Darlehen von der ARGE trotz Elterngeld+ Einkommen

Elterngeld knapp 730,00€ und Einkommen von meinen Mann 1200,00€ Netto.Wir wissen nicht mehr weiter!!!
Wir haben die fristlose Kündigung für unsere Wohnung erhalten, waren kurzzeitig zwei Monatsmieten offen. Jetzt fehlt nur die Juni Miete. Mein Elterngeld hört bald auf, bekomme nur noch zwei Zahlungen und dann bekomme ich warscheinlich Arbeitslosengeld. War vor der Elternzeit unbefristet angestellt. Jedoch kann ich diese Tätigkeit nicht mehr ausführen , da die Öffnungszeiten von der Krippe sich mit den Arbeitszeiten überschneidet. Meine Frage ist. Kann ich vom Amt ein Darlehen beantragen womit ich die Anwaltskosten und die offene Miete zahlen kann? Denn wir haben schon einige Abgaben und können uns die Anwaltskosten nicht mehr leisten.

Für dieses Thema bin ich kein Experte.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie eine gute Lösung aus Ihrer misslichen Lage finden.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Kopp

Ich empfehle mit der Gemeinde/Stadt zu reden. Die wird mögliche Hilfen und die zuständigen Ansprechparter benennen können.

Es ist ihnen und der Gemeinde nicht gedient, wenn sie Obdachlos werden.

Kopf hoch und gute Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Etzel

hallo

das sozi übernimmt in einem solchen härtefall die kosten. man muss sich nur rechtzeitig darum kümmern …

lg uwe jahn

Ich würde zuerst einmal gucken, ob nicht Prozesskostenhilfe möglich ist und versuchen einen Beratungsschein zu erhalten. Die genauen Bedingungen dafür kenne ich aber leider nicht. Wie das mit dem Darhlehen ist kann ich leider auch nicht sagen!

Hallo schatziemausi,

warum laßt ihr es denn so weit kommen??? Ihr hättet bestimmt Anrecht auf Wohngeld. Geh umgehend zum Sozialamt um beantrage das.
Warum wollt ihr den ein Darlehen für Anwaltskosten???
Der Vermieter hat ja recht wenn er euch kündigt weil die Miete nicht pünktlich kommt. Er hat bestimmt auch Zahlungsverpflichtungen denen er pünktlich nachkommen muß.
Am Besten redet mal mit eurem Vermieter und zeigt auch den Antrag auf Wohngeld. Dann könnt ihr sicher bleiben. Der bekommt die Miete normalerweise dann direkt vom Sozialamt, und das ist den meisten Vermietern lieber als ungewisse Zahlungen.

Für ALGII- und Sozialgeld-Empfänger gibt es so eine Art „Freischein“ mit dem man kostenfrei von einem Anwalt beraten wird. Falls ihr wirklich zu einem Rechtsanwalt gehen wollte, solltet ihr ebenfalls auf`s Sozialamt und euch informieren. Meiner Meinung nach ist das aber verschwendete Staatskosten und unnötige Zeit!

Alternativ gibt es auch Arbeitgeber-Darlehen. Konditionen aber beachten!!!

Wenn du einen unbefristeten Job hast, dann kannst du den auch wieder antreten. Es gibt Zuschüsse für Tagesmütter für die Betreuung unter 3-Jähriger. Bis zu 50%… informier dich doch mal bei einem Tagesmutterverein in deiner Nähe, bevor du deinen Job los bist, vielleicht hat dein Chef auch interesse an einer 50% Kraft…
Falls du dich arbeitslos meldest, beachte bitte, du bekommst von deinem vorherigen Gehalt nur soviel wie du zukünftig arbeiten möchtest. Sucht du eine Vollzeitstelle, bekommst du ca. 60% deines alten Gehalts als Arbeitslosengeld, wenn du nur 50% arbeiten möchteste, bekommst du nur 50% von den 60% deines alten Gehalts - also viel weniger als jetzt Elterngeld!!!

Wartet bei sowas nicht mehr so lange bis eine Kündigung im Briefkasten liegt. Lieber einmal zu viel gefragt als zuwenig. Auch die Ämter helfen einem gerne weiter. Viele Vereine bieten auch Hilfe an z. B. ProFamilia. Meistens sogar telefonisch.

Alles Gute euch 3!

Gruß Lore

Hallo,

also leider kenn ich mich da nicht so gut aus aber ich befürchte da die Mietschulden aus der Zeit vor dem Bezug von Arbeitslosengeld stammt wirst du kein Glück haben und ein Darlehn bekommst du eh nur wenn du ALG II beziehen würdest.Du könnstest aber mal im Sozial-bzw Jugendamt wegen Hilfe fragen da du die fristlose Kündigung schon hast.

