Ein Verstorbener hat für seien Sohn ein Darlehn in Höhe v. ca. 90.000€ aufgenommen Der Sohn wurde aber im Testament enterbt, weil er seine Rückzahlungen an den Verstorbenen nicht eingehalten hat. Das Darlehen liegt noch innerhalb der 10 Jahresfrist.
Meine Frage :
Werden die 90.000€ mit dem Plichteilsanspruch verrechnet.
Eine Darlehnsforderung stellt unabhängig einer Zehnjahresfrist eine Nachlassforderung dar, es sei denn, dies wäre vertraglich anders vereinbart oder der Anspruch des Darlehensgebers n. § 195 BGB verjährt.
Der Pflichtteilsanspruch des gesetzl. Erben bemisst sich am Reinnachlass des Erblassers, also dessen Vermögen einschl. etwaiger Nachlassforderungen abzüglich der Verbindlichkeiten und Bestattungskosten mit Wertstellung seines Sterbetags.
G imager