Darlehenszinsen verfallen ? Hilfe!

Hallo Zusammen,

mir wurde ein theoretisches Problem zugetragen:

Ein geschäftsführender Gesellschafter gibt einer GmbH in 2000 ein Gesellschafterdarlehen für 12 Monate, das sich verlängert.
Die letzten Zinsen für 6 Monate wurden in der Bilanz 2000 erfasst aber bis heute nicht ausgezahlt. Der Gesellschafter ist selbst Ende 2002 ausgeschieden und hat auf sein übriges Darlehen (ohne diese Zinsen verzichtet). Jetzt stellt er die Zinsen zuzüglich Zinseszins der Gesellschaft in Rechnung. Er konnte sich das Geld als wegen Finanzmangel bis 2002 selbst nicht auszahlen. Bestehen nun ein berechtigte Zins- und Zinseszinsforderungen gegen die Gesellschaft?

Vielen Dank Jules

Der Gesellschafter
ist selbst Ende 2002 ausgeschieden und hat auf sein übriges
Darlehen (ohne diese Zinsen verzichtet).

In welcher Form hat er darauf verzichtet?
Hierum dürfte sich alles drehen. Ist das Darlehen denn noch in den Büchern der Gesellschaft vorhanden?

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

er hat zugunsten eines Dritten Gesellschafters darauf verzichtet, damit dieser eine Kapitalerhöhung vornimmt. Dieses wurde schriftlich festgehalten. Die dafür benannte Darlehenssume beinhaltet nicht die aufgelaufenen Zinsen.

Ich hoffe es wird klarer.

Danke und Gruß Jules

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