Darlehensvertrag für 10 Jahre fest und Vorfälligkeitsentschädigung 13 Jahren?

Hallo,
ich habe einige Spezialfragen:
Ich habe am 24.03.2009 einen Immobiliendarlehen aufgenommen mit 10-Jahresfrist festzins endet am 27.04.2019. Vollauszahlung wurde damals am 27.04.2009. Immobilie wird jetzt Verkauft November-Dezember 2018.

1: Die schreiben mir jetzt das am 24.03.2009 vereinbart wurde, dass die Rückzahlung vor dem 01.06.2022 ausgeschlossen ist??
2: Eigentlich muss ich ja nur die 5-6 Monate Entschädigung bezahlen??
3: Kann die Bank einfach 3 Jahren zu den Vorfälligkeitsentschädigung drauf rechnen?

MFG

Was steht denn dazu konkret im Vertrag?

Gruß,
Steve

hi,

und wie ist die Gesamtlaufzeit? Eine Zinsbindung hat ja nichts mit der Laufzeit zutun.

grüße
lipi

Im Vertrag habe ich darüber nichts gefunden.

Laufzeit 36 Jahren

Dann ist das auch nicht vereinbart !
Oder Du hast was leichtfertig unterschrieben wovon Du keine Kopie erhalten hast.

hi,

und was wurde vereinbart, wie man den Betrag vor Ende der 36 Jahre tilgen könnte?

grüße
lipi

Im vertrag gibt es sonst keine vereinbarung

Nochwas:

Bausparkonto hatte letzte Woche 11.032 Euro gut und in dem Schreiben von heute ziehen die abzgl. Kündigungsguthaben aus Bausparvertrag 10.240 Euro ab???

Diesen 10.240 Euro Guthaben hatte ich am 31.12.2017.

Wieso rechnen die denn so?

Das haben sie dir doch geschrieben.

Vom Bausparkonto dürfen die doch eigentlich keine Vorfälligkeitsentschädigung abziehen? Oder das Guthaben von letztes Jahr nehmen ??

Sollen wir jetzt raten oder rufst du doch einfach mal bei denen an?

Hi,

kann es sein das du zwei Verträge hast?

Ein (Endfälliges-)Darlehen wo du momentan nur die Zinsen zahlst und dann noch einen Bausparvertrag der in ungefähr 13 Jahren zuteilungreif wird?
Ansosten macht das alles momentan keinen Sinn.

Hallo,

Kredite mit Zinsfestschreibung führen regelmäßig zu Verwirrungen - wie man an den anderen Antworten erkennen kann.

An dem Tag, an dem die Zinsfestschreibung endet, in Deinem Fall dem 27.04.2019, kannst Du Dich entscheiden: entweder Du nimmst für die restliche Summe einen neuen Kredit auf, der zu neuen Bedingungen neu verhandelt wird. Oder Du zahlst den noch offenen Kreditbetrag komplett in einer Summe kostenfrei zurück. (siehe BGB §489 Abs. 1 1)

Am besten wäre es, wenn Du die Raten bis zum 26.04.2019 nächsten Jahres weiter zurück zahlen würdest. Dann die Restsumme mit einem Schlag - keine Vorfälligkeitsentschädigung, keine weiteren Kosten. Vielleicht könnt Ihr aber auch den Verkauf bis zum 27.04.2019 hinausschieben. (Den notariellen Kaufvertrag zu diesem Datum und die Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto kann man in der Zwischenzeit ja schon erstellen.)

Eventuell tritt aber auch der Käufer des Hauses in den Kreditvertrag ein. Dann würde auf Seiten der Bank ein „Hausbankwechsel“ statt finden. Auch hier fallen keine Entschädigungen an, aber mit Sicherheit ein paar Gebühren.

zu 1) Da gibt es wohl ein Missverständnis. Mit jedem Ende des gebundenen Zinssatzes hat mein die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung. (siehe oben genannten Paragrafen.)

  1. und 3.) Auch wenn der Zinssatz nur für 10 Jahre festgeschrieben wurde, habt Ihr Euch verpflichtet eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Dein Teil der Pflicht ist die Rückzahlung - über 13 Jahre. Mit anderen Worten: ja, wenn Du jetzt eine außergewöhnliche Kündigung erwirken möchtest, kann die Bank Vorfälligkeitsentschädigung für die gesamte geplante Laufzeit berechnen. Darum der Tipp mit der ordentlichen Kündigung zum Ende der Zinsbindung nach 10 Jahren.

Grüße
Pierre

Hallo Kale58, bei einer Vollauszahlung am 27.04.2009 kannst Du das Darlehen nach Ablauf der 10 Jahresfrist zum 27.04.2019 zurückzahlen.

Das Datum Vollauszahlung 27.04.2019 hat nur damit nach BGB 489 zu tun wenn Du ein Darlehen mit beispielsweiser 15 oder 20 Jahren Solllzinsbindung hast.
Beispielsweise hast Du ein Darlehen mit einer Sollzinsbindung bis 2029 dann kannst Du nach dem BGB 489 ab Vollauszahlung (27.04.2019) mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 27.10.2019 selbst kündigen.
Und kommst somit vorzeitig aus der Sollzinsbindung durch eine Umschuldung oder Rückzahlung herraus.