Darlehen über Sozialamt möglich?

Hallo an alle lieben Menschen,

x ist durch den (notwendigen) Verkauf des eigenen Hauses auf ca. 10,00TEUR Restschulden sitzen geblieben.
x verdientin seinem Job z.Zt. leider nicht genug um die insg. Schulden (~15,00TEUR) ordentlich tilgen zu können.
Leider steht x kurz vor dem „Offenbarungseid“ und muss sich nun an das Jobcenter wenden.
Telefonisch hat man x vorab die Auskunft gegeben, dass Schulden weder angerechnet werden noch über ein Darlehen des Jobcenters abgewickelt werden könnten.
Sofern x wirklich den OE abgeben muss bzw. Privatinsolvenz beantragen muss, ist die berufliche Perspektive von x arg eingeschränkt. x ist ü50 und wäre dann sicher bis an sein Lebensende abhängig von staatlicher Unterstützung.

Welche Optionen könnte x haben???

Und,- x ist leider auf Grund Rückstände bei Stadtverwaltung (Steuern für Haus und Grund) mit einer Kontopfändung (KEIN sog. „P-Konto“. Wenn Arbeitgeber merkt, dass x ein „P-Konto“ hat, ist früher oder später auch hier Schluss) betroffen worden und entsprechend hat x ab der nächsten Woche KEINERLEI finanzielle Möglichkeiten für laufende Kosten.

Was könnte x hier tun???

x ist arg verzweifelt und würde sich RIESIG über ein wenig Info freuen.

Vielen Dank vorab

RF

Hi,

Und,- x ist leider auf Grund Rückstände bei Stadtverwaltung
(Steuern für Haus und Grund) mit einer Kontopfändung (KEIN
sog. „P-Konto“. Wenn Arbeitgeber merkt, dass x ein „P-Konto“
hat, ist früher oder später auch hier Schluss) betroffen
worden und entsprechend hat x ab der nächsten Woche KEINERLEI
finanzielle Möglichkeiten für laufende Kosten.

Was könnte x hier tun???

X kann Sozialleistungen beantragen. Schulden werden i.d.R. nicht übernommen. Auch nicht per Darlehen.

Bekommt man Sozialleistungen, liegt man unter der Pfändungsgrenze. Ob die Kontopfändung aufgehoben werden kann, kann man auf dem Amtsgericht erfragen.
Das würde dann zumindest vorerst bei der Arbeitssuche nicht hinderlich sein.
Wenn man dann einen Job hat, kann man ja Ratenzahlung mit den Gläubigern vereinbaren. Oft lassen die sich darauf ein.
Bei öffentlichen Stellen kann man manchmal auch eine Stundung bekommen.

Je nach dem, wie hoch die Schulden sind und wenn bereits ein Antrag auf Ablegung der EV gestellt wurde, hilft wohl doch nur die „Privatinsolvenz“. Schuldnderberatung kann da weiter helfen.
Diese gibt es übrigens auch über das SGB II.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16a.html

Ansonsten wäre noch dies interessant:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/55.html

Vorsichtshalber ergänze ich meinen obigen Hinweis
Schulden werden i.d.R. nicht übernommen. Auch nicht per Darlehen.

Ok, manchmal werden Schulden übernommen, auch bekommt man manchmal ein Darlehen, aber es kommt sehr auf den Einzelfall an.
Das sind in den meisten Fällen Ermessensleistungen/Kannleistungen.

Z.B. für die Mietkaution werden oftmals Darlehen erbracht. Oder wenn Wohnungsverlust droht, können Mietschulden auch übernommen werden, oder per Darlehen erbracht werden.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Abs. 8

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Hi,

Telefonisch hat man x vorab die Auskunft gegeben, dass
Schulden weder angerechnet werden noch über ein Darlehen des
Jobcenters abgewickelt werden könnten.

diese Auskunft ist in diesem Fall korrekt, da es sich nicht um Miet- oder vergleichbare Schulden handelt.

