Hallo! Es geht um folgenden Sachverhalt: Es wurden mehrere Darlehen gegeben, die Rückzahlung sollte in Form von Überstunden geleistet werden. Das erste Darlehen efolgte 2002, das zweite 2004, das dritte 2006. Die Summe ist bereits duch Überstunden abgegolten. Der Darlehensgeber hat niemals das Darlehen zurückgefordert, sodass der Darlehensnehmer immer davon ausging, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt weden muss. Jetzt stellt der Darlehensgebe, weil man sich überworfen hat, das Darlehen plötzlich fällig.
Ist das Dalehen nicht längst verwirkt, da der D-geber untätig war, nichts unternommen hat und der D-Nehmer davon ausging, dass die Summe längst in Form von Mehrarbeit bezahlt war?
Vielen Dank fü Eure Hilfe!
Dies Frage kann und darf nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Antwort:
Solange ein Darlehen/Kredit nicht fällig gestellt wird ist es nicht fällig.
Verjährung tritt aber erst ein nach 3 Jahren.
Beispiel:
Fälligstellung innerhalb des Jahres 2010 (es zählt nicht der einzelne Tag, sondern die Zählung beginnt ab 31.12.10 + 3 Jahre = Verjährung 31.12.2013.
Also, gehe ich davon aus, dass kein Darlehen verjährt ist.
Da Sie einen sehr außergewöhnlichen Darlehensvertrag
haben im Hinblick auf die Tilgung haben, (ich hoffe sehr, in Schriftform = Beweismittel), sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen und alles auf den Tisch legen und prüfen lassen. Nur so kann Ihnen geholfen werden.
Grüsse
Bracco
Hallo,
da wir keine Rechtsberatung machen dürfen einige Ideen dazu:
Interessant wäre die Frage, ob schriftliche Darlehensverträge geschlossen wurden. Grundsätzlich ist dies nicht notwendig, weil hier gesetzlich keine Schriftform vorgeschrieben ist (anders zB bei Grundstückskaufverträgen). Somit sind auch mündliche Verträge voll wirksam, macht allerdings die Beweisführung im Zweifel schwierig. Der Darlehensgeber müßte jetzt nachweisen, dass ein Darlehen geflossen ist und keine Rückzahlung gemäß Vereinbarung erfolgte (die Rückzahlung müßte ggf vom Darlehensnehmer nachgewiesen werden, zB durch entsprechende Arbeitszeitnachweise).
Dann könnte der Darlehensgeber das Darlehen fällig stellen und sofortige Rückzahlung fordern. Dem könnte man allerdings entgegenhalten, dass die Rückzahlung wie vereinbart bereits erfolgt (durch entsprechende Nachweise) ist und ggf Verjährung gelten machen (dann darf allerdings zwischenzeitlich keine Mahnung oder ähnliches erfolgt sein, da dies die Verjährung stoppt). Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend am 01.01. des Folgejahres.
Für das Darlehen aus 2002 wäre also Beginn am 01.01.2003 un Ende am 31.12.2005.
Für das Darlehen aus 2006 wäre Beginn 01.01.2007 und Ende 31.12.2009.
Im Zweifel und konkret hilft ein Anwalt. Der klärt auch die Kostenfrage mit der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden).
Ich hoffe Dir etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß
Jürgen
Hallo und herzlichen Dank! Deine Antwort hat mir sehr geholfen und bringt mich weiter!
Nochmals „Danke“!
Beste Grüße
help7007