Darlehnen bei minderjährigen Mitbesitzern

Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren:

nehmen wir einmal an, die Frau überläßt ihren Hausanteil (die Hälfte) ihren Kindern und läßt diese ins Grundbuch an ihrer Stelle eintragen. Nach einiger Zeit ist das Darlehen abgelaufen. Der Mann muß neu finanzieren.

Wie schaut es da mit der Anschlußfinanzierung aus? Der Mann kann der Bank ja nur das halbe Haus als Sicherheit bieten? Oder können die Kinder mit ihrem Anteil auch in Haftung genommen werden?

Kann mir gut vorstellen, daß man durch diese Konstellation einen relativ schlechten Zinssatz bekommt! :frowning:

Bin auf eure Meinung gespannt.

Gruß
Heinz

Hallo Heinz,

das kann so nicht funktionieren, da ansonsten jeder Kditnhmer nachträglich in bestehende Verträge zu Lasten des Kreditgebers eingreifen könnte.

Nach meiner Ansicht wurde der Darlehensvertrag wurde vor der Neuverhandlung der Anschlusszinsen geschlossen. Somit ist die ursprüngliche Stellung der Sicherheiten maßgebend.

Dies ist keine Rechtsauskunft. Zu Rechtsfragen empfehle ich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Nur dieser Berufsstand kann und darf Auskunft zu Rechtsfragen im Einzelfall erteilen (Rechtsberatungsgesetz).

MfG

St. Etzel

Hallo Herr Etzel,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin mir nicht sicher, ob ich ihre Sichtweise richtig verstanden habe.

Ich glaube verstanden zu haben, daß hier erstmal der Kreditgeber zustimmen muß. Wahrscheinlich wird dann der Mann Alleiniger Schuldner. Richtig?

Bei der Neuverhandlung der Zinsen gilt dann die ursprüngliche Ausgangssituation? Das kann ich gar nicht glauben, da ich ja dann alleiniger Schuldner bin. Sieht der Kreditgeber dann nicht nur mein Eigentum als Sicherheit (halbes Haus)?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Voraus schon mal vielen Dank.

Gruß
Heinz

Hallo,
die rechtliche Lösung kenne ich (noch) nicht - doch ich habe die Möglichkeit, Anschlussfinanzierungen bereits 5 (fünf) Jahre vor Ablauf der Zinsbindung / des Darlehensvertrages aus einer Auswahl von mehr als 50 Banken anbieten kann.
Wenn also die Anschlussfinanzierung VOR der Grundbuchänderung gemacht wird, tritt kein Problem mehr auf, da die neue Zinsbindung auch sehr lange vereinbart werden kann (5 bis 30 Jahre möglich).
Viele Grüße
Heinz S.
www.hs-baufinanzierung.de

Hallo Heinz,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine ganz interessante Sichtweise!

Es stellt sich mir jedoch die Frage:

  1. Läßt mich meine jetzige Bank VOR Ablauf des Kredits aus dem Vertrag?
  2. Muß der neue Kreditgeber mit der Änderung der Grundbucheintragung einverstanden sein?

Gruß
Heinz

Hallo Heinz,

siehe unten. Für Rückfragen gerne auch
tel. 0 7 4 5 2 / 5 4 5 7

VG
Heinz

Hallo Heinz,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine ganz interessante
Sichtweise!

Es stellt sich mir jedoch die Frage:

  1. Läßt mich meine jetzige Bank VOR Ablauf des Kredits aus dem
    Vertrag?

Der alte Vertrag bleibt bis zum Ablauf der Zinsbindung bestehen, der neue wird jetzt gemacht mit den günstigsten Zinsen von heute mit Vertrags- und Zahlungsbeginn nach Ablauf des alten Vertrages.
Der neue Vertrag kann heute bereits gemacht werden, wenn bis zum Ablauf des alten Vertrages nicht mehr als 5 Jahre liegen.

