Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zum EURIBOR:
Mal angenommen, es wird in einem Darlehensvertrag der 3-Monats-EURIBOR als Basiszins zugrunde gelegt. Hinzu kommt dann noch ein fixer Aufschlag von x % kommt, um den endgültigen Darlehenszins zu bestimmen.
Wird der 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt, hat man ja 4 Zinszahlungen im Jahr. Zinszahlungsperiode sind als 3 Monate und dies nachschüssig.
Wie ist das nun mit der EURIBOR-Ermittlung ? Nehmen wir mal an, dass eine der Zinsperioden am 26.09.08 startet und am 27.12.08 endet. Welcher EURIBOR gilt dann ? Derjenige, der am 26.09.08 bestimmt wurde ?
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG
Kerstin