Darlehenstilgung mit Krankengeld

Hallo . .

Person xy hat 2 Kredite bei einer Bank und ist nun schon seit einiger Zeit aufgrund von psychischen Problemen krank geschrieben. Diese Person hat nun 6 Monate eine Stundung bei der Bank beantragt, sodass xy 0 Raten zahlen musste, da xy nur Krankengeld bezogen hat. Nun sind diese 6 Monate um und aufgrund einer Umschulung um wieder in das Arbeitsleben zu kommen muss Person xy kündigen und kann die Raten noch nicht weiterzahlen. Die Person bekommt dann für 1-2 Monate Arbeitslosengeld und hat dieses auch der Bank erklärt. Die Bank sagt nun, sie bucht den Betrag der beiden Raten ab und Person xy könne es sich dann am Schalter auszahlen lassen. Die Frage ist, gibt es nicht noch andere Lösungen?
Person xy ist durchaus zahlunswillig und würde auch kleinere Raten zahlen wollen nur stellt die Bank sich ein bisschen quer.
Ist es nicht möglich die Kredite der Person auf eine längere Laufzeit zu strecken und so die RAten kleiner zu machen?
Wie sieht es denn da rechtlich aus ? Denn die Person ist definitiv unter der Grezne für den Lebensunterhalt.

Lieben Dank schonmal

Hallo,

Arbeitslosengeld und hat dieses auch der Bank erklärt. Die
Bank sagt nun, sie bucht den Betrag der beiden Raten ab und
Person xy könne es sich dann am Schalter auszahlen lassen.

was ist es?

Die
Frage ist, gibt es nicht noch andere Lösungen?
Person xy ist durchaus zahlunswillig und würde auch kleinere
Raten zahlen wollen nur stellt die Bank sich ein bisschen
quer.

Woran machst Du dieses „querstellen“ fest?

Gruß
Christian

„es“ sind die Beträge der Kreditraten, das Geld.
Bank sagt also xy kann das abgebuchte Geld am Schalter abholen, nur ist xy sich da nicht so sicher.

„querstellen“ im Sinne von . .
Bank sagt es gibt keine weiteren Möglichkeiten nach dieser Stundung.
Nur die Möglichkeit der Zahlung der Beträge, also keine Laufzeitstreckung etc.

„es“ sind die Beträge der Kreditraten, das Geld.
Bank sagt also xy kann das abgebuchte Geld am Schalter
abholen, nur ist xy sich da nicht so sicher.

Dann sollte xy das klären und zwar mit dem Kreditinstitut.

„querstellen“ im Sinne von . .
Bank sagt es gibt keine weiteren Möglichkeiten nach dieser
Stundung.
Nur die Möglichkeit der Zahlung der Beträge, also keine
Laufzeitstreckung etc.

Nach 6 Monaten Stundung und dem - so das denn so stimmt - seltsamen Winkelzug mit den ausgezahlten Kreditraten von „stellt sich quer“ zu sprechen, halte ich für ziemlich unangemessen. Hätte das Kreditinstitut sich wirklich quergestellt, hätte der Schuldner Zwangsmaßnahmen nebst eidesstattlicher Versicherung hinter sich und säße u.U. schon auf der Straße.