Ich habe Einen Kaufvertrag Unterschrieben für eine Wohnhaushäfte,mein Wohnung gekündig auf grund einer festen zusage meiner Bausparkasse Wüstrot.
Über einen Monat warte ich auf den Darlensvertrag,und jetzt haben sie das Darlen abgelehnt, aufgrund ich zu
wenig Verdiene und ich einen Autokredit anlaufen habe.Was soll ich jetzt machen.
Hallo Hermann,
[EDIT by Team: Werbung entfernt]
Nächtliche Grüße
Bankfachwirt Steffen Etzel
Oje, schon wieder…
- Eine feste (verbindliche) Zusage kann nur schriftlich erfolgen Das wir hier wohl nicht vorliegen.
- Kaufverträge können nur dann unterschrieben werden, wenn auch die Bezahlung (Finanzierung) gesichert, also der Darlehensvertrag unterschrieben ist.
- Notarielle Kaufverträge, falls die Finanzierung noch nicht gesichert ist, müssen mit einer Klausel bei Unmöglichkeit einer Bezahlung (Finanzierung) versehen sein, dass ein Rücktritt noch möglich ist.
Das wird hier auch nicht vorliegen.
Ich gehe davon aus, dass nicht „die Bausparkasse“, sondern der Vermittler beim Abschluss eines Bausparvertrages eine Finanzierung mündlich „verbindlich“ zugesagt hat. Das ist leider wertlos.
Ist die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag bereits bezahlt?
Nun, der Kauf ist vollzogen und er muss auch bezahlt werden. Der Rücktritt wegen Nichterfüllung wird durch den Verkäufer erfolgen. Die Konsequenz kann sein: Pfändungen, Schadenersatzforderungen, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, bis hin zu einem Verkauf an Dritte unter Preis. Die Differenz muss dann von Ihnen bezahlt werden.
Wenn Sie Glück haben, kann das Objekt sofort an einen anderen Interessenten verkauft werden. Dann haben Sie „nur“ die Kaufkosten und die Rückabwicklung zu bezahlen.
Bei Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages gibt es i.d.R. keine „undo-Taste“.
Erneut appeliere ich an private Immobilienkäufer:
Holen Sie sich unabhängigen und kostenpflichtigen Rat. Nur der UNABHÄNGIGE Fachmann kann Sie vor Schaden bewahren.
Und! Niemand gibt etwas für „umsonst“. Auch kostenlose Angebote sind zu bezahlen. Die Kosten sind meist versteckt.
In jedem Fall sollten Sie auf den Verkäufer zugehen und ihm die Sache schildern. Vielleicht kann man Ihren Fehler noch abfedern. Kostenfrei ist das aber nicht mehr möglich.
Falls Sie mich weiter kontaktieren wollen, holen Sie sich hier aus meinem hinterlegten Profil die Kontaktdaten, auch über meine Website.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Hallo,
rechtlich lässt sich da nichts gegen die Bank unternehmen; war ja nur ein Antrag auf einen Kredit; wie lange die Bank für die Entscheidung braucht ist ihre Sache.
Wenn es eine mündliche und verbindliche Zusage gab,sollten sie mit der Bank sprechen und /oder einen Anwalt einschalten.
Inwieweit sie aus dem Kaufvertrag wieder rauskommen,kommt auf den Vertrag an.Bei Schwierigkeiten unbedingt Anwalt einschalten.
Gruß
Martin Mendorf
Ich kann mich den Antworten, die bisher gegeben wurden, nur anschließen, tut mir leid.
VG
Heinz
Hallo Hermann,
Meine Frage an Dich: Waren vor Zusage des Kredites alle Umstände der Bank bekannt, welche auch schriftlich bei der Selbstauskunft eingereicht wurden?
MFG
J.Peters
Ja ich hatte alles eingereicht was die Bausparkasse verlang haben.
Danke schön aber ich habe eine andere Bausparkasse die die Finanzierung über nimmt.
Hallo Hermann,
wenn Du alles eingereicht hast,und der Bausparkasse alle Info`s vorlagen,macht sich das Geldinstitut strafbar wegen „Vortäuschung falscher Tatsachen“.
Ich würde an Deiner Stelle einen Wirschaftsanwalt einschalten,bzw.vorab einmal bei der Verbraucherzentrale nachfragen !
MfG
J.P.
Ja ich hatte alles eingereicht was die Bausparkasse verlang
haben.
Ich habe Einen Kaufvertrag Unterschrieben für eine
Wohnhaushäfte,mein Wohnung gekündig
Anmerkung:
Sie haben den 2. vor dem 1. Schritt gemacht.
Das war sehr riskant.
auf grund einer festen
zusage meiner Bausparkasse Wüstrot.
Anmerkung:
Haben Sie die Zusage schriftlich? Vermutlich nicht.
Also hat Ihnen ein Vertreter der Wüstenrot eine mündliche Zusage gemacht.
Gehen Sie zum Anwalt. Wenn der Vertreter Handlungsbevollmächtigter der Bausparkasse war, handelt er als Vollkaufmann, dann gilt m.E. auch eine mündliche Zusage. Dann könnten Sie die Bausparkasse auf Schadenersatz verklagen.
Der Vertreter wird " sich wahrscheinlich an die mündliche Zusage nicht mehr erinnern - oder so ähnlich".
Dann steht Aussage gegen Aussage und Sie hätten vermutlich schlechte Karten. Gibt es Zeugen für die mündliche Zusage > dann ab zum Anwalt.
Über einen Monat warte ich auf den Darlensvertrag,und jetzt
haben sie das Darlen abgelehnt, aufgrund ich zu
wenig Verdiene und ich einen Autokredit anlaufen habe.Was soll
ich jetzt machen.
Anmerkung:
Wenn Ihr Anwalt (Erstberatung kostet so um die 50 Euro, machen Sie das mit dem Anwalt als Honorar für eine einmalige Erstberatung aus) Ihnen keine guten Karten gibt, dann geht alles seinen Weg > Rückabwicklung Kaufvertrag, Kosten zu Ihren Lasten.
Sehen Sie zu, dass Sie in diesem Fall Ihre Wohnung behalten können und sprechen Sie mit dem Vermieter, sofern der die Wohnung nicht schon wieder weitervermietet hat.
Grüsse
Bracco