Darlehenskündigung unzulässig?

Hallo,
ich Suche Rat auf folgendes Problem.
Ich bin Geschäftsführer einer Immo.-GmbH.
Gesellschafter ist mein Vater.

Ich habe im Dez. 2007, für die GmbH ein Darlehen über 930.000€ zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen. Die Bank hat den Verkehrswert auf 1.450.000€ geschätzt.

Zur Absicherung des Darlehens wurde eine erstrangige Grundschuld bestellt. Zusätzlich wurden alle Mieteinnahmen abgetreten und alle Konten abgetreten. Darüber hinaus verlangte die Bank den Abschluß einer Risikolebensversicherung über 422.000€ für die Person des Geschäftsführers.

Diese Risikolebensversicherung wurde auch bei der gleichen Bank abgeschlossen.

Leider war es der Versicherung nicht möglich innerhalb eines Jahres eine Versicherungspolice abzuschließen da nach ärztlicher Untersuchung ein Belastungs-EKG vom Arzt nicht mit eingereicht wurde. Nach mehrfacher Aufforderung erklärte man sich dann bereit diese mit 200% Aufschlag zu erteilen.

Leider hat in der Zwischenzeit die Bank wg. nichteinreichen der Police das Darlehen gekündigt und droht jetzt mit Zwangsversteigerung des Objektes.

Ist diese Kündigung wirklich gerechtfertigt obwohl alle Raten bezahlt worden sind und zum Zeitpunkt der Kündigung weder Zins noch Tilgung offen waren?

Über möglichst viele Tipps und Ideen wäre ich dankbar.

MfG
Mike

Sehr geehrter Mike,

zu Rechtsfragen darf ihnen in Deutschland nur ein Rechtsanwalt eine Auskunft erteilen (Rechtsberatungsgesetz).

Sollten der Kündigung keine Erinnerungs- bzw. Mahnschreiben vorgegangen sein, fände ich dies ebenso unüblich, wie eine Vorgangszeit von einem Jahr.

Haben Sie in den vergangenen Monaten versucht anderweitig eine Risikolebensversicherung zu erhalten?
Wenn nicht kann ich ihnen evt. über einen Versicherungsmakler helfen entsprechende Angebote einzuholen.

Ich empfehle ihnen zur Mediation mit der Bank einen Anwalt einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Etzel
[email protected]

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Mike,

die Ablehnung der Risiko-LV ist nicht durch den Kreditnehmer zu vertreten und die Bank hat nicht auf das Ergebnis der Gesundheitsprüfung gewartet, bevor das Darlehen ausgezahlt wurde.
Zudem wäre zu prüfen, ob es sich unzulässigerweise um ein Kopplungsgeschäft handelt.
Das Verhalten der Bank dürfte hier zumindest sehr fragwürdig sein.
Wenn eine Bank mit Kreditkündigung droht wird es allerdings ernst und es wird definitiv rechtlicher Beistand benötigt. Dafür ist ein Internetforum allerdings kein geeigneter Ort.
Bitte sofort mit der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) in Verbinung setzen und einen Anwalt empfehlen lassen. Ansonsten selber einen Anwalt aussuchen (vorzugsweise einen Fachanwalt für Bankrecht) und schnell einen Termin machen.
Einen anderen Rat kann und darf man in der geschilderten Situation nicht mehr geben.
Alles Gute
Jürgen

Danke für die schnelle Antwort.
Natürlich wurde vorher gemahnt. Aber mehr wie die Versicherung abschließen und den Besuch beim Arzt konnte ich nicht machen. Alles danach übernimmt die Versicherungsgesellschaft und der Arzt.
Daher sehe ich keine Pflichtverletzung meinerseits.

Und letztlich wurde die Versicherung ja auch erteilt und bei der Bank eingereicht.

Aber die Bank hält weiterhin an der Kündigung fest.

Danke. Anwalt ist schon dran.
Allerdings tut sich jetzt seit über 8 Monaten nichts mehr und ich hatte gehofft hier auf neue Ideen zu stoßen.

Bank will die Kündigung nicht zurück ziehen sonder bietet neuen Vertrag mit wesentlich schlechteren Konditionen.

Mike

Hallo Mike,
obwohl hier nicht sehr viel Informationen rüber kommen, macht es mir doch den Anschein, als hätte Euch die Bank ganz schön über den Tisch gezogen.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zweckerklaerung.html
Um hier etwas konkretes sagen zu können müsste man den Vertrag mit der Bank sehen.
DER VERTRAG IST DER KNACKPUNKT.
Desweiteren ist ein wichtiger Gesichtspunkt die Zeugenstellung.
Das heisst wo hatte das „Beratungsgespräch“ statt gefunden und habt Ihr einen Zeugen bzw. war der Bank"berater" alleine.

