Hallo,
man stelle sich vor, es gibt eine wunderschöne denkmalgeschützte Liefenschaft, in welcher ohne Absprache mit dem Denkmalschutzamt Veränderungen durch einige Eigentümer an der Fassade vorgenommen werden. Nun kauft ein anderer Eigentümer einen kleinen Anteil der Liegenschaft und stellt fest, dass hier vorsätzlich Veränderungen an der geschützten Fassade ohne Antrag beim Amt vorgenommen worden sind.
Der neue Eigentümer fragt beim Amt nach, wie dies den sein könnte und was das Amt gedenkt zu tun? Zur Antwort wird ihm mitgeteilt, dass das Amt dies wüßte, aber nicht handeln wollte, da es ja Ärger geben würde, wenn man einen Rückbau verlangen würde oder ein Bußgeld verhängen würde.
Wenn der Eigentümer jedoch zivilrechtlich gegen die anderen Eigentümer vorgehen würde, würde er vom Amt unterstützt.
Nun meine Frage:
Wenn der Eigentümer zivilrechtlich vorgehen würde, währe der Streitwert bei ca. 2 Mio. Euro, den Kostenvorschuß für ein solches Verfahren, hat der Eigentümer wahrscheinlich nicht.
Außerdem reden wir von einem geschützten Kulturgut, da kann die Behörde sich doch nicht verschließen.
Was kann der Eigentümer tun, um die Behörde zum Handeln zu bewegen??
Für Tipps und Tricks, wäre ich euch sehr dankbar.
Viele Grüße
P22