Antwort:
Ooooh! Ich würde sehr gerne helfen, aber über Darlehen vom Amt weiß ich leider nicht bescheid.
Aber: frag’ doch mal einfach nach. Das kostet nichts.
Ich drücke die Daumen.
Bracco

Ich glaube nicht, dass das mit dem Darlehen vom Amt geht. Wie wäre es mit Darlehen bei der Bank?
Fragt den Anwalt doch dann mal, wie es mit der Prozesskostenhilfe bzw Beratungshilfe aussieht, je nachdem, ob schon ein Gerichtsverfahren läuft oder nicht…

Danke und lg.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich empfehle mit der Gemeinde/Stadt zu reden. Die wird
mögliche Hilfen und die zuständigen Ansprechparter benennen
können.

Es ist ihnen und der Gemeinde nicht gedient, wenn sie
Obdachlos werden.

Kopf hoch und gute Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Ok danke viel mals für die schnelle Antwort.

Steffen Etzel

Das hört sich gut an, danke für die schnelle Antwort.
Lg Schatziemausi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich würde zuerst einmal gucken, ob nicht Prozesskostenhilfe
möglich ist und versuchen einen Beratungsschein zu erhalten.
Die genauen Bedingungen dafür kenne ich aber leider nicht. Wie
das mit dem Darhlehen ist kann ich leider auch nicht sagen!

Prozesskostenbeihilfe treten noch nicht in Kraft, da wir das ja so regeln nur halt mit Anwalt. Den brauchten wir. Da die Kündigung von Mittwoch auf die nächste Woche Montag war. Und das geht halt nicht. Da die Anwältin mit Räumungsklage gedroht hat, haben wir einen Anwalt einschalten müssen. Danke und LG schatziemausi

Hallo schatziemausi,

warum laßt ihr es denn so weit kommen??? Ihr hättet bestimmt
Anrecht auf Wohngeld. Geh umgehend zum Sozialamt um beantrage
das.
Warum wollt ihr den ein Darlehen für Anwaltskosten???
Der Vermieter hat ja recht wenn er euch kündigt weil die Miete
nicht pünktlich kommt. Er hat bestimmt auch

Hallo Lore, wir bekommen ja schon Wohngeld, aber unser Schicksaal macht uns letzter Zeit nur das Leben schwer.
Das war so, im Juni letzten Jahres sind wir eingezogen. Ich noch auf Arbeit und mein Mann ebenfalls. Gut bezahlte Jobs( zu mindestens so durchschnitt) hat aber gereicht. Dann wurde mein Mann arbeitslos. Ich bin in Mutterschutz gegangen.
So beim Einzug sind wir dem Vermieter schon entgegen gekommen und sind einen Monat früher eingezogen als wir hätten können. Also doppelte Mietbelastung. Dann hat mein Mann wieder Arbeit gefunden und wurde schlecht bezahlt, aber sehr schlecht. Dann Ende des Jahres ist er wieder gekündigt wurden, nur vorüber gehend, haha! Das Amt zahlt ja immer zum Ende des Monats und seine Firma erst jeden 15ten des darauf folgenden Mon.Wir waren da nur in Verzug statt Anfang des Monats dreiwurde Ende des Monatsbezahlzt So mit ging alles loNa ja unser Vermieter ist 86 Jahre und mit ihm kann man nicht reden, das haben wir nämlich schon versucht. Wir haben damals eine Kaution von drei MM bezahlt und haben gemeint vielleicht kann er das damit ausgleichen oder wir gehen eine Miete in Rückstand und zahlen dann die Miete pünktlich zum 1. bis 3. Werktag, aber hat sich auf nichts eingelassen.

Zahlungsverpflichtungen denen er pünktlich nachkommen muß.
Am Besten redet mal mit eurem Vermieter und zeigt auch den
Antrag auf Wohngeld. Dann könnt ihr sicher bleiben. Der
bekommt die Miete normalerweise dann direkt vom Sozialamt, und
das ist den meisten Vermietern lieber als ungewisse Zahlungen.

Für ALGII- und Sozialgeld-Empfänger gibt es so eine Art
„Freischein“ mit dem man kostenfrei von einem Anwalt beraten
wird. Falls ihr wirklich zu einem Rechtsanwalt gehen wollte,
solltet ihr ebenfalls auf`s Sozialamt und euch informieren.
Meiner Meinung nach ist das aber verschwendete Staatskosten
und unnötige Zeit!