Es stellt sich auch die Frage, wenn die Versicherung so lange gebraucht hatte und von derselben Bank ist, inwieweit man hier einen Angrifspunkt hat.
Allerdings kann man dies nur bei sorgfälltiger Prüfung der Verträge konkret sagen.

Nach Prüfung der oben genannten Punkte weiss man, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.
Falls sie nicht gerechtfertigt war hat die Bank diese zurück zu nehmen.
mfg
Immobilienakuthilfe

Hallo, Mike,

m.E. ist die Bank formal im Recht, da die Auszahlung unter der Voraussetzung Abschluss Risikolebens-versicherung stand.
Ich würde ggn-über der Bank wie folgt argumentieren:
Verzögerung bei der Vorlage nicht selbstverschuldet, neues Belastungs-EKG sofort beschaffen und einreichen,
ggf. bei anderer Versicherung kontrahieren.
Bei alledem sofort und zuvor Kontakt mit der Bank aufnehmen und dies vereinbaren. So dies nicht mit der Bank vereinbar ist, sofort zum Anwalt und Strategie besprechen („Kündigung zur Unzeit“). Da Du aber Vollkaufmann bist, dürfte das ein ziemlicher Tanz werden. Wie gesagt, formal hat die Bank recht.
Drücke die daumen, dass die Angelegenheit sich bereinigen lässt,
Good luck und Gruß

Thomas

hallo Mike,
hier kann ich nnicht viel weiterhelfen; im Allgemeinen istdie Bank berechtigt das Darlehen zu kündigen wenn die vereinbarten sicherheiten nicht fristgemäß gebracht werden.
Zur Beurteilung des Einzelfalls brauchst du wohl einen versierten Anwalt.

Gruß
Martin

Da ist sicherlich etwas dran. Aber da ich ja allen Verpflichtungen nachgekommen bin und nur die Abstimmung zwischen Arzt und VErsicherung nicht erfolgte konnte ich doch gar keinen Einfluss nehmen.

Zum Punkt Sicherheit möchte ich noch zu Bedenken geben das es sich um eine Risiko-Lebensversicherung handelte.
Das heißt die Versicherung trägt weder zur Tilgung bei noch zur Absicherung falls die GmbH die mon. Leistungen nicht mehr aufbringen könnte.

Ledig der Tod des Geschäftsführers ist versichert. Und warum sollte durch den Tod des GS die BAnk in den GEnuss einer Sondertilgung von 422.000€ kommen? Die GmbH exestiert doch weiter. Es wird doch nur ein anderer GS eingesetzt.
Dazu kommt das ich der Meinung bin das die Bank hätte vor Kündigung zusätzliche Sicherheiten verlangen müsse.
Diese haben wir eigenständig angeboten, diese wurde aber abgelehnt. Also kann es doch nicht an einer Untersichung gelegen haben.

MfG
Mike

hallo,

ich nehme an, daß der abschluß einer risiko-lv ein zwingender vertragsbestandteil war, heißt: die bank erteilt das darlehn nur, wenn seitens des darlehnsnehmers alle bedingungen erfüllt wären.
insofern wäre eine kreditkündigung tatsächlich möglich und auch rechtens.
was allerdings dagegen spräche, wäre der umstand, daß die bank, trotz dieses zwingenden vertragsbetsandteils, die kündigung des kredits erst nach einem jahr ausspricht.
man könnte daher annehmen, daß sie das fehlen des vertragsbestandteils (nichterfüllung) zumindest billigend in kauf genommen hat. dies insbesondere, da offensichtlich die risiko-lv nunmehr abgeschlossen und nachgereicht wurde.
daher könnte man vermuten, daß die kündigung unzulässig ist. es empfiehlt sich, der kreditkündigung unverzüglich zu wiedersprechen, die ratenzahlungen (zins und tilgung) weiterhin pünktlich zu bedienen und sich unverzüglich mit der bank in verbindung zu setzen, um genau diese argumentationskette vorzulegen.
möglicherweise haben sich hier zwei stabsabteilungen nicht abgesprochen…

saludos, borito

Hallo,
ich Suche Rat auf folgendes Problem.
Ich bin Geschäftsführer einer Immo.-GmbH.
Gesellschafter ist mein Vater.

Ich habe im Dez. 2007, für die GmbH ein Darlehen über

930.000€

zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen. Die Bank

hat den

Verkehrswert auf 1.450.000€ geschätzt.

