Ich hoffe ich bin hier richtig, und finde eine Antwort auf meine Frage:
Wir hatten eben eine Diskussion, über das Ausziffern von offenen Posten in einer Finanzbuchhaltung. Das Thema ist die Darstellung eines REST-OPs, nachdem eine Teilzahlung geleistet wurde.
Um das zu verdeutlichen, würde ich gerne ein einfaches Beispiel machen:
Mit Buchungsdatum 14.07.2008 wird dem Kunden eine Rechnung in Höhe von 1.500 gestellt.
Am 21.08.2008 leistet der Kunde eine (An)zahlung in Höhe von 500 Euro.
Bei der Verdichtung beider Buchungsvorgänge bleibt ein Rest-Op in Höhe von 1000 Euro stehen.
(Bei der Verdichtung wird in dem bestehenden Buchhaltungssystem der Ursprungs-OP übrigens nicht gelöscht, sondern als verdichtet gekennzeichnet und ausgeblendet. Somit ist es möglich, rückwirkend eine OP-Liste zu erstellen.)
Der Diskussionsgegenstand war nun das Buchungsdatum, unter welchem der neue Rest-Op gespeichert werden muss.
Mein Kollege ist der Meinung, der Rest-OP muss das Buchungsdatum des Urspungs-Op’s haben, also den 14.07.2008
Ich bin der Ansicht, (habe aber nicht wirklich Ahnung von Buchhaltung), dass durch das Ausziffern von der Originalrechnung mit einer Anzahlung ein neuer OP mit dem Datum des Auszifferns entsteht, also dem 21.07.08.
Würde der Rest-op unter dem 14.07 gespeichert werden, bekäme man beim Ausdruck einer OP-Liste per 14.07. beide OP’s angezeigt.
Wer kann mir sagen, wie der Rest-OP nun in der OP-Anzeige dargestellt werden muß?
mfg
Stefan Bockelmann