Darlehen verjährt? Schuld anrechenbar?

Hallo Wissende!

Folgende fiktive Situation: Ein Vater leiht seinem Sohn im Jahr 1998 Geld. Dies passierte per Darlehensvertrag. Hier wurde auch festgelegt, dass die ersten 5 Jahre zinsfrei sein sollten, danach dann 6,5% (Oder bei Tod des Darlehengebers)
Eine Rückzahlung oder Zinszahlung durch den Sohn hat bis heute nicht stattgefunden. Der Vater kündigt mitte 2003 das Darlehen mündlich. Anfang 2005 erfolgt die schriftliche Kündigung mit Hinweis auf die bereits erfolgte mündliche Kündigung und mit dem Vermerk „Darlehen in Höhe von … gekündigt zum soundsovielten 2003“
Mitte 2006 ein erneutes Schreiben vom Vater mit einer „erneuten“ Kündigung des Darlehens incl. der seit 2003 angefallenen Zinsen.
In der ganzen Zeit erfolgt keinerlei Reaktion des Sohnes. Es gab keinerlei sonstigen Kontakte, Mahnbescheide etc.

Ich hoffe, die Sache ist halbwegs klar geworden…

Meine Fragen:

1.: Aus meiner Sicht dürfte die Forderung mittlerweile verjährt sein, da die Fälligkeit mit der ersten Kündigung eintrat. Richtig?

2.: Falls das so ist, kann dann der Vater die Schuld zum Beispiel in Zukunft in seinem Testament gegen den Pflichtanteil des Sohnes verrechnen, also diesen zugunsten Anderer kürzen?

3.: Wie lange kann er in diesem Fall damit fortfahren, die Zinsen weiterlaufen zu lassen?

Wäre super nett, wenn sich jemand dazu äußern würde…

Hallo da draußen,

gibt’s denn wirklich keinen, der sich dazu äußern kann? Oder habe ich mich unverständlich ausgedrückt?

Grüsse!

Guten Tag,

Hallo P.V.Jeltz,

kein Wunder, dass da nicht viel zurückkommt. Wie wär’s, wenn der fiktive Sohn dem fiktiven Vater einfach die Schulden zurückzahlt? Wär doch einfach ehrlich, oder? Es scheint heutzutage ein Sport geworden zu sein, sich Geld zu leihen, und dann den gutmütigen Darlehensgeber zum Idioten zu machen. Und der Staat hilft mit, durch verkürzte Verjährungsfristen und Fallstricke für den Gläubiger bei der Eintreibung. Pfui Deibel! Nicht böse sein, wenn ich dem fiktiven Sohn kein Glück wünsche!

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