Zur Absicherung des Darlehens wurde eine erstrangige
Grundschuld bestellt. Zusätzlich wurden alle

Mieteinnahmen

abgetreten und alle Konten abgetreten. Darüber hinaus
verlangte die Bank den Abschluß einer

Risikolebensversicherung

über 422.000€ für die Person des Geschäftsführers.

Diese Risikolebensversicherung wurde auch bei der

gleichen

Bank abgeschlossen.

Leider war es der Versicherung nicht möglich innerhalb

eines

Jahres eine Versicherungspolice abzuschließen da nach
ärztlicher Untersuchung ein Belastungs-EKG vom Arzt

nicht mit

eingereicht wurde. Nach mehrfacher Aufforderung

erklärte man

sich dann bereit diese mit 200% Aufschlag zu erteilen.

Leider hat in der Zwischenzeit die Bank wg.

nichteinreichen

der Police das Darlehen gekündigt und droht jetzt mit
Zwangsversteigerung des Objektes.

Ist diese Kündigung wirklich gerechtfertigt obwohl

alle Raten

bezahlt worden sind und zum Zeitpunkt der Kündigung

weder Zins

noch Tilgung offen waren?

Über möglichst viele Tipps und Ideen wäre ich dankbar.

MfG
Mike

Sieh’ in Deinem Kreditvertrag nach, ob die
Risikolebensversicherung unter „Bedingungen/Auflagen“
stand. Wenn das so ist, dann hat die Bank jederzeitiges
Rückziehungsrecht, sprich Kündigungsrecht, weil die
Kreditbedingungen nicht erfüllt wurden. Es wundert mich
aber schon, daß die Bank vor Stehen a l l e r
Sicherheiten verfügen ließ. Wenn es ihr in der Praxis
Ernst gewesen wäre mit der unbedingten
Risikoversicherung, hätte Sie nicht verfügen lassen
sollen/dürfen. Hier könnte ein Rechtsanwalt reinbohren.
Hoffentlich hat die Bank da nicht egoistisch ein
Zusatzgeschäft machen wollen, da könnte der
Rechtsanwalt reinbohren.
Warum solch ein hoher Aufschlag. Fehlt es
gesundheitlich so weit? Lasse Dir das bitte im Detail
erklären. Die Versicherung muß Dir sagen, warum Sie
diesen hohen Aufschlag haben will.
200% hört sich fast nach todgeweiht an - entschuldige,
dass ich so krass formuliere. Bleibe da hart und
verlange es. Wusstest Du von Deiner Erkrankung, die zum
Aufschlag führte?
Wenn nein: Ist die Erkrankung erst vor kurzem erfolgt?
Wenn JA: Warum hast Du der Bank nicht sofort bescheid
gesagt, dass Du ein Problem mit der Versicherung
erwartest, weil Du gesundheitlich DIES und DAS hast?
Hier mußt Du Dich selbst beim Schopf packen (Du weißt
ja: Ursache und Wirkung sind nicht zu trennen, ich habe
das selbst in 40 Jahren Bankmenschsein gelernt).
Bei einer 64%igen Beleihung des Pfandobjektes erscheint
mir diese Reaktion zwar möglich, aber definitiv hart.
Hast Du mir wirklich alles geschrieben, oder gibt
es anderweitige Problematika, z.B. Überziehung, z.B.
Nichtbezahlung des Kapitaldienstes (Zins, ggfs.
Zins/Tilgung), Nichtübereinstimmung Future-Plan ./.
IST-Entwicklung usw.???
Auch der vorsichtigste Banker, besser gesagt,
Kreditmann, wird sich sagen:
-Was wollen wir überhaupt - o.k. die Risikoversicherung
kam nicht zustande, wir bekommen unser Geld im Notfall
über das Objekt zurück!?
-Lassen wir den Kredit einfach laufen, der
Kapitaldienst wird bedient, die Entwicklung der Firma
ist o.k. (oder nicht?)
-vor einer Kündigung muß sich eine Bank auch Gedanken
machen, sprich: sie muß auch die Seite des
Kreditnehmers berücksichtigen - eine unbillige
Entscheidung wie Kündigung, muß gut überdacht
sein, auch wenn das Recht vordergründig „in der
Nichterfüllung der Beibringung der Sicherheit
Risikoversicherung“ liegt.
Ist diese Kündigung wirklich gerechtfertigt obwohl alle
Raten bezahlt worden sind und zum Zeitpunkt der
Kündigung weder Zins noch Tilgung offen waren?
Aus meiner Sicht, ja, da die Kreditbedingung/en nicht
erfüllt wurden. Es handelt sich um das außerordentliche
Kündigungsrecht, sprich: „es mußte ein wichtiger Grund“
vorliegen.
Und der liegt hier vor.
Wichtige Gründe sind z.B.
-Unwahrheiten in der Selbstauskunft
-Nichterbringung vereinbarter Sicherheiten
-Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
!!!
-Nichtvorlage aktueller, einverlangter
Bonitätsunterlagen, vor allem, wenn das Kredit-
Engagement § 18-KWG-pflichtig ist, also gesetzliche
Vorlagepflicht besteht
-Einverlangung zusätzlicher Sicherheiten seitens der
Bank unter Fristsetzung, aber Nichterfüllung seitens
des Kreditnehmers
usw.
Mein Fazit:
Aus meiner Sicht hat die Bank Recht auf seiner Seite.
Das inkonsequente Verhalten der Bank ist rügbar
(Verfügenlassen ohne Zuwarten, bis die
Risikoversicherung stand).
Ob es ausschlachtbar ist? Das mußt Du zum Rechtsanwalt.
Möglicherweise gibt es eine Möglichkeit, die Bank
öffentlich an den Pranger stellen zu können und dies
ihr zu sagen. Vielleicht gibt sie klein bei und nicht
die Kündigung
zurück (was Banken „grundsätzlich“ ansonsten nicht tun,
Kündigung ist Kündigung).
Eine Bank, der die Risikoversicherung vorgeht vor der
einwandfreien, 64% beliehenen Immobilie > das ist
schlecht zu glauben.
Irgend etwas ist an der Sache faul. Offentsichtlich hat
sich die Bank die Situation der Firma zum Anlaß
genommen, einfachst
aus dem Vertrag auszusteigen, weil sich etwas anders
entwickelt hat, als vom Kreditnehmer versprochen / von
der Bank angenommen.
Eins weiß ich auch:
-Das Tischtuch ist zerrissen in der
Geschäftsverbindung.
-Sinnvoll wäre, zu versuchen, eine andere Bank zu
finden, allerdings wird diese Bank von der bisherigen
Bank eine
Bankauskunft einverlangen und letztere darf ja bei der
Auskunftserteilung nicht lügen, muß also von einer
„fälligen“ Forderung sprechen usw.
Dann ist es problematisch.
-In solchen Kredithöhen und bei der jetzigen
Konstellation muß es Dir wert sein, das Geld für einen
Rechtsanwalt locker zu machen. Es steht
sonst zu viel auf dem Spiel. Ggfs. kann man sich
einigen, dass eine Auskunftserteilung im Allgemein-
Rahmen bleibt um eine Ablösung zu ermöglichen, vor
allem, wenn Du Dir nichts weiteres zuschulden hast
kommen lassen.
Wenn ich weitere Details von Dir bekommen, könnte ich
den Faden weiterspinnen.
Ich bin zu erreichen über www-wer-weiß-was.de oder auch
über [email protected]
Alles Gute, Daumendrücken, tu was!!! Never give up!!

