Vor kurzem wurde im Erotikfach das Foto eines Vibrators wegen „zu großer Detailtreue“ (man konnte ein Stück einer Vulva erkennen), gelöscht. Was ich natürlich nicht kritisieren möchte.
Das bringt mich aber auf meine Frage:
Wenn jemand, erkennbar zu Demonstrationszwecken, ein (weibliches) Geschlechtsteil abbilden würde, so wie etwa auf Wikipedia unter Vulva, wäre das dann schon Pornografie?
Definition der Pornographie durch den Bundesgerichtshof (BGH):
„Als pornographisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt.“
(BGH St 23,44; 37,55)
Eine medizinische Darstellung einer Vulva ist nicht Pornographisch. Der Vibrator übrigens auch nicht.