Darmverletzung bei Spiegelung

Hallo Wissende,

mal angenommen, jemand geht Mittwoch zu einer Darmspiegelung im Rahmen einer Kontrolluntersuchung (keine Vorsorge), kein Befund, alles i. O.
Am Folgetag treten morgens Schmerzen auf. Gang zu jenem Arzt.
Röntgenbild o. B… Info, daß Darm „erst wieder anlaufen muss“. Schmerzmittel und Aussage, falls am Nachmittag nicht besser, solle man ins KKH gehen. Einweisung wird mitgegeben.

Nachmittags Schmerzen immer schlimmer -> KKH.

Ultraschall, Bauchdecke bretthart, vorläufige Diagnose: Verletzung des Darms bei Spiegelung.
OP als Laparoskopie am Abend. Freitagabend Blutung, erneute OP mit Bauchschnitt.
usw.usw.

Worauf dieser jemand hinaus will: auch wenn vor der Darmspiegelung alles mögliche unterschrieben wird… welche Möglichkeiten hat er, sein Recht geltend zu machen. Ziel ist zunächst nicht, Schmerzensgeld o. ä. zu erhalten, sondern einfach jemand „höheren einzuschalten“, der sich damit auseinander setzt? Z. B. die Krankenkasse, die ja nun die Kosten tragen muß.

Danke für Eure Meinungen.

Grüße vom
Bambischochen

Hallo!

Einen Einzelfall muss man sich immer im Detail anschauen. Grundsätzlich kommt es erstens einmal darauf an, ob ein Kunstfehler vorliegt oder nicht. Es gibt auch Komplikationen, die eintreten, obwohl kein Fehler gemacht wurde, das darf man nicht vergessen.

Dann kommts noch allenfalls noch auf die Aufklärung an.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

danke für Deine Meinung. Ja, man wird das prüfen lassen.

Schönen Abend wünscht
das Bambi