Darlehenszins EURIBOR

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zum EURIBOR:

Mal angenommen, es wird in einem Darlehensvertrag der 3-Monats-EURIBOR als Basiszins zugrunde gelegt. Hinzu kommt dann noch ein fixer Aufschlag von x % kommt, um den endgültigen Darlehenszins zu bestimmen.

Wird der 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt, hat man ja 4 Zinszahlungen im Jahr. Zinszahlungsperiode sind als 3 Monate und dies nachschüssig.
Wie ist das nun mit der EURIBOR-Ermittlung ? Nehmen wir mal an, dass eine der Zinsperioden am 26.09.08 startet und am 27.12.08 endet. Welcher EURIBOR gilt dann ? Derjenige, der am 26.09.08 bestimmt wurde ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG
Kerstin

Hallo,

27.12.08 endet. Welcher EURIBOR gilt dann ? Derjenige, der am
26.09.08 bestimmt wurde ?

das, was im Vertrag steht. Denkbar sind Anfangs- und Endzeitpunkt sowie der Durchschnittssatz. Die übliche Methode dürfte die erst genannte sein, aber wie gesagt: es gilt, was im Vertrag steht.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

das, was im Vertrag steht. Denkbar sind Anfangs- und
Endzeitpunkt sowie der Durchschnittssatz. Die übliche Methode
dürfte die erst genannte sein, aber wie gesagt es gilt, was
im Vertrag steht.

Okay, dann muss ich da nochmal nachsehen. Vielen Dank.

LG
Kerstin