Ein Bekannter hat ein Darlehen von 115.000 Euro zu 4,3% Jahreszins mit einer monatl. Rate über 507,92 davon Tilgung 1% am laufen. Der Gesamtbetrag ist mit 236.808,72 im Vertrag angegeben. Hat dieser Gesamtbetrag bei einer Neufestsetzung der Ratenzahlung nach Ablauf dieser 8 Jahre mit der Berechnungsgrundlage etwas zu tun? Oder wird grundsätzlich von dem Restdarlehen wieder eine Neuberechnung vorgenommen. Auf was sollte man in so einem Fall achten. Ist dieser Betrag auch für eine vorzeitige Kreditauslösung zu leisten? Und diese Summe im Grundbuchamt in dieser Höhe vermerkt??
Der Gesamtbetrag beziffert die Gesamtsumme aller Zahlungen die der Darlehensnehmer leisten muss, WENN das Darlehen bis zur vollständigen Tilgung mit den gleichen Konditionen weiterläuft.
Wenn nach 8 Jahren die Konditionen neu verhandelt werden, werden diese mit der dann existierenden Restschuld gerechnet, der Gesamtbetrag hat damit nichts zu tun.
Der Gesamtbetrag hat auch nichts mit der Höhe der Grundschuld zu tun, in der Regel ist die grundschuld in der Höhe eingetragen wie das ursprüngliche Darlehen mal war. Muss aber nicht kann höher oder auch niedriger sein.
Der Gesamtbetrag soll Darlehen vergleichbarer machen, bei Immobilienverträgen, die ja eine lange Laufzeit haben ist das aber nicht ganz einfach möglich. Der GEsamtbetrag soll einem potentiellen Darlehensnehmer ermöglichen zwei Darlehen vergleichen. Zum Beispiel wenn ich ein Auto für 20.000 € kaufe macht mir die Autobank ein Angebot, Gesamtbetrag 23154,89 und meine Hausbank ein Angebot 22999,00. Dann weiß ich die Hausbank ist günstiger.
Gruß
Jörg
Ein Bekannter hat ein Darlehen von 115.000 Euro zu 4,3%
Jahreszins mit einer monatl. Rate über 507,92 davon Tilgung 1%
am laufen. Der Gesamtbetrag ist mit 236.808,72 im Vertrag
angegeben.
Oder wird grundsätzlich von
dem Restdarlehen wieder eine Neuberechnung vorgenommen. Auf
was sollte man in so einem Fall achten. Ist dieser Betrag auch
für eine vorzeitige Kreditauslösung zu leisten? Und diese
Summe im Grundbuchamt in dieser Höhe vermerkt??
Hallo 
Der Gesamtbetrag errechnet sich aus der (theoretischen) Gesamtlaufzeit des Darlehens, in dem Fall also ca. 39 Jahre. (39 Jahre x 507 € x 12 Monate) Zu Grunde gelegt wird hierbei allerdings, dass sich währenddessen der Zinssatz nicht ändert. In sofern ist es also nur als Schätzwert anzusehen.
Bei jedem Anschlussdarlehen (auch Prolongation genannt) wird der Zinssatz natürlich den aktuellen Marktbedingungen angepasst und dementsprechend niedriger oder höher ausfallen. Auch die Tilgung wird dann ggf. verändert, so dass sich insgesamt auch eine ganz andere Monatsrate ergibt.
Kurzum, die Gesamtkostenrechnung wird sich bei jedem Neuabschluss definitiv verändern. Entscheidend für die Berechnung ist jeweils die dann aktuelle Restschuld. Diese geht aus dem jeweiligen Darlehenskontoauszug hervor.
Bei einer Anschlussfinanzierung (also Prolongation) sollte man darauf achten, dass man es rechtzeitig tut! Gerade jetzt ist ein hervorragender Zeitpunkt, um in die Verlängerung zu gehen. Die Zinssätze sind historisch gesehen auf dem Tiefstpunkt und die Wahrscheinlichkeit für steigende Zinsen sehr hoch.
Aus unserer Erfahrung rechnet sich so etwas auf jeden Fall bis zu 36 Monate im voraus, da manche Anbieter hier mit unglaublich günstigen Konditionen arbeiten. Aktuell sollte dies für Ablösungen bis Oktober 2013 nicht mehr als 3,79% (3,86 % eff.) kosten. (Bei einem Beleihungswert von max. 80%. Beispiel: Immobilienwert aktuell 200.000 €, maximales Darlehen bei der Kondition demnach 160.000 €)
Längerfristige Ablösetermine oder Beleihungswerte sind deutlich teurer und man sollte genau rechnen, ob sich das lohnt.
Bei einer (vorzeitigen) Ablösung des Darlehens ist grundsätzlich immer die dann aktuelle Restschuld zu zahlen. Diese wird dann auch von der nachfolgenden Bank im Grundbuch eingetragen.
Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Beste Grüße
Stephan Heddinga