Darüber wird nicht Diskutiert

Hallo,

mal eine mehr Grundsätzlicher Frage!
Ein Vorgesetzter, kein Chef, verändert die Anfangszeiten um z.b. Arbeitsaufkommen zu kompenssieren, wenn die Angestellten Fragen b.z.w. darüber Diskutieren wollen weil 1 Stunde vor bzw. zurück, kein sinn ergibt, wird durch den Vorgesetzten Gesagt „das Thema ist beendet, darüber wird nicht Diskutiert“!
Ist das nicht eine beschneidung der Rechte als Arbeitnehmer, wenn nicht gar ein Grundsatzangriff, hinsichtlich der Grundsätze jedes einzelnen Menschen??
Würde mich einmal interessieren.
Kann ein Vorgesetzter ünberprüfungen der Arbeitsleistung (Mengenherstellung) vornehmen ohne das der Mitarbeiter darüber informiert ist oder informiert wurde??
Wenn ein Vorgesetzter offenkundlich eine „beobachtung“ oder „genaueres hinsehen“ äußert ist das nicht gesetzteswidrig, erinnert ein wenig an Stasi methoden…!
Wenn man Überstunden macht, und möchte dieses abfeiern, kann man das selbstverständlich nur nach absprache mit dem Vorgesetzten, wenn der einem dann nicht frei geben kann oder will, wegen vermehrten Arbeitsaufkommen, ist das in Ordnung, doch warum kann dann ein anderer Frei bekommen, wenn nicht gar, mehrere Tage, auch wenn er nur eine 6 Stunden Kraft ist??
Das würde mich auch interessieren, zumal, welche Gesetzliche Handhabe hat man in den aufgeführten Fällen, was kann man machen wenn man dagegen etwas machen möchte aber nicht weiss wo man anfangen soll.
Leider ist ein Betriebsrat nicht vorhanden, daher echte Hilfe tut not.

Hallo,

Ein Vorgesetzter, kein Chef, verändert die Anfangszeiten um
z.b. Arbeitsaufkommen zu kompenssieren,

Der Vorgesetzte ist aber weisungsberechtigt. Er verstößt also nicht unbedingt grundsätzlich gegen das Gesetz.
http://www.buzer.de/gesetz/3982/a55322.htm
Muss jede Anweisung bezüglich Lage der Arbeitszeit vom obersten Boss höchstpersönlich kommen? Das hängt von der Hierarchie und Organisationsstruktur der Firma ab.

wird durch den Vorgesetzten
Gesagt „das Thema ist beendet, darüber wird nicht Diskutiert“!

Nun ja, das ist nicht unbedingt guter Stil, aber rechtlich seh ich da noch nichts unrechtes bis jetzt.

Ist das nicht eine beschneidung der Rechte als Arbeitnehmer,
wenn nicht gar ein Grundsatzangriff, hinsichtlich der
Grundsätze jedes einzelnen Menschen??

Inwiefern?

Kann ein Vorgesetzter ünberprüfungen der Arbeitsleistung
(Mengenherstellung) vornehmen

Ja natürlich.

ohne das der Mitarbeiter darüber
informiert ist oder informiert wurde?

Ääähm … warum soll der Vorgesetzte/Chef dem AN darüber Rechenschaft schuldig sein, dass er sich einen Überblick darüber verschafft, was der AN für seine Bezahlung leistet?

Wenn ein Vorgesetzter offenkundlich eine „beobachtung“ oder
„genaueres hinsehen“ äußert

… dann hat er ja vielleicht dafür seine Gründe(?)

ist das nicht gesetzteswidrig,
erinnert ein wenig an Stasi methoden…!

Stasi selbst erlebt oder wird hier nur versucht, was zu dramatisieren indem man Maßnahmen des AG mit Vorgehen der Stasi zu vergleichen versucht?

warum kann dann ein anderer Frei bekommen, wenn nicht
gar, mehrere Tage, auch wenn er nur eine 6 Stunden Kraft ist?

Wir wissen es nicht und kennen als Außenstehende die Situation/Hintergründe dazu nicht.

MfG

Hallo

mal eine mehr Grundsätzlicher Frage!

das ist immer gut ,-)

Ein Vorgesetzter, kein Chef, verändert die Anfangszeiten um
z.b. :Arbeitsaufkommen zu kompenssieren, wenn die Angestellten

Also doch ein Chef (auch wenn er selber einen Chef hat)… sonst wäre er ja wohl kaum der Vorgesetzte… und dazu noch einer der seinen Job macht.

Fragen b.z.w. darüber Diskutieren wollen weil 1 Stunde vor bzw.
zurück, kein sinn ergibt, wird durch den Vorgesetzten Gesagt „das
Thema ist beendet, darüber wird nicht Diskutiert“!

