Darlehensübernahme: Schenkung mit Altschulden

Hallo zusammen,

vielleich kann mir hier jemand helfen.

Als Tochter habe ich vor, dass Haus meiner Eltern in Form einer Darlehensübernahme zu übernehmen.
Vor. Wert des Haus: 150.000€
Betrag Alt-Darlehen: 100.000€.
Da ich das Haus somit unter dem gängigen Verkehrswert kaufe, liegt eine Schenkung i.H.v. 50.000€ vor. Nun kaufe ich das Haus nicht aus Eigennutz, sondern weil beide sich das Haus kaum noch leisten können. Auch haben die beiden Altschulden i.H.v. 20.000€ bei mir, die ich mehr oder weniger auch belegen kann. Nun habe ich das Problem, dass im Falle eines möglichen Jobverlustes der beiden, das Sozialamt die Schenkung rückfordern könnte.

Weiß hier jemand, wie man sich aus dieser Misere retten kann?

  • Könnte man die Altschulden mit der Schenkung verrechnen? (Also 50t€-20t€=30t€)
  • in welcher Höhe müssen meine Eltern die Schenkung beim Sozialamt angeben? Wie sieht es mit dem „Freitbetrag“ aus, also dem Vermögen, dass beide behalten dürfen (beide 50 Jahre alt)?

Über hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr sehr dankbar!

Viele Grüße

Nicole

Hallo! Wenn Sie die Altschulden belegen können warum soll man sie dann nicht verrechnen können? Die Schenkung muß in voller Höhe angegeben werden.Es gibt ein Schonvermögen 150 euro pro Lebensjahr plus 750 euro Pauschale also 15750 euro.Mal ne Frage ,warum beantragen die Beiden nicht Lastenzuschuss beim Arbeitsamt wenn Sie sich das Haus nicht leisten können? Oder Wohngeld?

In der Regel wird in dem notariellen Übertragungsvertrag ausführlich dargestellt, wie der Austausch (Immobilie gegen Schuldenübernahme, Verrechnungen etc.) stattfinden soll. Eine Schenkung ist es nur, wenn die Gegenleistungen des Übernehmers nennenswert unter dem Verkehrswert liegen. Man kann z.B. eine Differenz dadurch verringern, in dem sich eine Tochter zur Zahlung einer Monatsrente (50 oder 100 oder 200 Euro usw.) und/oder zur Pflege in kranken und alten Tagen verpflichtet. Diese Leistungen werden je nach Lebensalter kapitalisiert und können eine beträchtliche Summe erreichen. Bei Ihrem Objekt ist somit eine Rückübertragung sicherlich unmöglich.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
(Diese Antwort ist eine aus 3375 Tagen…)

Hallo Herr Gintemann,

vielen Dank für Ihre hilfreichen Ausführungen!:smile:
Wenn man Pflegekosten übernehmen will bzw. sich zur Zahlung einer Monatsrente verpflichtet, so wird dieser Betrag den eigentlichen Wert des Schenkungsbetrages doch im Laufe der Jahre doch um einiges übersteigen oder?
Ich dachte an das Modell, mich zu verpflichten, meinen Eltern das Haus für einen Mietpreis anzubieten, der deutlich unter dem Mietspiegel liegt - dann wäre der Betrag der Schenkung (30.000€) doch auch nach einiger Zeit „verbraucht“ oder?
Wenn dieses Konstrukt möglich wäre: Würde das Sozialamt dieses auch in der Form anerkennen? Müssten meine Eltern dann überhaupt eine Schenkung an das Finanzamt melden? Müsste man dieses Konstrukt auch bereits im Notarvertrag aufnehmen oder reicht ein privatrechtlicher (normaler) Mietvertag mit Sonderkonditionen?

Ich freue mich über jede brauchbare Antwort.

Viele Grüße aus Schleswig-Holstein,

Nicole

Wird eine Rente auf Lebenszeit der Eltern in dem Vertrag vereinbart, dann wird diese -wie ich bereits schrieb- kapitalisiert (also Monatsrente mal 12 mal Lebenserwartung lt. statistischer Sterbetafel). Der Notar wird routinemäßig so oder so den Vertrag dem Finanzamt aufgrund seiner Amtspflicht übersenden. Ferner wird er Ihnen diese Fragen (kostenlos) beantworten und Infos über mögliche Vertragslösungen geben, sofern Sie einen erfahrenen -also praxis-älteren- Notar aussuchen. Wie sich ein bestimmtes Sozialamt in einem künftigen Fall verhalten wird und was dann rechtlich gilt, kann man heute nur nach der jetzigen Praxis einschätzen.
Übrigens: Alle Vertragsbedingungen m ü s s e n vollständig mitbeurkundet werden, anderenfalls wird der Vertrag unwirksam/nichtig.

Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann man

  1. Die beglaubigten Altschulden mit dem theoretischen Wert der Schenkung verrechnen und muss dieses im Notarvertrag belegen.

und/oder

  1. Kann man in Form einer Monatsrente in einer noch zu definierbaren Höhe die offene Differenz ausgleichen.
    Auch diese wäre im Notarvertrag aufzuzeigen.

Meinen Sie mit einer Monatsrente, dass ich z.B. jeden Monat 100€ auf ein Konto einzahle, welches erst dann ausgeschüttet wird, sobald meine Eltern 65 Jahre alt sind oder müsste ich die Zahlung sofort direkt an sie weitergeben, bis der Differenzbetrag getilgt wäre?

Meinen Notar bekomme ich nie an die Strippe, lediglich die Mitarbeiter, welche mit entsprechenden Antworten tagelang auf sich warten lassen bzw. direkt ans Steuerbüro verweisen. Deshalb habe ich mich für diesen Weg der Informationsbeschaffung entschieden.

Viele Grüße

Nicole

Der Begriff Altschulden ist mir nicht klar. Wenn Sie Schulden der Eltern als eigene in dem Übertragungsvertrag übernehmen, dann ist diese Verpflichtung eine (weitere) Gegenleistung.-
Die von Ihnen genannte Monatszahlung ist keine Rente, sondern Ratenzahlung und ist natürlich nicht zu kapitalisieren, da hier die Leistung feststeht. Dagegen ist eine Leibrente auf Lebenszeit (Beginn meistens sofort) ausgelegt, und deshalb zu kapitalisieren, da die Gesamtleistung nicht feststeht.
Den Notar würde ich sofort wechseln! Das gen. Büro ist offensichtlich überfordert, oder legt „keinen Wert“ auf weitere Aufträge (letzteres würde allerdings gegen das Standesrecht verstoßen, und sollte der Notarkammer mitgeteilt werden). Sagen Sie bitte dort den Grund, weshalb Sie wechseln und eine neue, professionelle Adresse möchten.