Hallo,
Die Schimmelfrage: Wenn man Schimmel im Schlafzimmer hat, vor vier Jahren gestrichen. Ein Gutachter bestätigt dem Mieter, daß die Fußbodenheizung im Schlafzimmer nicht richtig funktioniert. Seit 4 Jahren schläft die Mieterin in diesem Schlafzimmer. Die Mieterin hat schwere gesundheitliche Probleme, ein Bluttest hat Schimmelpilze bestätigt. Sie will so schnell wie möglich aus der Wohnung, um weitere Gesundheitsschäden abzuwenden und kündigt als Sonderkündigung beim Vermieter.
Der Vermieter schreibt zurück.
„Die Schimmelbeseitigung ist Ihre Angelegenheit - nicht meine, außer sie bringen mir den Nachweis, daß es von unten kommt“
„Für Ihre geschilderten Krankheitssymptome sind Sie alleine verantwortlich - Sie rauchen und sind ja schon krank. Es grenzt schon an Unverschämtheit, der Wohnung Ihre angeblichen Krankheiten anzulasten!“
„Sie können jederzeit, wenn es Ihnen nicht mehr gefällt fristgerecht - 1 Jahr - kündigen“
Die Mieterin hat ein Attest eines Gutachters, der bestätigt, daß der Schimmelbefall nicht durch sie verursacht wurde, sondern durch die nicht funktionierende Fußbodenheizung. Es wird also eine unendlich Odysee. Sie muß so schnell wie möglich aus dieser Wohnung raus und würde jede Wohnung nehmen, die sie bekommen kann.
Deshalb die Frage: Es gibt ja die „Art der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters“. Es bleibt nur die Chance, daß der Vermieter kündigt. Deshalb die Frage:
Beleidigung des Vermieters und der Hausbewohner als Alternative?
Wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht:
Wie lange hat man Zeit auszuziehen?
Muß man die Miete nur bis zum Auszugszeitpunkt bezahlen? Oder länger?
Wäre das eine Chance,schneller rauszukommen? Der Vermieter ist uneinsichtig und es wird wohl bis zum Gericht gehen! Jeder Arzt würde der Mieterin bestätigen, daß sie das nicht mehr schafft!
Eine einfache Lösung wäre doch für den Vermieter: Mieterin raus, da nicht schuld, Renovierung, Vermieter-Haftpflicht kommt für den Schaden auf, Neuvermietung. Warumgeht das nicht so über die Bühne?
Gruß
Karin