Hallo!
Angenommen eine GmbH bekommt ein kleines Darlehen von eine Natürliche und eine juristische Person.
Die 3 Geldgeber wussten über die schlechte Situation der GmbH Bescheid, und konnten somit diese Situation ausnutzen.
Die Geldgeber vereinbaren mit der GmbH ein Darlehensvertrag über einem Betrag von unter 4500€
Der Vertrag sollte ein Monat laufen. Danach soll das Geld zurückgezahlt werden. Da die Darlehensgeber die Finanzielle Lage der GmbH kannten, mussten eigentlich wissen das die GmbH in ein Monat überhaupt nicht zahlen kann.
Der Vertrag sah es vor, wenn nicht vertragsmäßig gezahlt wird, das jeweils pro Vertrag eine Vertragsstrafe von 15000€ fällig ist. Sowie die Zinsen von 6% auf 17% steigen.
Ist das Wucher? oder ok? Werden die Geldgeber Gerichtlich damit durch kommen? oder kann man per Feststellungsklage die Nichtigkeit feststellen lassen?