Das alte Lied: Schimmel

Hallo,

Die Schimmelfrage: Wenn man Schimmel im Schlafzimmer hat, vor vier Jahren gestrichen. Ein Gutachter bestätigt dem Mieter, daß die Fußbodenheizung im Schlafzimmer nicht richtig funktioniert. Seit 4 Jahren schläft die Mieterin in diesem Schlafzimmer. Die Mieterin hat schwere gesundheitliche Probleme, ein Bluttest hat Schimmelpilze bestätigt. Sie will so schnell wie möglich aus der Wohnung, um weitere Gesundheitsschäden abzuwenden und kündigt als Sonderkündigung beim Vermieter.

Der Vermieter schreibt zurück.

„Die Schimmelbeseitigung ist Ihre Angelegenheit - nicht meine, außer sie bringen mir den Nachweis, daß es von unten kommt“
„Für Ihre geschilderten Krankheitssymptome sind Sie alleine verantwortlich - Sie rauchen und sind ja schon krank. Es grenzt schon an Unverschämtheit, der Wohnung Ihre angeblichen Krankheiten anzulasten!“
„Sie können jederzeit, wenn es Ihnen nicht mehr gefällt fristgerecht - 1 Jahr - kündigen“

Die Mieterin hat ein Attest eines Gutachters, der bestätigt, daß der Schimmelbefall nicht durch sie verursacht wurde, sondern durch die nicht funktionierende Fußbodenheizung. Es wird also eine unendlich Odysee. Sie muß so schnell wie möglich aus dieser Wohnung raus und würde jede Wohnung nehmen, die sie bekommen kann.

Deshalb die Frage: Es gibt ja die „Art der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters“. Es bleibt nur die Chance, daß der Vermieter kündigt. Deshalb die Frage:

Beleidigung des Vermieters und der Hausbewohner als Alternative?
Wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht:
Wie lange hat man Zeit auszuziehen?
Muß man die Miete nur bis zum Auszugszeitpunkt bezahlen? Oder länger?

Wäre das eine Chance,schneller rauszukommen? Der Vermieter ist uneinsichtig und es wird wohl bis zum Gericht gehen! Jeder Arzt würde der Mieterin bestätigen, daß sie das nicht mehr schafft!

Eine einfache Lösung wäre doch für den Vermieter: Mieterin raus, da nicht schuld, Renovierung, Vermieter-Haftpflicht kommt für den Schaden auf, Neuvermietung. Warumgeht das nicht so über die Bühne?

Gruß
Karin

Hallo

Die Schimmelfrage: Wenn man Schimmel im Schlafzimmer hat, vor
vier Jahren gestrichen. Ein Gutachter bestätigt dem Mieter,
daß die Fußbodenheizung im Schlafzimmer nicht richtig
funktioniert. Seit 4 Jahren schläft die Mieterin in diesem
Schlafzimmer.

Hmm, warum hat die M den Mangel nicht schon vor 4 Jahren beanstandet bzw. ist dagegen vorgegangen?
Es gibt eine Obhutsplicht, die bei Mißachtung dem M mindestens eine Mitschuld aus den daraus entstehenden Folgeschäden anlastet. Dh der M wäre für die Schäden auch den eigenen aus 4 Jahren Versämnis selbst verantwortlich und würde sogar Schadensersatzansprüche daraus gegenüber dem VM begleichen müssen.

Die Mieterin hat schwere gesundheitliche
Probleme, ein Bluttest hat Schimmelpilze bestätigt.

Sehr Interessant, was geanu wurde denn nachgewiesen und vor allem wann?

Sie will
so schnell wie möglich aus der Wohnung, um weitere
Gesundheitsschäden abzuwenden und kündigt als Sonderkündigung
beim Vermieter.

Ausziehen kann eine M immer, nur die Vertragslage würde sich uU nicht ändern, dh Miete wäre weiter zu bezahlen.

Der Vermieter schreibt zurück.

„Die Schimmelbeseitigung ist Ihre Angelegenheit - nicht meine,
außer sie bringen mir den Nachweis, daß es von unten kommt“
„Für Ihre geschilderten Krankheitssymptome sind Sie alleine
verantwortlich - Sie rauchen und sind ja schon krank. Es
grenzt schon an Unverschämtheit, der Wohnung Ihre angeblichen
Krankheiten anzulasten!“
„Sie können jederzeit, wenn es Ihnen nicht mehr gefällt
fristgerecht - 1 Jahr - kündigen“

Hmm, es gibt eben eine gewisse Menge von VM, die dieser althergebrachten Meinung weiter vertreten.