Und,- x ist leider auf Grund Rückstände bei Stadtverwaltung
(Steuern für Haus und Grund) mit einer Kontopfändung (KEIN
sog. „P-Konto“. Wenn Arbeitgeber merkt, dass x ein „P-Konto“
hat, ist früher oder später auch hier Schluss)

Ohne P-Konto gibt es ab Januar ohnehin keinen Pfändungsschutz mehr. X sollte also das Konto vorher in ein P-Konto umwandeln, da nicht geklärt ist, ob Freigabebeschlüsse nach altem Recht in 2012 fortgelten. Und keine Sorge - der Arbeitgeber wird davon nichts erfahren.

Falls zur Entschuldung nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren infrage kommen sollte, würde dieses im Internet veröffentlicht - aber kaum ein Arbeitgeber nimmt dies zur Kenntnis. Mit dem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ließe sich dann zumeist vereinbaren, dass er sich nicht an den Arbeitgeber wendet, wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet würde.

Gruß
Ingo

Hallo!

Sofern x wirklich den OE abgeben muss bzw. Privatinsolvenz
beantragen muss, ist die berufliche Perspektive von x arg
eingeschränkt.

Warum? Seltsamerweise glauben viele Leute, die bis über beide Ohren verschuldet sind und ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, dass solcher Zustand besser als der Gang in die Insolvenz ist. Das ist aber ein Irrtum. Übel sind nur Verpflichtungen, die nicht geregelt in Ordnung zu bringen sind. Eine Insolvenz schafft die fehlende Ordnung.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Und,- x ist leider auf Grund Rückstände bei Stadtverwaltung (Steuern für Haus und Grund) mit einer Kontopfändung (KEIN sog. „P-Konto“. Wenn Arbeitgeber merkt, dass x ein „P-Konto“ hat, ist früher oder später auch hier Schluss) betroffen worden und entsprechend hat x ab der nächsten Woche KEINERLEI finanzielle Möglichkeiten für laufende Kosten.:

Selbst wenn es ein Darlehen gäbe (was ich nicht glaube, denn soweit ich weiß, werden Darlehen unter anderen Voraussetzungen ausgezahlt. Aber das Brett hier ist ja keine Glaubenssache…): sollte man doch bedenken, dass man dann wieder Schulden bei einer Verwaltung hat,nämlich entweder der Stadt- oder der Kreisverwaltung (je nachdem, wer das Darlehen auszahlen würde). Wenn irgendetwas passieren würde (was ja nicht ausgeschlossen ist), hätte man die gleichen Probleme wie jetzt, da die Verwaltungen ja teils sehr schnell mit Pfändungen usw. sind. Man schichtet also nur um.

Man kann für die laufenden Kosten beim Amtsgericht einen Pfändungsschutz beantragen, wenn ich mich nicht irre: dort wird berechnet, wieviel man zum Leben braucht und dieser Betrag darf dann nicht vom Konto gepfändet werden.

Das allerbeste - denke ich - wird sein, mit der Stadtverwaltung eine vernünftige Vereinbarung zu schließen und dabei halt auch die Lebensumstände zu schildern (Alter, Beruf… Befürchtungen).

Viel ERfolg!

Hallo!

Man kann für die laufenden Kosten beim Amtsgericht einen
Pfändungsschutz beantragen, wenn ich mich nicht irre: dort
wird berechnet, wieviel man zum Leben braucht und dieser
Betrag darf dann nicht vom Konto gepfändet werden.

Die Vorgehensweise ist ein Auslaufmodell, funktioniert nur noch bis Ende des Jahres und wurde durch das sog. P-Konto ersetzt. Der Schuldner sollte sich also an seine Bank wenden, die auf Wunsch sein Konto umstellt.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,
danke für die Ergänzung. Das wußte ich nicht. Werde mich mal schlau machen.

Gruß
Shannon

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