Darlehensbedingungen

Ein Privatmann wurde von einer Sparkasse über ein Privatdarlehen finanziert und wechselte während dessen Laufzeit in den Status des Bauträgers.
Seinem Wunsch nach Umschreibung des Darlehens auf Gewerbedarlehen
wurde nicht entsprochen.
Nach weiteren Sicherheitsleistungen mit der Folge massivster Übersicherung kündigte die Sparkasse mit der Begründung falscher Baufortschrittsanzeigen, obwohl gar keine erstellt worden waren.
Wie/Wo finde ich belastbare gesetzliche Regelungen / bestehende Urteile, wonach für Privatdarlehen keine Zweckbestimmung und Baufortschrittsanzeigen erforderlich sind?
Sachlage trug sich in Bayern zu.
Herzlichen Dank!

Hallo,

Wie/Wo finde ich belastbare gesetzliche Regelungen /
bestehende Urteile, wonach für Privatdarlehen keine
Zweckbestimmung und Baufortschrittsanzeigen erforderlich sind?

die gibts nicht. Es gilt, was im Kreditvertrag vereinbart ist.

Gruß
Christian