Darlehenszinsen aufrechenbar?

Guten Tag,

mal angenommen, eine Privatperson nimmt ein Darlehen auf und verleiht ein Teil des Geldes weiter. Sind die Zinsaufwendung und Zinserträge aufrechenbar oder müßte auf die Erträge Steuern gezahlt werden?

Danke
minkemanka

Hallo,

bisher war das ganz einfach: Die Zinserträge waren Einnahmen aus Kapitalvermögen, die Zinsaufwendungen die dazugehörigen Werbungskosten, aus beidem berechneten sich die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Natürlich war nur der Teil der Zinsaufwendungen absetzbar, der auf den für die Einnahmenerzielung verwendeten Teil des Darlehens entfällt.
Nach neuestem Recht („Abgeltungssteuer“) ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten grds. nicht mehr möglich. Damit wären die Einnahmen, abzgl. des neuen Sparerfreibetrags, der per Gesetz jetzt auch die Pauschale für die Werbungskosten beinhaltet, die Einkünfte, zu versteuern mit max. 25%.
Außer, man betrachtet die Zinsaufwendungen als negative Einnahmen, die wurden ja nicht abgeschafft. Allerdings kenne ich noch keine wasserdichte Gestaltung, durch die das erreicht werden könnte.

Gruß,
Markus