Hm… kein gutes Argument aber irgendwann ist auch genug diskutiert und ein Vorgesetzter muss die Entschedungen fällen. Ewiges Diskutieren würd ich auch nicht wollen.

Ist das nicht eine beschneidung der Rechte als Arbeitnehmer, wenn
nicht gar ein Grundsatzangriff, hinsichtlich der Grundsätze jedes
einzelnen Menschen??
Würde mich einmal interessieren.

Nein, das ist seine Weisungs- und Entscheidungsbefugnis.

Kann ein Vorgesetzter ünberprüfungen der Arbeitsleistung
(Mengenherstellung) vornehmen ohne das der Mitarbeiter darüber
informiert ist oder informiert wurde??

Das gehört sogar zu den Aufgaben eines Vorgesetzten.

Wenn ein Vorgesetzter offenkundlich eine „beobachtung“
oder „genaueres hinsehen“ äußert ist das nicht gesetzteswidrig,
erinnert ein wenig an Stasi methoden…!

Ist doch gut dass er es wenigsten sagt.
Das ist keine Stasi Methode sondern wie gesagt es gehört zu seinem Job.

Wenn man Überstunden macht, und möchte dieses abfeiern, kann man das
selbstverständlich nur nach absprache mit dem Vorgesetzten, wenn der
einem dann nicht frei geben kann oder will, wegen vermehrten
Arbeitsaufkommen, ist das in Ordnung, doch warum kann dann ein
anderer Frei bekommen, wenn nicht gar, mehrere Tage, auch wenn er
nur eine 6 Stunden Kraft ist??

Es ist normal, dass man Überstunden nicht immer dann abfeiern kann wann man will, sondern auch die betriebliche Situation muss dies zulassen. Auch wenn man dabei die Mitarbeiterwünsche berücksichtigen muss, kommt es da zu Situationen wo betriebliche Notwendigkeiten und Mitarbeiterinteressen kollidieren. Alles völlig normal.

Das würde mich auch interessieren, zumal, welche Gesetzliche
Handhabe hat man in den aufgeführten Fällen, was kann man machen
wenn man dagegen etwas machen möchte aber nicht weiss wo man
anfangen soll.

Aus meiner sicht gibt es nichts beanstandungswürdiges.

Leider ist ein Betriebsrat nicht vorhanden, daher echte Hilfe tut
not.

Wie wäre es denn einen zu gründen?

Gruss HighQ

Hallo,

es mag in Kinderläden, Sozialprojekten und ähnlichen Einrichtungen basisdemokratische Strukturen geben, in denen die gesamte betriebliche Struktur bei Müsli und Sauerkraufsaft ausdiskutiert wird. Im realen Arbeitsleben sieht dies aber nun mal anders aus. Da bekommt ein Vorgesetzter von seinen Vorgesetzten Vorgaben (die auch nicht großartig diskutiert werden), und die hat er umzusetzen. Dazu steht ihm gegenüber seinen untergeordneten Mitarbeitern ein recht umfassendes Instrumentarium zur Verfügung, und es steht ihm frei wann und wie er dieses nutzt, um die von ihm selbst gesetzten Vorgaben zu erreichen.

Einige Vorgesetzte machen dies geschickter als andere, einige Mitarbeiter können mit einem Leben an der langen Leine besser umgehen als andere, einige Mitarbeiter missverstehen es, wenn der Chef sie um ihre Meinung fragt, einige Mitarbeiter brauchen eine sehr enge Führung und Kontrolle, … und so kommt es vor, dass ggf. auch mal Äußerungen fallen/notwendig sind wie „darüber wird nicht diskutiert“.

Und diese ist die vielleicht nicht besonders höfliche Variante dessen, was man in anderen Situationen auch anders ausdrücken könnte, aber nunmal des Pudels Kern ausmacht: Der Chef bestimmt!

Ich gebe auch lieber „Empfehlungen“, spreche „Bitten“ aus, hole mir „Meinungen“ ein, diskutiere, …, und Kollegen die nicht ganz auf den Kopf gefallen sind wissen, dass trotz all dieser Offenheit und Höflichkeit klar ist, dass ich letztendlich derjenige bin, der sagt wo es lang geht, und dass auch jede noch so freundliche Bitte eine konkrete Anordnung ist. Kollegen die diese Höflichkeit und Offenheit missverstehen, bekommen dann ggf. auch mal ganz offizielle Arbeitsanweisungen ohne missverstehbare Blumenkränze drum herum.

Gruß vom Wiz

You make my day! wieder mal. owt
hier steht nix