sicherlich gab es noch andere Gründe für die Kündigung; die fehlende Versicherung war nur willkommener Vorwand.
Trotzdem kann Bank sich nun stur stellen mit Verweis auf den Darlehensvertrag; deshalb ist Einschaltung eines Anwaltes erforderlich oder vielleicht kann Steuerberater vorab mit der Bank sprechen, vielleicht kann man sich einigen.
Gruß Martin

Hallo, aufgrund Ostern leider erst heute:
die Risiko-LV war lt. Ihrer Beschreibung offenbar eine der Darlehensbedingungen - wenn es im Vertrag steht - und seit 2007 sollte es möglich sein (von wem auch immer) dieses EKG etc…zu besorgen.
Wer auch immer hier die Sache herausgezögert hat…die Bank hat aus meiner Sicht „sehr“ lange gewartet.
Wenn Sie den Schuldigen kennen, der die Sache herausgezögert hat…dann mit der Bank reden.

Wenn das Beleihungsverhältnis so ist, wie Sie es beschreiben, dann sollte die Bank die Kreditkündigung zurücknehmen…allerdings nur, wenn Sie Ihren Verpflichtungen lt. Darlehensvertrag - und dazu gehört sicherlich auch die Vorlage der Risko-LV - vorgelegt hatten.

MfG
JK

…sollte die Bank die Kreditkündigung nicht zurücknehmen, dürfen Sie sich gerne nochmals mit mir in Verbindung setzen