Darstellung im Katasterplan- Garage verschieben

Ich brauche dringend Hilfe…
(vor allem Architekten oder andere Experten mit Erfahrung gefragt)

ich möchte unsere Garage von ihrem jetzigen Standort ein paar Meter nach hinten verschieben lassen und brauche dafür eine Genehmigung. Ich habe schon einen Antrag gestellt, doch dieser wurde ständig zurückgewiesen, weil er Mängel aufweist. Ich habe zig mal hin und her telefoniert und meinen Antrag so oft wie möglich bearbeitet, aber er wird nie angenommen. Die Menschen beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt definieren meine Zeichnung als einen Anbau und sind der Meinung sie würde dem Antrag widersprechen. Es müsse aus der Zeichnung deutlich werden, dass die bestehende Garage wegfällt (also einfach nur nach hinten verschoben wird) und nicht baulich erweitert.

Nun zu meiner Frage: Wie kann ich deutlich machen, dass die Garage von ihrem jetzigen Standort nur nach hinten verschoben wird. Also wie muss ich den Bauplan zeichnerisch bearbeiten, dass zu erkennen ist, dass sie dann nicht mehr da stehen wird???

Ich bedanke mich schon jetzt für hilfreiche Antworten

MfG

… da würde ich mir als erstes mal die Planzeichenverordnung besorgen und nachsehen wie die Darstellung von vorh. Bauteilen und neuen Bauteilen definiert ist und alles exakt so zeichnen bzw. zeichen lassen, die Einschaltung eines bauvorlageberechtigten Fachmanns (Architekt oder Bauingenieur) ist auf jeden Fall ratsam, weil es vermutlich noch diverse andere planungsrechtliche Hindernoisse gibt, die penetrante Reaktion des Bauamtes deutet bereits dartauf hin

Guten Tag @Cel,
warum telefonieren Sie denn mit dem Bauamt?
Ich gehe bei Problemen zum zuständigen Sachbearbeiter und lass mir an Hand der Unterlagen genau erklären, was zu tun ist.
Gruß aus Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur

Guten Tag und hallo Cel,
Ihre Garage wird nicht nach hinten verschoben! Nach den bauamtlichen Vorschriften beantragen Sie im gleichen Verfahren einen Abbruch (gelb eingezeichnet) und einen Neubau (rot eingezeichnet) in der Lageplanskizze und bei dem Grundrissplan (egal ob neue oder gebrauchte [Fertig]-Garage). Bei der Eingabe der überbauten Fläche haben Sie einen Abgang in Höhe der bisherigen überbauten Fläche und einen Zugang über die gleiche Fläche. So sollte die Baueingabe erfolgreich gelingen - abhängig von der jeweiligen unteren Baurechtsbehörde und dem jeweiligen Bundesland.

Beste Grüße und bestes Gelingen…

Frag mal im Bauamt, ob es ein Planzeichenverordnung gibt?
Falls nicht, kann ich nur mein lokales Wissen weitergeben.
In Österreich wird Abbruch gelb, Neubau rot dargestellt.
Also müsstest Du den alten Umriss gelb, den neuen rot einzeichnen.
…und den Farbcode in der Planlegende erklären.

Das habe ich auch schon getan, aber dieser zuständige Sachbearbeiter war nicht sehr hilfreich.

Vielen Dank für die schnelle Antwort :smile:

Ok das werde ich tun. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Sehr geehrter Herr Link,

ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Antwort.
Sie haben mir auf jeden Fall weiter geholfen.
Ich habe jedoch folgendes noch nicht ganz verstanden:
„Bei der Eingabe der überbauten Fläche haben Sie einen Abgang in Höhe der bisherigen überbauten Fläche und einen Zugang über die gleiche Fläche.“

MfG

Das werde ich wahrscheinlich tun.
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung .

MfG

Bei der Einreichung des schriftlichen Teils (Lageplan)wird angegeben, welche überbaute Fläche hinzu kommt. In diesem Fall mit dem gleichzeitigen Abbruch einer Garage und dem Neubau einer Garage bleibt zwar flächenmäßig bezüglich der überbauten Fläche des Grundstücks alles beim alten, weil es ja dieselbe Garage ist. Für das Amt jedoch ist es ein flächenmäßiger Abgang (Abruch der Garage) und ein flächenmäßiger Zugang (Neubau der Garage). Da ich vermute, dass es eine Fertiggarage ist, bleibt nur diese Möglichkeit des „förmlichen Abbruchs“ und des „förmlichen Neubaus“. Für einen Laien schwer verständlich, aber doch den Vorschriften entsprechend. Natürlich könnte man auch den "vorderen Teil abbrechen und diesen „vorderen Teil“ hinten anbauen, was flächenmäßig für die überbaute Fläche desw Grundstücks gleiches bedeuten würde - aber dies würde die Sache zu sehr verkomplizieren…
Allein vorstehende Darstellung klingt schon nach Amtsschimmelei, ist jedoch durchaus nach zu vollziehen, schließlich geht es hier doch um die behördliche Feststellung von flächenmäßiger Überbauung von einem Grundstück. Der schriftliche Teil des Vermessungsplans weist dies so aus und ist Bestandteil der Baueingabe. Im zeichnerischen Teil (Lageplanskizze) werden die überbauten Flächen farblich dargestellt (Neubau rot) und (Abbruch gelb). Ob die Baubehörde Ihre Pläne anerkennt (wegen fehlender Bauvorlagenberechtigung), liegt im Ermessen des Sachbearbeiters bzw. des Amtsleiters. Genau genommen muss auch ein Bauleiter für die Bauarbeiten benannt werden, die hierfür notwendige Qualifikation müsste ggf. nachgewiesen werden (Maurermeister wäre ausreichend). Wenn das Bauamt Ihnen nicht wohlgesonnen ist, können die Sachbearbeiter es auf die Spitze treiben und Sie auflaufen lassen. Möglichweise können Sie das „Problem“ in letzter Instanz nur durch einen ortsansässigen Architekten erledigen lassen. Mit besten Grüßen und hoffentlich bestem Erfolg.

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04.01.2013
in der DIN 1356 mit Querverweisen ist die Darstellungsform festgelegt. Darzustellen ist zum einen der Abbruch des Garagenstückes und auf der anderen Seite der Anbau. Ein Verschieben findet ja wirklich nicht statt! (nur in Ihrem Kopf!). Zu beachten ist auch, das Sie innerhalb des Baufensters, ein meist im Bebauungsplan für Ihr Baugebiet festgelegte Zone, z.B 14 m ab Außenkante Grundstück an der Straße, außerhalb der nichts gebaut werden darf, den neuen Anbau erstellen.

viel Glück!

Hallo Cel,

mit einem sogenannten Rot-Gelb-Plan. Rote Wandlinien für den neuen Standort und Gelbe Wandlinien für den alten Standort.

Wünsche viel Glück,

Gerd Kauschke

Ganz einfach!:
Sie müssen einen Architekten mit de Erstellung des Antrags und der dazugehörigen Zeichnungen beauftragen.
Darüber hinaus müssen Sie einen Statikee und ein Vermessungsingenieur beauftragen, aber das erklär Ihnen am besten der beauftragte Architekt.

Mit freundlichem Gruß

L. Pontai

PS.: Zu teuer?.. Dann lassen Sie die Garage so wie es ist.