Darlehensvertrag

Haaaalihallo,

gibt es ein Möglichkeit, einen Darlehensvertrag zwischen zwei Kaufleuten so zu formulieren, dass die Schuld auf jeden Fall erstrangig zu den Banken ist?

Danke für Eure Ideen
Rolf

hi,

bei schulden gilt auch bei kaufleuten das „geier-prinzip“. wer zuerst kommt, mahlt zuerst. erst im insolvenzverfahren wird es teilweise durchbrochen (erst die gesicherten, der rest nach quote). insoweit gibt es keine rein schuldrechtliche „rangsicherung“ von verbindlichkeiten. man kann sich viel versprechen lassen, wenn kein geld das ist, hilft das nicht weiter.

insoweit müssen sicherheiten her, am besten natuerlich grundpfandrechte, bei denen rangverhältnisse möglich sind, da diese „dinglich“ sind und im grundbuch stehen.

anderweitig werden sonst die banken die grössten „geier“ sein, da sie meist von zahlungsschwierigkeiten am ehesten wind bekommen und dann noch „zupacken“ was noch aus ungesicherter masse zu holen ist.

mfg vom

showbee

Hallo Rolf,

gibt es ein Möglichkeit, einen Darlehensvertrag zwischen zwei
Kaufleuten so zu formulieren, dass die Schuld auf jeden Fall
erstrangig zu den Banken ist?

das funktioniert „leider“ nicht. Man kann also als Gläubiger zwar im Rang zurücktreten, aber nicht vortreten. Daß das nicht geht, liegt eigentlich auf der Hand: Wer würde noch einen Kredit vergeben, wenn er befürchten müßte, daß sich irgendwann irgendeiner vordrängelt?

Die einzige Möglichkeit, sich eine bessere Position ggü. anderen Gläubigern zu verschaffen, ist in der Tat eine Sicherheitenstellung. Die allerdings ist im Fall des Eintritts der Insolvenz innerhalb der nächsten drei Monate auch nicht unbedingt viel wert, weil der Insolvenzverwalter diese dann noch anfechten kann.

Grüße,
Christian