Darlehnsschulden erblich übertragbar

Liebes Forum,

ganz kurz: Meine Mutter hat durch eine Kapitalanlage (es sollte zur Altersvorsorge dienen) Darlehnsschulden bei einer Bank, die sie unmöglich zurückzahlen kann. Meine Frage nun? Kann es sein, dass wir, mein Bruder und ich die Schulden irgendwann erben und wenn ja, welche Vorkehrungen außer der eidesstattlichen Versicherung meiner Mutter, können wir vorweg treffen?

Ich danke Euch schon einmal im voraus.

Mit besten Grüßen
Annette

Erst einmal keine wenn der erbfall eintritt,dann das erbe ausschlagen.
Handelt es sich bei der kapitalanlage um eine Immobilie?

Aufgaben:
Mutter: an Verbraucherzentrale wenden, ob da noch was zu machen ist, wenn nicht: ggf. Verbraucherinsolvenz
Kinder: Sollten die Schulden noch bestehen, ggf. Erbschaft ausschlagen (Fristen beachten!)- am Besten einmal gemeinsam beraten lassen

(Eidesstattliche Versicherung ist keine „Vorkehrung“!)

Guten Abend, Annette - für Ihre Frau mutte rist das recht tragisch. Sie aber können sich schützen:
Im Erbfalle können Sie das Erbe ausschlagen.
Sie bekommen dann nichts, erben aber auch die Schulden nicht. Nehmen Sie das Erbe an, dann bekommen Sie alles
Vermögenswerte nach den gesetzlichen Bestimmungen oder nach testamentarischer Verfügung - aber auch alle Verbindlichkeiten, Darlehn etc. Sie haben da die Wahl.

Beste Grüße und alles Gute für Ihre Frau Mutter.
Peter Brückner , 21255 Königsmoor
[email protected]

Besten Dank für Ihre Antwort. Bestehende Immobilien sind schon vor 20 Jahren übertragen worden. Nein, hier geht es um ein Investmentgeschäft.

M.f.G.

Erst einmal keine wenn der erbfall eintritt,dann das
erbe ausschlagen.
Handelt es sich bei der kapitalanlage um eine Immobilie?

Lb. Joachim,

Besten Dank für Ihre Antwort.

M.f.G

Sehr geehrter Herr Brückner,

Immobilien sind schon vor Jahren überschrieben worden. Hier geht es um ein Investmentgeschäft. Besten Dank für Ihre Antwort.

M.f.G.
Annette

Hallo Annette, wenn Du und Dein Bruder das Erbe Deiner Mutter antreten, übernimmst Du mit Deinem Bruder auch die Schulden. Das Erbe muß ausgeschlagen werden. Die EV hat damit nichts zu tun. Die Schulden bleiben bei der EV bestehen. Damit Deine Mutter ihre Schulden wegbringt, könnte die Verbraucher-Insolvenz helfen. aber ohne nähere Infos kann ich keine genaue Auskunft geben.

Gruß

sorry, kenn mich da leider net aus