Hallo!
Ich stelle den Fall mal hier ein, weil ich vermute, er passt besser, als im Finanz-Forum.
Nehmen wir mal an, jemand hat vor 2 Jahren über seinen Arbeitgeber (eine Bank) eine Wohnung finanziert. Da es sich eben um den Arbeitgeber handelte, wurde der Darlehensvertrag nur grob überfolgen. Nun steht ein AG-Wechsel an. In dem Zuge wurde mitgeteilt, dass alle Vergünstigungen entfallen und somit fast 6 % Zinsen zu zahlen sind nebst Kontoführungsgebühren etc. Es besteht zwar ein Sonderkündigungsrecht, dann fällt aber wiederum ein Vorfälligkeitsentgelt an.
Kontoführungsgebühren dürfen zwar nicht mehr berechnet werden, dafür gibt es aber nun aber andere Kosten, die sich zwar im Namen unterscheiden, aber doch auf´s selbe rauslaufen.
Was mich interessiert ist: Kann hier tatsächlich ein übliches Vorfälligkeitsentgelt berechnet werden? Im Falle des AG-Wechsels besteht doch vor allem auch aufgrund der wesentlich schlechteren Konditionen ein begründeter Anlass zu kündigen und es dürfte ja normal sein, dass man bei seinem neuen AG finanzieren möchte… Eigentlich ist es einen ja sogar an´s Unternehmen geknebelt, wenn die Leistungsrate um gut 1/3 steigen würde.