Darlehnsvertrag Sicherheit

Hallo. Mal angenommen man hat mit jemandem privat ein Darlehnsvertrag gemacht mit Ratenzahlung für ein Fahrzeug. Als Sicherheit wird der Fahrzeugbrief angegeben im Vertrag und auch heraus gegeben.

  1. Stimmt es das ein Fahrzeugbrief heutzutage als Sicherheit nicht mehr reicht, weil derjenige ihn als verlustig melden könnte, sich dann einen neuen ausstellen lassen kann und die Karte trotzdem verticken kann?
  2. Wenn der Fahrzeugbrief doch als Sicherheit reicht, hat man dann damit zugleich einen Schuldtitel, laut Vertrag?
    Danke

Ja, stimmt…
Früher nicht und heute auch nicht.

Es steht sogar drauf " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"

Aber Leasingfirmen behalten den Brief ja auch ein. Allerdings stehen die auch dort eingetragen. Der Leasingnehmer ist „nur“ der Halter.

Wer soll denn in deinem Fall dort eingetragen werden ?

Und zu 2). Dein Vertrag ist die rechtliche Grundlage, aber noch kein Schuldtitel. Den bekommst Du im Fall der Fälle erst nach Mahnung und ggf. Zahlungsklage. Und kannst dann vollstrecken lassen.

MfG
duck313

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