Alternativ gibt es auch Arbeitgeber-Darlehen. Konditionen aber
beachten!!!

Wenn du einen unbefristeten Job hast, dann kannst du den auch
wieder antreten. Es gibt Zuschüsse für Tagesmütter für die
Betreuung unter 3-Jähriger. Bis zu 50%… informier dich doch
mal bei einem Tagesmutterverein in deiner Nähe, bevor du
deinen Job los bist, vielleicht hat dein Chef auch interesse
an einer 50% Kraft…
Falls du dich arbeitslos meldest, beachte bitte, du bekommst
von deinem vorherigen Gehalt nur soviel wie du zukünftig
arbeiten möchtest. Sucht du eine Vollzeitstelle, bekommst du
ca. 60% deines alten Gehalts als Arbeitslosengeld, wenn du nur
50% arbeiten möchteste, bekommst du nur 50% von den 60% deines
alten Gehalts - also viel weniger als jetzt Elterngeld!!!

Wartet bei sowas nicht mehr so lange bis eine Kündigung im
Briefkasten liegt. Lieber einmal zu viel gefragt als zuwenig.
Auch die Ämter helfen einem gerne weiter. Viele Vereine bieten
auch Hilfe an z. B. ProFamilia. Meistens sogar telefonisch.

Alles Gute euch 3!

Gruß Lore

Nun ist es so das es damit angefangen hat, wir sind ja auch schon auf Wohnungssuche, da diese fristlose Kündigung um einen Monat zu vor angekündigt wurde. Daraufhin haben wir halt obige alles angeboten, aber er hat sich auf nichts eingelassen. Dann war musste unser Auto zum Tüv, hatten wir ne frist gesetzt bekommen,da haben wir schon 400,00€ alleine verloren. Und es kommt alles auf einmal. Wenn er sich hätte selber noch mal bemerkbar gemacht und hätte mit uns nochmal geredet. Durch den Tüv ist es nun so gekommen, das wir die Miete erst nach einem Monat zahlen konnten und dann hat sich alles überschniitten. Jetzt haben wir unsere laufenden Kosten und einen Kredit und Anwaltskosten. und die sind nicht wenig.

Hallo!

Auf die doppelte Mietbelastung habt ihr euch ja freiwillig eingelassen. Das könnt ihr eurem Vermieter nicht ankreiden. Ok, alte Leute sind oft sehr stur. Kenn ich auch zu genüge.

Sucht am besten schnellstens eine neue Wohnung. Geb eurem Vermieter schriftlich bescheid, daß ihr euch umgehend um eine neue Wohnung bemüht und ihm den Auszugstermin so schnell wie möglich mitteilt.
Macht das schriftlich und laßt den Brief per Einschreiben zustellen (Auch wenn er im gleichen Haus wohnt). Falls wirklich was wäre, seid ihr aus dem Schneider.

Auf einen Rechtsstreit würde ich es nicht ankommen lassen. Das raubt nur Zeit (sehr viel Zeit) und Nerven.

Ihr könnt auch Hartz4 beantragen und ein erhöhtes Kindergeld (ca. 100€ mehr). Je nachdem in welchem Bundesland ihr wohnt gibt es auch noch Erziehungsgeld.
Einfach beim Sozialamt mal erkundigen.

Alles Gute.

Lore

Nur mit Anwalt sollte dann doch aber eigentlich über den Beratungsschein gehen.

Hallo,

tut mir sehr leid, dass Sie in so einer schwierigen
Situation stecken gerade, aber helfen kann ich leider nicht. Ich denke, dass Sie bestimmt Wohngeld beantragen könnten, bei Ihrem Einkommen aber mit Sicherheit weiss ich das auch nicht.
Vielleicht sollten Sie sich einfach mal direkt mit dem Amt oder mit der Caritas in Verbindung setzen.
Die Caritas weiß in solchen Situationen auch oft Rat.

MfG

Hallo,
kann hier leider nicht weiterhelfen; kenne mich da nicht aus

Gruß
Martin Mendorf

Hallo,
bitte zum Arbeitsamt gehen und nachfragen, ob es ein Programm zur Unterstützung gibt.
Ggf die fehlende Miete zumindest anzahlen,um den Willen zu zeigen. Das könnte sich positiv in eiem eventuellen Prozess mit dem vermieter auswirken.
Sinnvoller wäre es allerdings gewesen den Vermieter anzusprechen, anstatt einfach die Miete zu stoppen. Vielleicht würde auch jetzt noch ein vernünftiges Gespräch helfen und die Kündigung dann zurückgenommen.
Gruß
Jürgen