Darlehen = Vermögen?

Hallo zusammen…

Für den Kindergeldzuschlag möchte die Familienkasse ja auch wissen, was der Antragsteller auf dem Konto hat. Sie nennt dies „Angabe zum Vermögen“. Nun hat jemand nichts und leiht sich deswegen Geld, um über die Runden zu kommen oder um für einige Zeit ein Sicherheitspolster zu haben. Das Darlehen ist zinslos, sagen wir Bafög.

Zählt das als „Vermögen“? Muss dies auch angegeben werden? Oder wird von der Familienkasse berücksichtigt, dass das Guthaben komplett auf einem Darlehen beruht? Nützt es etwas, wenn man den Nachweis antritt, dass es ein Darlehen ist? Ein Anruf bei der Familienkasse würde weiterhelfen, wenn die BeamtInnen etwas auskunftsfreudiger wären („Es ist ja dann Ihr Guthaben.“ Punkt.)

Vielen Dank,

Mohamed.

Hallo Mohamed,

schaust Du hier: http://www.klicktipps.de/kindergeld.htm#bafoeg2

Liebe Grüße
Jana

Das meinte ich leider nicht

Hallo Jana,

danke für den Link, aber ich meinte eigentlich, ob ein Darlehen, das ein Vater hat (egal ob Bafög-Empfänger oder nicht), für die Familienkasse (oder irgendeine andere Behörde) als Vermögen gilt.

Herzlichen Gruß,

Mohamed.

Hallo Mohamed,

sorry, hatte das Wörtchen „-zuschlag“ glatt überlesen…

Ein Kredit ist auch ein Vermögen, in diesem Falle ein Negativ-Vermögen, also eine Belastung. Du musst ihn sowieso bei Deinem Antrag mit angeben und durch Beleg z. B. der Bank nachweisen.

Vermögen ist alles, was geldwert ist.

Wie die Bemessungsgrenzen sind, kann ich Dir leider nicht mitteilen.

Liebe Grüße
Jana