Darlehen zum Kontoausgleich = Einkommen ?

Ich stehe am Rande meines Dispolimits bei der Bank (€ 2.000,00)und ich laufe Gefahr, dass Lastschriften zurückgegeben werden, und bräuchte somit ein Darlehen in dieser Höhe. Ich habe die Möglichkeit ein Privatdarlehen zu erhalten und die Summe auf mein Konto zu überweisen.

Diese Überweisung wird das Amt sehen und könnte diese evtl als „Einkommen“ zuordnen und andererseits meine Leistungen entsprechend kürzen wollen.

Wie kann ich das Darlehen beim Jobcenter korrekt angeben ohne dass Leistungen gekürzt werden? ( Darlehensvertrag mit festen Rückzahlungsraten ?)

Hallo

schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=1790.0

Bezüglich der Berücksichtigung als Einkommenszufluss ist halt das „Problematische“, dass ein Darlehn zweckgebunden sein muss und nicht demselben Zwecke dienen darf wie die ALG2-Leistungen, die man erhält. Bei einem überzogenen Konto kann es unter Umständen schwierig werden , im Nachhinein auszuklamüsern bzw. dem Jobcenter glaubhaft darzulegen, dass das „verbrauchte“ Dispo-Geld für welche Posten und Beträge im Einzelnen verwendet wurde, für die NICHT bereits/ auch ALG2- Leistungen gewährt wurden (z.B. für Unterkunftskosten, Essen, Kleidung, Strom usw… halt die Regelsatz-Anteile.) Falls du aber z.B. für dich einen Fortbildungskurs, eine Urlaubsreise, eine Brille, einen Fernseher o…Ä. bezahlt hast und deswegen zu weit ins Konto- Minus gekommen bist, dann wären das keine Zwecke , denen auch die ALG2-Leistungen dien(t)en.
Allgemein kann man (in Zukunft) solche Situationen und unnötige Nachfragereien vermeiden, indem der Privatdarlehnsgeber den Betrag direkt (!) an den Rechnungssteller/ Gläubiger zahlt. Dann kommt es gar nicht erst zu Geld-Zufluss auf dem Konto des ALG2-Beziehers. Das aber natürlich wie gesagt nur dann, wenn das Darlehn nicht demselben Zwecke wie die ALG2-Leistungen dient. Falls z.B. der Privatdarlehnsgeber die Miete des ALG2-Beziehers direkt an den Vermieter überweisen würde und der ALG2-Bezieher aber parallel die Unterkunftskosten auch vom Jobcenter erhält, dann würde das Darlehn „demselben Zweck“ dienen … und wäre damit anrechenbar (denn die direkte Mietzahlung des Darlehnsgebers würde den ALG2-Hilfebedarf des Betroffenen natürlich verringern.)

LG

Hallo,

Es ist serh selten dass sowas dem JC auffällt aber nicht ganz ausgeschlossen.
wieso fragst du das nicht unter der Hotlinenummer des Jobcenters ? Du hast das Geld doch noch gar nicht. Fragen kostet nichts. UNd wenn sie dir einen Weg aufzeigen kannst du dich immer drauf berufen, denn dass Gespräch wird ja notiert.
KLärst Du nichts, sind es Einnhamen! Die als Einnhamen verrechnet werden mit dem ALG II. Erkläre der Leistungssachbearbeiterin das Problem und wenn sie keinen Vorschlag hat, dann lasse das Geld doch besser über das Konto eines Freundes laufen.
Und den dispo in einen Kleinkredit umwandeln! Das spart Zinsen! Rede mal mit deiner Bank.
Gruß Gwen

Hallo,
sorry für die späte Meldung,aber musste kurzfristig wieder ins Krankenhaus u. bin erst seit heute Mittag zu hause. leider kann ich Ihnen hier nicht behilflich sein denn soviel mir bekannt ist, würde das Amt dies als Einkommen ansehen, Denn sobald Sie Geld auf Ihr Konto einzahlen oder eingezahlt wird ist dies Einkommen. Es gibt nur einen illegalen Weg zu dem ich Ihnen jedoch nicht raten kann. bitte um Verständnis.
medealuna