Die Mieterin hat ein Attest eines Gutachters, der bestätigt,
daß der Schimmelbefall nicht durch sie verursacht wurde,

Wann war die Heizung defekt, wann wurde Schimmel erkannt, wann wurde der VM darüber informiert, wann wurde das Gutachten erstellt?

sondern durch die nicht funktionierende Fußbodenheizung. Es
wird also eine unendlich Odysee. Sie muß so schnell wie
möglich aus dieser Wohnung raus und würde jede Wohnung nehmen,
die sie bekommen kann.

Wenn Geld genug da wäre, kann eine Parallelherberge etwas nützen, wenn die Beschwerden tatsächlich - nur - vom Schimmel stammen sollten.

Deshalb die Frage: Es gibt ja die „Art der fristlosen
Kündigung seitens des Vermieters“. Es bleibt nur die Chance,
daß der Vermieter kündigt. Deshalb die Frage:

Ein VM kann, nicht muß, kündigen, dabei kann er sich sogar aussuchen, ob es eine fristlose oder fristgemäß sein soll.

Beleidigung des Vermieters und der Hausbewohner als
Alternative?

Führt nur zu Geldersatzleistungen, je nach schwere der Beleidigung.

Wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht:
Wie lange hat man Zeit auszuziehen?

Sofort, ansonsten macht der M sich ggf. Schadensersatzpflichtig zB in Höher der Miete etc.

Muß man die Miete nur bis zum Auszugszeitpunkt bezahlen? Oder
länger?

Ja, bis zu 3 Monate länger, ohne darin zu wohnen, bis eben ein adequater Nachmieter gefunden wäre.

Wäre das eine Chance,schneller rauszukommen?

eher nicht

Der Vermieter ist
uneinsichtig und es wird wohl bis zum Gericht gehen!

Ja, in dieser Angelegenheit sind oft die Meinungen der Parteien manchmal nur durch Richter zu überprüfen. Ein Kompomiss wäre für alle billiger…

Jeder
Arzt würde der Mieterin bestätigen, daß sie das nicht mehr
schafft!

Ja, aber nicht nur weil es dort ein kühles Schlafzimmer mit Schimmelbefall gibt. Warum zieht die M denn nicht ins Wohnzimmer zum schlafen?

Eine einfache Lösung wäre doch für den Vermieter: Mieterin
raus, da nicht schuld,

Ja, wenn alle dieser Meinung wären…

Renovierung, Vermieter-Haftpflicht

Die VM-Haftpflicht wäre wohl kaum für diese Art von Schäden zuständig.

kommt für den Schaden auf, Neuvermietung. Warumgeht das nicht
so über die Bühne?

s o.

vlg MC

Hallo MC,

Hmm, warum hat die M den Mangel nicht schon vor 4 Jahren
beanstandet bzw. ist dagegen vorgegangen?

Die Mieterin hat damals gestrichen, es war kein Schimmel da und einen nagelneuen Schlafzimmerschrank aufgestellt, 10 cm Abstand zur Außenwand, hinter der es, jetzt 4 Jahre später, nachdem sie den Schrank abbaute, schimmelt und zwar 1.50 hoch, 20 cm breit.

Dh der M wäre für die Schäden auch den eigenen aus 4
Jahren Versämnis selbst verantwortlich und würde sogar
Schadensersatzansprüche daraus gegenüber dem VM begleichen
müssen.

Warum 4 Jahre „Versäumnis“? Die Mieterin kann nicht jede Jahr den Schrank abbauen, um zu schauen, ob dahinter Schimmel ist. Und - wie gesagt - die Fußbodenheizung funktioniert nicht richtig!

Ausziehen kann eine M immer, nur die Vertragslage würde sich
uU nicht ändern, dh Miete wäre weiter zu bezahlen.

Ist nicht höchst Nicht-Mieter-Freundlich!

Wann war die Heizung defekt, wann wurde Schimmel erkannt, wann
wurde der VM darüber informiert, wann wurde das Gutachten
erstellt?

Die Heizung der Mieterin im Schlafzimmer ist seit Jahren defekt und sie informierte jedesmal den Vermieter, der jetzt, nach dem Schimmelbefall schrieb: „Es ist jedoch nicht verständlich, warum bei Ihnen jedes Jahr eine Spülung der Fußbodenheizung ausgeführt werden soll“. Das heißt, er fühlte sich belästigt und lehnte es auch ab.

Wenn Geld genug da wäre, kann eine Parallelherberge etwas
nützen, wenn die Beschwerden tatsächlich - nur - vom Schimmel
stammen sollten.

Das heißt, sie müßte sich dann, unverschuldet, ZWEI Wohnungen finanzieren?

Wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht:
Wie lange hat man Zeit auszuziehen?

Muß man die Miete nur bis zum Auszugszeitpunkt bezahlen? Oder
länger?

Ja, bis zu 3 Monate länger, ohne darin zu wohnen, bis eben ein
adequater Nachmieter gefunden wäre.

Wäre das eine Chance,schneller rauszukommen?

eher nicht

Jeder
Arzt würde der Mieterin bestätigen, daß sie das nicht mehr
schafft!

Ja, aber nicht nur weil es dort ein kühles Schlafzimmer mit
Schimmelbefall gibt. Warum zieht die M denn nicht ins
Wohnzimmer zum schlafen?

Weil sie nach 20 Jahren 1 (in Worten: EIN) Jahr Kündigungszeit hat und sie am Sofa schlafen muß (2 Zimmer)
Heißt auch: Sie zahlt für 1 Jahr lang für 2 Zimmer und kann nur EINS benutzen, woran sie nicht mal schuld ist. Das kann es doch nicht sein.

Bist Du selbst Vermieter oder woraus resultiert diese mieterungerechte Meinung?

Gruß
Karin

Hi,

„Sie können jederzeit, wenn es Ihnen nicht mehr gefällt
fristgerecht - 1 Jahr - kündigen“

Vielleicht hilft dieser Link weiter, um die genaue Kündigungsfrist herauszufinden, falls Mietvertrag schon vor 01.09.2001 geschlossen wurde.
www.brennecke-partner.de/3400/Altmietvertraege-Alle-…

Gruss Sid

Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und nicht 1 Jahr.

vnA

Hallo,

die Mieterin sollte sich dringend vor Ort fachanwaltlich beraten lassen.

Und man muss als Mieter auch mal seinen Hintern hochkriegen und nicht nur aushalten, was der VM macht oder nicht macht. Wenn die Heizung nicht funktioniert muss man jedes Mal einen Mangel ankündigen und zwar schriftlich!

Im Endeffekt geht es immer darum, was man beweisen kann und was man - auch als Mieter - getan hat um Schäden wie z.B. Schimmel abzuwenden. Wenn ein Zimmer über Jahre hinweg nicht beheizt werden kann, evtl. durch falsche Handhabung aus Unwissenheit, dann wird man womöglich mitverantwortlich gemacht. Das hat dann nix mit vermieterfreundlich zu tun, sondern ist eben so geregelt in Recht und Gesetz. Unwissenheit und Untätigkeit schützt vor Strafe nicht. Das gilt für alle Parteien.

Bezüglich der Kündigungsfrist: Es gibt für einen Mieter heutzutage nur noch eine 3monatige Kündigungsfrist. Das gilt auch für Altverträge. Fristgerecht kann der Mieter also immer mit Ablauf von 3 Monaten nach gültiger Kündigung ausziehen. Im Moment würde das heissen: Kündigung bis zum 03.03. zum 31.05. Auszug bis zum 31.05.

Gruß
Nita

2 „Gefällt mir“

Hallo

Hmm, warum hat die M den Mangel nicht schon vor 4 Jahren
beanstandet bzw. ist dagegen vorgegangen?

Die Mieterin hat damals gestrichen, es war kein Schimmel da
und einen nagelneuen Schlafzimmerschrank aufgestellt, 10 cm
Abstand zur Außenwand, hinter der es, jetzt 4 Jahre später,
nachdem sie den Schrank abbaute, schimmelt und zwar 1.50 hoch,
20 cm breit.

Also, wäre es nicht sicher, ob es nun schon seid kurzem oder seid Jahren dort etwas wächst. Zum Schimmeln gehört
A) eine Nahrungsquelle,
B) eine Startfeuchtigkeit und
C) ein PH freundlicher Untergrund.

Wenn kein Baumangel vom Gutachter bescheinigt wird, kann die Ursache nur durch die Handhabung der Bewohner hervorgerufen sein.

Kritisch sind vor allem großlächige Möbel vor einer Außenwand, weil ein anreichender Abstand dazwischen mit der Abdeckfläche dzur Wand zunimmt. Wer kann und will dies schon ausrechnen können.

Der Befall von 0,3 m² liegt deutlich unter der magischen Grenze bei der umfangreichere Sanierungsmaßnahmen nötig werden. Dh der Befall wird als eher gering eingestuft und kann in Eigenleistung vom VM oder delegiert vom M beseitigt werden.

Dh der M wäre für die Schäden auch den eigenen aus 4
Jahren Versämnis selbst verantwortlich und würde sogar
Schadensersatzansprüche daraus gegenüber dem VM begleichen
müssen.

