Ja, stimmt…
Früher nicht und heute auch nicht.
Es steht sogar drauf " Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Aber Leasingfirmen behalten den Brief ja auch ein. Allerdings stehen die auch dort eingetragen. Der Leasingnehmer ist „nur“ der Halter.
Wer soll denn in deinem Fall dort eingetragen werden ?
Und zu 2). Dein Vertrag ist die rechtliche Grundlage, aber noch kein Schuldtitel. Den bekommst Du im Fall der Fälle erst nach Mahnung und ggf. Zahlungsklage. Und kannst dann vollstrecken lassen.
MfG
duck313