Hallo Leute,
bin derzeit im Erziehungsurlaub und bekomme, da alleinerziehend, Sozialgeld. Langt mir leider nicht so ganz zum Leben und da ich nach dem Erziehungsurlaub wieder ein vernünftiges Einkommen haben werde (bin noch ein halbes Jahr zu Hause, dann arbeite ich wieder), möchte ich meine Schwester bitten, mir ein Darlehen (ca. 1500 Euro) zu gewähren. Darf ich das oder sieht das Sozialamt das mir damit zufließende Geld als Einkommen an? Ich meine, ich muss es schließlich später zurückzahlen…?
Danke für eure Hilfe!
KittCatt
Hallo
ich würd mal sagen: Was das Amt nicht weiss macht es nicht heiss. Ist wohl eher eine Deklarationsfrage, dürfte ja wohl in der Familie zu klären sein. Ansonsten ist das Thema wohl eher etwas umstritten
LG
Mikesch
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Hallo
ich würd mal sagen: Was das Amt nicht weiss macht es nicht
heiss. Ist wohl eher eine Deklarationsfrage, dürfte ja wohl in
der Familie zu klären sein. Ansonsten ist das Thema wohl eher
etwas umstritten
LG
Mikesch
Hallo Mikesch,
danke für deine Antwort und grundsätzlich hast du ja auch recht. Nur möchte ich das Geld eigentlich dazu verwenden, mein überzogenes Konto auszugleichen (Igitt - Überziehungszinsen!). Und da sieht das Amt das ja schon, weil die könnten ja mal auf die Idee kommen, die Kontoauszüge anzufordern… Aber ich schätze, so eine richtig knallharte Rechtslage gibt es in dem Fall nicht, oder?
Viele Grüße
KittCatt
Hallo KittCatt
dann lass doch deine Schwester von Ihrem Konto aus die Einzahlung machen und wenn die es wirklich wissen wollen, dann hat dir deine Schwester ebend was geliehenenes von vor Jahren zurückgezahlt ( natürlich nicht alles auf einmal)
LG
Mikesch
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Nur möchte ich das Geld eigentlich dazu verwenden, mein
überzogenes Konto auszugleichen
Hi,
ich würde mal sagen (jedoch ohne rechtliche Grundlage), dass dir dieses Geld ja nicht wirklich zugeflossen ist, es steht dir ja nicht als „Haben“ zur Verfügung. Somit dürfte es m.E. nicht als Einkommen oder Vermögen gesehen werden. Außerdem glaube ich nicht, dass das Amt in einem bereits laufenden Fall auf die Kontenbewegungen schaut. Ich glaube, dazu haben die gar keine Zeit. Vielleicht könntest du ja mit deiner Schwester auch einen Vertrag machen, in dem drinsteht, dass das Darlehen ausdrücklich nur für den Zweck gewährt wird, das Konto auszugleichen. Falls das Amt es dann herausbekommt, präsentierst du ihnen diesen Vertrag.
Ich gebe diese Tips nicht, um das Amt zu betrügen, sondern weil ich davon überzeugt bin, dass dieses Darlehen nicht unrechtmäßig wäre. Nur eine konkrete Regelung dazu im Gesetz kenne ich nicht und wird es wohl auch nicht geben.
Gruß
Nelly