Darlehensvertrag

person a glaubt, person b ein privates darlehen gegeben zu haben. es gibt von person a persönliche aufzeichnungen darüber, jedoch keinerlei einverständniserklärung von person b.
person b hat aus ganz anderen gründen regelmäßige zahlungen an person a geleistet. die zahlungen erfolgten lediglich, um person a einen finanziellen ausgleich zu schaffen für anschaffungen und schulden die eine person c getätigt hat.
nun kommt ein anwalt von person a und verklagt person b. was ist zu tun?

Hallo, ein Kläger (Person a vertreten durch Anwalt) muss beweisen, was er anklagt.
Wenn es keine von a und b einvernehmliche Einigung über ein Darlehn gibt (z.B. schriftlich oder mündlich mit Zeugen), wüsste ich nicht, wie a einen Anspruch an b nachweisen will. Persönliche Aufzeichnungen von a kann ich mir nicht als beweiskräftig vorstellen.
Wenn b dem a Geld zahlt, für welchen Zweck auch immer, haben die Zahlungen keine Aussage, wenn sie nicht schriftlich zwischen a und b festgehalten sind.
MfG bürgerin