Darlehenszahlungen nach Trennung / Scheidung

Hallo an alle!
Die Eheleute A und B sind geschieden. Ehepartner A trägt schon immer alleinig die Darlehenskosten für das gemeinsame Anwesen, auch nachdem er bereits ausgezogen war. Ehepartner B gibt an, er habe kein Geld, kann sich somit nicht an den Darlehenskosten beteiligen. Gleiches gilt für den Unterhalt des gemeinsamen Sohnes, auch diesen zahlt er nicht. Zuem bleibt er im noch gemeinsamen Anwesen wohnen. Allerdings verdient er Geld, ohne dies jedoch bei diversen Ämtern ordnungsgemäß zu melden, so stellt es sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus. Eines Tages hängt ein Schild an dem gemeinsamen Anwesen „unbekannt verzogen“, die Bank wendet sich nun mehr nur noch an Ehepartner A, ohne Ehepartner B ausfindig zu machen. Ehepartner A entscheidet sich, das gemeinsame Anwesen zu verkaufen und benötigt dazu die Einverständniserklärung des inzwischen geschiedenen Ehepartners B. Angenommen er bekäme diese, muss er die übrigbleibenden Schulden alleine tragen oder wird Ehepartner B mit in die Verantwortung gezogen? Beide stehen gleichermaßen im Grundbuch. In wie weit wird der geflüchtete Ehepartner B ebenfalls zur Kasse gebeten?

Ich verstehe dich so, dass das Darlehen auf beide läuft. Dann kann die Bank nach Belieben den einen oder den anderen Schuldner in Anspruch nehmen. Der Ehepartner, der zahlt, kann den anderen dann ganz oder teilweise in Anspruch nehmen. Hier wird die Sache allerdings recht kompliziert, denn die Höhe des Anspruchs ergibt sich nicht ganz klar aus dem Gesetz, und es sind gewisse Wertungen möglich ("…soweit nicht ein anderes bestimmt ist…", § 426 BGB). Solche Sachen regelt man im wirklichen Leben aber natürlich sowieso über einen Rechtsanwalt.

Hallo!
Ja, das stimmt, das Darlehen läuft auf beide. Die Sache wird auch gerade mit Hilfe einer Anwältin versucht zu klären. Doch was macht man, wenn der andere Ehepartner auf keinerlei Schreiben reagiert? Und inzwischen sogar als „unbekannt verzogen“ gilt?

Dann versucht man, ihn ausfindig zu machen. Notfalls verklagt man ihn und lässt öffentlich zustellen. Ob dann allerdings eine Zwangsvollstreckung möglich ist, stehe mal dahin; dazu muss man ja was Verwertbares finden.

Kurz und gut: Bei der Gesamtschuld, die hier wohl gegeben ist, kann es passieren, dass der eine Ehepartner auf dem ganzen Schaden sitzen bleibt. Aber das sind wirklich Fragen für einen Anwalt (bzw. natürlich auch für eine Anwältin).