Meine Frau und ich haben im Jahr 2003 ein Haus gekauft. Wir sind beide Miteigentümer 1/2 und haben auch den Vetrag der Vorfinanzierung zum Bausparvertrag als Eheleute gezeichnet.
Jetzt werden wir uns demnächst trennen.
Kann mir nun jemand sagen, wie der Darlehensbetrag nun getilgt werden soll? Sind nun nach wie vor Beide zu gleichen Teilen für die Tilgung verantwortlich? Meine Frau ist allerdings nur zu 50 % berufstätig.
Schlägt sich die Rückzahlung im nterhalt aus, bzw. wird dann der Unterhalt entsprechend der zu leistenden Tilgungsraten erweitert?
Vielen Dank für die Beantwortung der bestimmt nicht allzu weihnachtlichen Fragen.
Ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue.
Hallo,
wer bewohnt das Haus nach er Trennung? Das ist hier ein wichtiger (Rechnungs-)Faktor.
Gruß
Hallo,
für die Rückzahlung sind immer beide verantwortlich.
Grundsätzlich wird das jeweilige Einkommen zugrunde gelegt, d.h. der mehr verdient der zahlt mehr.
Bei einem Haus würde ich raten,baldmöglichst zu verkaufen, denn es macht keinen Sinn, so ein Objekt nach/während/bei einer Trennung zu kaufen macht wenig Sinn.
Am besten ist in so einem Fall die Rückabwicklung.
Ich hoffe ein bisschen weiter geholfen zu haben und wünsche frohe Festtage trotz alledem.
fg longwolf (grad wieder im Büro)
Hallo Michael,
im Falle einer Trennung fällt Weihnachten aus!
Du solltest die Angelegenheit unverzüglich mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen und die Berechnungsmodelle prüfen. Vielleicht ist zum jetzigen Zeitpunkt noch eine einvernehmliche Regelung mit deiner Frau möglich. Kommt es erst zum Streit während der Scheidung, könntest du das Haus komplett verlieren, weil es evtl. verkauft werden muss.
Wenn beide Ehepartner am Erhalt der Immobilie interessiert sind, sollte man das Haus vorab getrennt diskutieren und aus der Scheidungssache versuchen heraus zu halten. Meistens klappt das aber nicht, wenn man bereits zu sehr zerstritten ist.
Da du für die Scheidung sowieso einen Anwalt benötigst, kann die Sache im Vorfeld besprochen werden. Günstig wäre auch, wenn ein Ehepartner im Haus wohnen bleibt und man gemeinsam weiterhin die Darlehnsraten bedient. Jeder natürlich gemäß der individuellen Leistungsfähigkeit. Vielleicht lässt deine Frau sich darauf ein, wenn sie dafür auf einen Teil des Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalts verzichtet.
Du solltest dir der Gefahr bewusst sein, dass die Stimmung im Falle von Streitereien sofort umschlagen kann. Die Konsequenzen können schmerzhaft sein, denn es kann auch verlangt werden, dass das Haus versteigert wird und die Restsumme zu gleichen Teilen den Scheidungspartnern zufliesst.
Versuche eine einvernehmliche Lösung zu finden, vielleicht wirkt sich das auch positiv auf den weiteren Verlauf des Scheidungsverfahrens aus.
Trotzdem ein frohes Fest und einen guten Rutsch!
Gruß aus Hamburg
Steve-HH
Hallo,
es kommt darauf an, wer das Haus behält. Wie sich die Tilgung mit dem Unterhalt verrechnen lässt, ist so schwer zu sagen. Das kommt alles auf die Einkommensverhältnisse an und ob Kindererziehungszeiten angerechnet werden.
Gruß und doch schöne Weihnachten C.Z.
Hallo Conny,
vielen Dank für deine Nachricht. Ich wünsche dir ein friedvolles gesegnetes Weihnachtsfest.
Gruß Michael
Hallo,
da sind einig Frage zu klären!
-wer nutzt das Haus?
-wer zahlt Versicherungen?
-Unterhalt Kinder?
-wie sind die Einkommensverhältnisse?
-Restschuld BspV?
-Wohnungseinrichtung?
Ich rate zu einem Gespräch mit einem guten Anwalt.
Mir ging es damals so, dass ich alle Kosten weiter getragen habe. Ausgaben wurden durch Belege bei Scheidung vom Gericht anerkannt und minderte den Zugewinn meiner Ex gewaltig.
Freundliche Grüße und guten Rutsch.
Bernd
Hallo Herr Wirth,
leider sind Sie bei mir verkehrt, ich bin Rechtspsychologin, kein Rechtsanwalt.
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann, vielleicht ein andermal…
Petra Dahl