Hallo Zusammen,
mir wurde ein theoretisches Problem zugetragen:
Ein geschäftsführender Gesellschafter gibt einer GmbH in 2000 ein Gesellschafterdarlehen für 12 Monate, das sich verlängert.
Die letzten Zinsen für 6 Monate wurden in der Bilanz 2000 erfasst aber bis heute nicht ausgezahlt. Der Gesellschafter ist selbst Ende 2002 ausgeschieden und hat auf sein übriges Darlehen (ohne diese Zinsen verzichtet). Jetzt stellt er die Zinsen zuzüglich Zinseszins der Gesellschaft in Rechnung. Er konnte sich das Geld als wegen Finanzmangel bis 2002 selbst nicht auszahlen. Bestehen nun ein berechtigte Zins- und Zinseszinsforderungen gegen die Gesellschaft?
Vielen Dank Jules