Hallo Forum! 
Folgende Fallkonstellation ist Immer wieder gern genommen - Darlehenshingabe ohne schriftlichen Darlehensvertrag unter Verwandten und die beweisbarkeit des Rückzahlungsanspruchs:
Vater befreit den verschuldeten Sohn aus der Schuldenfalle und leistet als fremder Dritter gegenüber den Gläubigern eine vergleichsweise Zahlung von 30.000 EUR direkt an die Gläubiger. Damit ist der Sohn schuldenfrei. Ein Darlehensvertrag zwischen Vater und Sohn wird nicht geschlossen. Es existiert ein schriftlicher Vergleichsvertrag des Vaters mit den Gläubigern. Der Sohn ist dankbar und beschließt, dem Vater das Geld zurückzuzahlen. Er beginnt mit der Zahlung von monatlichen 500 EUR an den Vater, die er mit dem Überweisungstext „Tilgung“ beschriftet.
Im Laufe der Zeit verschlechtert sich das Verhältnis von Vater und Sohn erheblich. Der Sohn stellt schließlich bei der Zahlung von 10.000 EUR die Zahlungen ein und beschriftet die letzte Überweisung mit „Schlußrate“.
Der Vater verlangt die Zahlung des gesamten Betrags und klagt auf Rückzahlung. Er begründet seinen Anspruch mit einem mündlich geschlossenen Darlehensvertrag. Der Sohn habe zudem durch die Rückzahlung von 10.000 von 30.000 EUR konkludent gezeigt, dass er ebenfalls ein Darlehen annehme. Zusätzlich stelle der Betrag von 30.000 EUR eine nicht unerhebliche Summe dar - eine Schenkung sei deshalb ausgeschlossen. Der Vater legt einen Darlehensvertrag vor und belegt die Darlehensaufnahme in identischer Höhe bei einer Bank.
Sind die Argumente des Vaters relevant?
Gruß
Jens