Das kann darauf hinauslaufen. Es verstand sich als ein Hinweis darauf, das es auch für den M negativ ausgehen kann.

Warum 4 Jahre „Versäumnis“? Die Mieterin kann nicht jede Jahr
den Schrank abbauen, um zu schauen, ob dahinter Schimmel ist.

Doch, bei 10 cm Abstand und einer Taschenlampe schon mal möglich. Dabei kann auch gleich einmal staubgesaugt werden, damit punkt A verringert wird. Schon gewußt, Hausstaub besteht zu einem Teil auch aus Schimmel. Soetwas könnte zur Obhutspflicht dazugehören.

Und - wie gesagt - die Fußbodenheizung funktioniert nicht
richtig!

Das kann alles oder nichts heißen. Werden ca. 20° C erreicht, wäre alles iO.

Ausziehen kann eine M immer, nur die Vertragslage würde sich
uU nicht ändern, dh Miete wäre weiter zu bezahlen.

Ist nicht höchst Nicht-Mieter-Freundlich!

Die Gesetzeslage hat nichts mit Freudlichkeit zu tun, sondern sollen die Regeln für ein angenähertes gerechten Interessenausgleich sorgen.
Dabei wird auch auf einem Verursacher geschaut.

Wann war die Heizung defekt, wann wurde Schimmel erkannt, wann
wurde der VM darüber informiert, wann wurde das Gutachten
erstellt?

Die Heizung der Mieterin im Schlafzimmer ist seit Jahren
defekt und sie informierte jedesmal den Vermieter, der jetzt,
nach dem Schimmelbefall schrieb: „Es ist jedoch nicht
verständlich, warum bei Ihnen jedes Jahr eine Spülung der
Fußbodenheizung ausgeführt werden soll“. Das heißt, er fühlte
sich belästigt und lehnte es auch ab.

s. o.

Wenn Geld genug da wäre, kann eine Parallelherberge etwas
nützen, wenn die Beschwerden tatsächlich - nur - vom Schimmel
stammen sollten.

Das heißt, sie müßte sich dann, unverschuldet, ZWEI Wohnungen
finanzieren?

WEnn eine zweite Herberge eine Wohnug sein soll. Kann aber auch ein Bett im Wohnzimmer sein, oder bei Freunden etc.

Wenn der Vermieter eine fristlose Kündigung ausspricht:
Wie lange hat man Zeit auszuziehen?

Muß man die Miete nur bis zum Auszugszeitpunkt bezahlen? Oder
länger?

Ja, bis zu 3 Monate länger, ohne darin zu wohnen, bis eben ein
adequater Nachmieter gefunden wäre.

Wäre das eine Chance,schneller rauszukommen?

eher nicht

Jeder
Arzt würde der Mieterin bestätigen, daß sie das nicht mehr
schafft!

Ja, aber nicht nur weil es dort ein kühles Schlafzimmer mit
Schimmelbefall gibt. Warum zieht die M denn nicht ins
Wohnzimmer zum schlafen?

Weil sie nach 20 Jahren 1 (in Worten: EIN) Jahr Kündigungszeit
hat und sie am Sofa schlafen muß (2 Zimmer)
Heißt auch: Sie zahlt für 1 Jahr lang für 2 Zimmer und kann
nur EINS benutzen, woran sie nicht mal schuld ist. Das kann es
doch nicht sein.

Diese regelung gilt nicht mehr.

Bist Du selbst Vermieter oder woraus resultiert diese
mieterungerechte Meinung?

Ungerecht ???
…wäre es nur, wenn der VM einen Baumangel zu vertreten hat, hat er?
Ansonsten könnte der M eine Mitschuld haben.

vlg MC

1 „Gefällt mir“

Hallo,

noch ein Tip an alle:

Bei Schimmel durch nicht funktionierende Fußbodenheizung Gutachter bestellen (RohrBruchService) mit Wärmebildkamera.
Er stellt dann die Nicht-Funktion und den Schuldigen fest:

Der Vermieter!

Mieter hat jedes Jahr die Kälte im Schlafzimmer beim Vermieter reklamiert, der Schaden wurde nicht behoben. In diesem Fall wurde immer wieder der Heizungsmann geholt, der die Heizung durchspülte, aber der Sache nie auf den Grund ging, sodaß die Fußbodenheizung bis heute kalt blieb.

Der Nachweis durch die Wärme-Kamera (kostet ca. 100 Euro) ist wichtig bei Schimmel-Schäden in Räumen mit Fußbodenheizung. Die Ausgabe lohnt sich!

Dann ist nichts mehr mit: Schlecht gelüftet, zuviel gelüftet, Schränke verkehrt gestellt!

Karin