Hallo zusammen…
Für den Kindergeldzuschlag möchte die Familienkasse ja auch wissen, was der Antragsteller auf dem Konto hat. Sie nennt dies „Angabe zum Vermögen“. Nun hat jemand nichts und leiht sich deswegen Geld, um über die Runden zu kommen oder um für einige Zeit ein Sicherheitspolster zu haben. Das Darlehen ist zinslos, sagen wir Bafög.
Zählt das als „Vermögen“? Muss dies auch angegeben werden? Oder wird von der Familienkasse berücksichtigt, dass das Guthaben komplett auf einem Darlehen beruht? Nützt es etwas, wenn man den Nachweis antritt, dass es ein Darlehen ist? Ein Anruf bei der Familienkasse würde weiterhelfen, wenn die BeamtInnen etwas auskunftsfreudiger wären („Es ist ja dann Ihr Guthaben.“ Punkt.)
Vielen Dank,
Mohamed.