. Oder zählen die nicht zu den „normalen“? Wie interpretierst Du das?

Vielen Dank schon einmal,
Gruß, Manfred

Hallo, Kater Mikesch!

Im Kreditvertrag ist eine Zinsbindung bis zum Jahr 2012

Was ist das für ein Kredit? Hört sich an wie ein normaler
Ratenkredit. Den kannste nach 6 oder 9 Monaten, je nachdem wat
da drinsteht jederzeit zurückzahlen ohne Zusatzkosten.
Sollte dat Teil mit einer Hypothek mit Grundbuch sein, dann
kommste erst mit Ablauf der Zinsbindung ohne Koste raus,
entweder tilgen oder umschulden.

Das ist ein Kredit mit Sicherheit Grundschuld und Begleichung über die Tilgungs-BSV. Wenn man erst nach Ablauf der Zinsbindung ohne Kosten rauskommt, ist mir das egal; diese wurde ja ungefähr so gelegt, dass das Geld für die BSV dann angespart ist. Und wenn jetzt noch ein Jahr früher die Zuteilungsreife erreicht ist, wäre das auch egal. Dann kommt das weitere Geld eben für ein Jahr in den BSV, und dann muss bei dem weniger getilgt werden.

Schwachsinnig würde ich es nur finden, 14 Jahre Zinsen für nix zu zahlen, wenn das Geld schon da wäre.

Diese Ablöseformulierungen kann ich nicht nachvollziehen…

Ich eben auch nicht. Das ist das, was mich stutzig macht.

Die ersten Fristen/Termine sind in die vorformulierten Textlücken vom Vertrag eingetragen; unter dem Paragraphen „Besondere Vereinbarungen“ findet sich dann besagter Satz mit „spätestens“… Was hat nun Gültigkeit: Eine Passage? Welche? Oder der gemeinsame Nenner „genau am“?

Im Gespräch hat der Kreditnehmer immer darauf hingewiesen, möglichst flexibel (aber auch sicher) sein zu wollen und ggf. alles Geld „nach dem Lottogewinn“ (um eine fiktive plötzliche Einkommensquelle zu benennen) auf einen Schlag zurückzahlen zu wollen.

Nach seinem Rechtsverständnis interpretiert der Kreditnehmer die Passage unter „besondere Vereinbarungen“ als geltend, in der die Verwendung der Tilgungs-BSV, die Grundschuld und eben die Zurückzahlung „spätestens am“, also durchaus auch früher ohne weitere Kosten, geregelt werden.

Hmmm. Irgendwie wird der Kreditnehmer ein wenig nervös. Er wid morgen mal mit seinem Ansprechpartner sprechen; dieser wird leider zum 1.1. durch einen Nachfolger ersetzt, und da wäre ein wenig Sicherheit in der Interpretation schön…

Vielen Dank,
Gruß, Manfred

Hallo,

fällig. Wann kann er frühestens zurückgezahlt werden?

der Darlehensnehmer hat mit Ende der Zinsbindung ein Kündigungsrecht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html

Alle anderen zeitlichen Angaben bzgl. einer Fälligkeit beziehen sich auf den Fall, daß der Kredit eben nicht zu dem Zeitpunkt gekündigt wird.

Gruß,
Christian

Hallo Manfred

also ein vorfinanzierter Bausparkredit. Da kommt man unter Umständen auch mit Vorfälligkeit vorzeitig raus. Das sollte man aber nicht machen, sondern die Kohle lieber sparen und dann bei der Tilgung mit einsetzen, BSV kann dann ja immer getilgt werden, wann und soviel ich will, das ist das Gute an der Variante.
Sondervereinbarungen immer schriftlich in den Vertrag aufnehmen!! Dann klappts auch mit der Bank:wink:

LG
Der Kater Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Manfred,

Ja, so normal eine Sparkasse eben ist. Oder zählen die nicht
zu den „normalen“? Wie interpretierst Du das?

im Sinne meiner Frage ist das eine „normale“ Bank. Ob das noch normal ist was die Sparkassen so anstellen, darüber läßt sich sicher philosophieren… :wink:, aber das ist ein ganz anderes Thema.

Was ich an diesem Fall nicht verstehe, ist dass der früheste Tilgungstermin mit dem Fälligkeitstermin wohl identisch ist (oder zumindest nahe beieinander liegt):

„Im Kreditvertrag ist eine Zinsbindung bis zum Jahr 2012 festgelegt; :als Zahlungstermine finden sich „Tilgungsbeträge erstmals am x.y.2026 zu zahlen“, weiterhin „Das Darlehen ist am x.y.2026 zurückzuzahlen“ und unter „Besondere Vereinbarungen“ steht „Die Rückführung erfolgt durch den an den Kreditgeber abgetretenen Tilgungs-BSV bei A über b Euro spätestens am x.y.2026“.“

Aus meiner Sicht müßte bei Ende der Zinsfestschreibung die Tilgung (kostenfrei) möglich sein. Aber wenn es sich um Bausparkonstrukte handelt, ist vieles möglich. (Womit wir wieder beim Thema wären: ist das normal…?).
Gibt es noch AGBs zu diesem Vertrag? Vielleicht findest Du dort was konkretes?

Gruß Schorsch