Hallo,
folgender Fall: in einem 2-Familienhaus wohnen Mieter und Vermieter. Der Vermieter hat vor einigen Jahren für den Kauf dieses Hauses einen Kredit bekommen, den er logischerweise abbezahlen muss.
Wenn der Vermieter Sozialleistungen beantragt, werden ihm nicht die gesamten Darlehenszinsen als Kosten angerechnet, sondern die Darlehenszinsen anteilig auf die Wohnfläche. Mit der Begründung, die Darlehenszinsen wären auf den Mieter umlegbar.
Gibt es dazu eine genaue Aussage? In den Erläuterungen zu den gesetzlichen Regelungen, was in eine Betriebskostenabrechnung gehört oder nicht, ist nur allgemein von Zinsen die Rede, die verständlicherweise nicht auf den Mieter umlegbar sind, bzw. von dem Fall, dass ein Kredit für die Beschaffung von Heizöl aufgenommen wurde.
Ist die Art des Kredits bzw. der Darlehenszinsen irrelevant? (Es klingt schon sehr eigenartig, dass Zinsen auf einen Mieter abzuwälzen sind…)
Gruß
yvonne_g