Hallo
weiß jemand von euch, ob es eine neue Gesetzlage gibt, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückbezahlt wird? Bislang ging daß unter Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Mein Darlehen ist über einen Bausparvertrag abgesichert (für die Bank). Bei der Frage, wie hoch die VFÄ sei, bekam ich von der Sparda-Bank die Antwort, sowas machten sie nicht mehr, ich solle das über den Bausparvertrag abwickeln. Da ich das nicht glaube, es so machen zu müssen, wäre etwas Munition vor dem Gespräch mit der Bank hilfreich.
Vielen Dank.
Günther
weiß jemand von euch, ob es eine neue Gesetzlage gibt, wenn
Nein, gibt es nicht. Wenn es sich um ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen handelt (und so hört es sich an) muß die Bank das Geld nicht vorzeititg zurücknehmen. Ausnahme: das Haus wird verkauft.
Da ich das nicht
glaube, es so machen zu müssen, wäre etwas Munition vor dem
Gespräch mit der Bank hilfreich.
Da wirst Du schlechte Karten haben.
Hallo Nordlicht
Danke für die Antwort.
Gruß Günther