  1. Muß der neue Kreditgeber mit der Änderung der
    Grundbucheintragung einverstanden sein?

Er muss darüber informiert werden. Dies ändert jedoch nichts an der Sicherheit oder dem Wert des Grundstücks.

Gruß
Heinz

Hallo Heinz,
sind die Kinder volljährig? Wenn ja,macht das keinen großen Unterschied,dann müssen sie zustimmen und sind in der Haftung drin.Für die Bank eventuell gute Sicherheit wenn sie gutes Einkommen haben.
Sind die Kinder minderjährig, wirds komplizierter; muss dann eventuell Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden.Sache ist insgesamt komplizierter und dementsprechend sind die Banken wenig interessiert.
Solange Darlehen laufen würde ich von einer Vermögensübertragung auf Minderjährige verzichten.
Gruß
Martin

Hallo,
vom Grunsatz ist das machbar.
Aber:
bei der Übertragung handelt es sich um eine Schenkung (sofern unentgeldlich) bzw. einen Verkauf (sofern entgeldlich, z.B. durch Übernahme von Schulden, dies hat Grunderwerbsteuer zur Folge). In beiden Fällen ist ein notarieller Vertrag notwendig. Da die Kinder durch die beiden gesetzlichen Vertreter (=beide Elternteile) vertreten werden, die hier aber auch als Vertragspartner auftreten, kommt es zu einem Verstoß gegen das Selbstkontrahierungsverbot nach $181 BGB. Es ist deshalb für die Kinder für diesen Vertrag ein Betreuer durch das Amtsgericht zu bestimmen.
Zusätzlich muß das Amtsgericht auch der Sicherstellung des Darlehens durch die Immobilie der Kinder zustimmen.
Hierbei gehe ich davon aus,. dass die Kinder älter als 7 Jahre sind. Wenn nicht ist alles hinfällig, denn Verträge mit unter 7-jährigen sind nichtig.
Selbstverständlich muß auch die Bank dem Eigentümerwechsel zustimmen, da in der Grundschuld neben der dinglichen Verpflichtung (Haftung des Grundstückes)auch eine persönliche Verpflichtung des Eigentümers vereinbart ist und eine Zweckerklärung die Verbindung zwischen Darlehen und Grundschuld herstellt.

Wenn das alles erfolgt ist und die Zinsverlängerung ansteht, geht einiges davon von vorne los.
Ein Zinszuschlag dürfte da eher das kleinere Problem sein. Sofern die Bank überhaupt mitmacht, denn einige Banken machen minderjährige Beteiligte gar nicht, insbesondere Direktbanken.

Gruß
Jürgen

Antwort:
Ich unterstelle, Du meinst, das Darlehen ist zurückbezahlt. Wenn es nämlich nur zur Konditionenanpassung ansteht, passiert gar nichts.
Bei Neufinanzierung (Darl. zurückbezahlt) bedarf die
Sicherheitenbereitstellung durch die Kinder der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter sowie vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung.
Genehmigen die gesetzl. Vertr. und das Vormundschaftsgericht:
Die Kinder haften dinglich mit. Dinglich heißt, mit Ihrem Immobilienvermögen.
Genehmigen die gesetzlichen Vertreter und/oder das Vormundschaftsgericht nicht, hast Du Pech.
Dann kannst Du nur mit Deine Hälfte beleihen lassen.
In aller Regel hast Du damit keine Chance. Stell Dir vor, es wird eine Hälfte zwangsversteigert. Wer soll die ersteigern, das macht keiner. In dem Kreditinstitut in dem ich arbeite, ist so eine Grundschuld keine ausreichende Sicherheit. Regelmäßig Kreditablehnung.

Wars das?

Grüsse Bracco.

Hallo Bracco,

ich denke das wars. Danke.

Gruß
Heinz

Hallo heiklos,

die Bank steht im 1. Rang im Grundbuch, danach kommt erst die neue Situation mit den Kindern.

MFG Kreditexperte